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Autor Thema: Auslandsaufenthalt Belgien+Holland Was muss ich als Frau alles vorher beachten?  (Gelesen 3502 mal)

Rikayne

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Hallo zusammen!

Also, unsere Situation ist folgende:
Mein Lebenspartner (Berufssoldat) wird ab Oktober nach Belgien versetzt. Wir haben uns entschlossen, gemeinsam dort hin zu ziehen. Wie lange unser Aufenthalt dort sein wird, ist noch nicht klar. Nach 3/6/9 oder sogar 12 Monaten wird sein Arbeitsplatz weiter komplett nach Holland verlegt. Dort werden wir dann die nächsten Jahre verbringen.
Mein Lebenspartner ist soweit ja gut versorgt, aber ich mache mir derbst Sorgen, was nun auch mich alles zukommt.
Momentan bin ich Vollzeit beschäftigt (seid 15 Jahren durchgehend am arbeiten), gesetzlich krankenversichert und zahle brav in meine gesetzliche Rentenversicherung ein.
Die ungewisse Zeit in Belgien werde ich als "Hausfrau" verbringen, ausser es findet sich zufällig etwas. Jobsuche eh schwierig, da ich kein französisch kann und wir auf der französischen Seite Belgiens wohnen werden. Ob ich später beruflich in Holland Fuss fassen werde, weiss ich noch nicht.

Weiterhin sind wir nicht verheiratet. Die Frage steht aber im Raum, ob vorher heiraten sinnvoll wäre (würden wir eh die nächsten Jahre irgendwann tun)? Ich habe gehört, dass Heiraten uns einiges erleichtern soll, was auch Amtliches angeht.

Der Kommandierungsbefehl für meinen Lebenspartner ist noch nicht da. Wann dieser dann endlich mal kommt, wissen wir leider nicht. Das er dort rüber gehen wird ist aber schon soweit fest geplant. Da noch kein Befehl da ist, haben wir leider auch null Infomaterial von der Bundeswehr, was das Rundherum angeht. Und ob dort alles drinsteht, was ich wissen möchte, weiss ich nicht. Und die Zeit rennt so langsam.

Meine Fragen wären nun:
- Muss ich die belgische (später die holländische) Staatsbürgerschaft annehmen und was genau kommt da auf mich zu/muss vorher geplant werden?
- Wie läuft das mit der Krankenversicherung bei mir?
- Da ich erstmal nicht mehr arbeiten werde, wie sieht das mit "Arbeitslosengeld" aus? Gibt es da eine Chance etwas zu beanspruchen oder ist das Gehalt meines Lebenspartners (welches ja nun nicht so klein ist)  da relevant, dass man eh keinen Anspruch darauf hat?
- Wie läuft dass mit der Rentenversicherung weiter?
- Wir haben jeder ein eigenes Auto, auf jeden selber angemeldet. Was müssen wir in Sachen Auto beachten/machen?
- Wo muss man was alles abmelden/anmelden?

Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Eventuell kann mir jemand, der die Erfahrung schon hatte weiterhelfen?

Schon einmal vielen lieben Dank :-)
LG Rikayne
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mailman02

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Die Staatsbürgerschaft kann man behalten, da man ja Freizügigkeit in der EU genießt.

Beim ALG kommt es wohl darauf an ob  1 oder 2. Ich vermute, das man zumindest das ALG1 nicht bekommt, da man ja dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ob und wie das dann doch geht wenn man in Holland eine Arbeit sucht, wird die Agentur wissen.
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dunstig

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Haben Sie oder Ihr Mann das Infopaket vom BAIUDBw schon angefordert und erhalten?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

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Zuerst sollte Ihr Mann über Pers/Chef die baldige Erstellung der Versetzungsverfügung erbitten.
Wenn alles "sicher" ist, sollte dies ja kein  Problem sein...und schließlich ist Einiges zu planen...

Im Anhang 2 Broschüren zum Thema...

Zu Fragen wie Arbeit, Krankenversicherung, etc...

wenden Sie sich an den in der Broschüre des BAPersBw genannten Sozialdienst Ausland in St.Augustin.


Zum Thema Heirat:

Ja ... es wird verwaltungstechnisch einfacher...und es gibt mehr finanzielle Unterstützung.



Und auch hier kann man Informationen erhalten:

z.B. im Link ... oben rechts... "Weiterführende Navigation"

http://www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw/start/international/ausldienst/belgien/!ut/p/z1/hU5PC4IwHP0sHbzutxRTu61DUlgEBukuMXVNYzmZy_XxMzwFSe_2_vKAQga0ZUMjmGlUy-TIc7q6bsLknLiR6ybpluBdEOGUHA_LOPbh8i9ARxvPgGBIKw75uBHMboQupECB3tnAXqhT2khuECs_DyGvWVtJflIlmYQ9UCFVMV0nbeGFAqjmN665Rk89yrUxXb92sIOttUgoJSRHFXfwr0ategPZVxC6R2ax58shIYs3296j9g!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922LSFA0I790SANM1G82
« Letzte Änderung: 12. März 2017, 20:12:41 von LwPersFw »
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Papierberg

  • Gast

Bitten Sie Ihren Lebensgefährten darauf zu achten (ggf. vorher noch mit der personalbearbeitenden Stelle klären), dass die Personalverfügung eine "uneingeschränkte Zusage der Umzugskostenvergütung" enthält. Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Verwendungsplanung wird dies im Normalfall so erfolgen, der Sachverhalt bietet aber trotzdem Potenzial für verwaltungstechnische Fehlerquellen.

Ansonsten sind die Informationspakete für Ihren Lebensgefährten und Sie wertvolle Auskunftsquellen. Falls Sie zu den einzelnen Punkten Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, die dort angegebenen Ansprechstellen zu kontaktieren.

Die Aussage von LwPersFw, dass der Familienstand "verheiratet" finanziell von Vorteil ist, trifft zu. Ich möchte Sie an dieser Stelle nicht mit weiteren Informationen überfrachten, in den Informationspaketen finden Sie Erläuterungen, welche Familien- bzw. Haushaltsangehörigen bei den einzelnen finanziellen Leistungen als "berücksichtigungsfähig" angesehen werden, was sich dann auch in der Höhe der Zahlungen niederschlägt.
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Schneider Manfred

  • Gast

Guten Morgen,
ich bin selbst in Belgien, denke nach ihren Aussagen, am gleichen Standort stationiert. Aus meiner persönlichen Erfahrung bestätige ich die wichtigen Infos, welche im "infopaket volle zusage enthalten" sind. Einfach googeln und downloaden. Wichtig ist das Infopaktet offiziell mit den weiteren Infos zu beantragen und auf jedenfall mit den dort genannten Ansprechpartnern die Detailfragen zu klären. (Die ersten Infos erhält man mit der personellen Vororientierung)
Es gibt eine Menge zu lesen.
Aber auch die Einheit hält Informationen für sie bereit(kleines Infopaket mit praktischen Hinweisen). Eine vorab Besichtigung der neuen Dienststelle in Verbindung mit Gesprächen von Gleichgesinnten wird ihnen die meisten praktischen Hinweise und Antworten geben.
Ich muss bei der Aussage einer vorherigen Antwort klar widersprechen, dass man bei der Personalverfügung auf die Zusage der UKV achten soll. Dies kann einige wenige Vorteile, aus meiner Erfahrung viele finanzielle Nachteile bedeuten. Allerdings hat man als Soldat eher begrenzt Einflußmöglichkeiten, da die Versetzung mit oder ohne Zusage der UKV von der Dauer der Maßnahme abhängt.
Sogenannte Umzugshinderungsgründe können dennoch bestehen und geltend gemacht werden.




 


 
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LwPersFw

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Bei einer normalen ToD von 3 Jahren wird immer die UKV zugesagt.

Denn ohne Zusage wird u.a. kein Umzug bezahlt.

Grenzpendler und die Geltendmachung von Umzugshinderungsgründen sind nicht die Regel, sondern spezielle Ausnahmen.
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Papierberg

  • Gast

Mein Hinweis bezüglich der vollen UKV-Zusage bezog sich darauf, dass offensichtlich ein weiterer Umzug von Belgien in die Niederlande erforderlich wird. Dieser Umstand stellt normalerweise von der Abwicklung durch die Personalführung her kein Problem dar, es gab aber auch schon Bearbeitungsfehler mit zum Teil gravierendeN Auswirkungen für die Betroffenen. Deshalb lieber vorher genau schauen und alles wird gut.
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LwPersFw

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Um Papierberg zu ergänzen...

Bei Umzügen Ausland > Ausland gelten auch wieder spezielle Regeln.

Soll der Umzug z.B. im Rahmen einer Versetzung erfolgen und man ist zuvor komplett an den Standort X umgezogen, benötigt man für den kompletten (Weiter-) Umzug nach Y wieder die (volle) uneingeschränkte Zusage der UKV.

Um diese volle Zusage der UKV aber zu erhalten, muss die ToD in Y ab Versetzung mindestens 2 Jahre betragen !
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Papierberg

  • Gast

@LwPersFw

Vielen Dank für die Kommentierung, genau auf diesen Umstand wollte ich aufmerksam machen.
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