Hallo liebes Forum
Ich hätte mal eine Frage "off topic".
Ich bin bei Wikipedia auf das Thema "Grenzschutzdienstpflicht" gestoßen:
https://de.wikipedia.org/wiki/GrenzschutzdienstpflichtDort wird auch auf das BGS-Gesetz von 1972 verwiesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg/BJNR118340972.htmlMir hatte mal einer gesagt, daß man früher mal, zu den Zeiten von W18, statt Bundeswehr auch Ersatzdienst beim BGS machen konnte. Die hätten auch sogar Reservisten gehabt. Das hing wohl
auch damit zusammen, daß der BGS bis 1994 im V-Fall Kombattantenstatus hatte.
Was ich gerne wissen würde:
Ist dieses BGS-Gesetz von 1972 jetzt
abgeschafft oder halt "nur" wie das Wehrpflichtgesetz
ausgesetzt worden ? (Und könnte somit grundsätzlich jederzeit durch einfachen Parlamentsbeschluss wieder eingeführt werden).
Danke für eure Mühe !
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW