Autor: Idefix_BO
« am: 12. Januar 2017, 00:02:08 »Mit einem wegen Alkohol entzogenen Führerschein bist du zeitlich begrenzt charakterlich untauglich. Dieser Zeitraum beträgt meines Wissens 2 Jahre.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen