ZDv 64/3 "Behandlung und Sicherung von Unterlagen der Bw im Frieden und bei der Alarmierung".
Zu den "bunten Kleberchen" (Auszug):
506. Die nach Nr. 502 bis 504 eingeteilten Unterlagen sind wie folgt zu kennzeichnen.
militärische Dienststellen
a) Mitzuführende Unterlagen– grünes Dreieck
b) Zu vernichtende Unterlagen– rotes Dreieck
c) Zurückzulassende Unterlagen– schwarzes Dreieck
Die Kennzeichen sind auf Ordnern, Heftern, Mappen, Einbänden oder sonstigen Behältnissen,in denen Unterlagen aufbewahrt werden, deutlich sichtbar anzubringen. Enthält ein Ordner (Behältnis) Unterlagen, die bei Alarmierung unterschiedlich zu behandeln sind, so sind alle entsprechenden Kennzeichen auf dem Ordner (Behältnis) anzubringen.
Edit: Die Buchstaben "M", "V" und "Z" entspr. bei zívilen DSt den bunten Dreiecken.
Aber es ist etwas in Bewegung:
501. Aufgrund der sicherheitspolitischen Veränderungen und der neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (VPR) wurden die Pläne für das Alarmwesen geändert. Alle Alarmmaßnahmen sind auf die schnelle,
vorgeplante Reaktion in Krisensituationen ausgerichtet.
...
Damit können entfallen:
- eine durchgehende Kennzeichnung der Akten im Frieden,
- die Beschaffung von Behältnissen für mitzuführende Unterlagen, sofern sie über den Bedarf für Einsätze im Frieden hinausgehen