Autor: miguhamburg1
« am: 12. Januar 2017, 22:32:17 »Lieber FoxtrotUniform,
nur wenn eine Änderung der Anzugsordnung erfolgt, müssen die Insp der betroffenen TSK mitzeichnen. Hier handelt es sich nicht um eine Änderung der Anzugsordnung sondern schlicht nur, von wem bisherige Selbsteinkleider zukünftig ihre Dienstbekleidung bereitgestellt bekommen.
Hierbei werden die TSK/milOrgBer im Entscheidungsgang nicht beteiligt und - glauben Sie es mir - auch nicht die Generalität.
nur wenn eine Änderung der Anzugsordnung erfolgt, müssen die Insp der betroffenen TSK mitzeichnen. Hier handelt es sich nicht um eine Änderung der Anzugsordnung sondern schlicht nur, von wem bisherige Selbsteinkleider zukünftig ihre Dienstbekleidung bereitgestellt bekommen.
Hierbei werden die TSK/milOrgBer im Entscheidungsgang nicht beteiligt und - glauben Sie es mir - auch nicht die Generalität.