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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?  (Gelesen 6064 mal)

BSG1966

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #15 am: 23. Juli 2017, 11:41:10 »

Ich hoffe, Sie sind weder Soldat noch Beamter, ansonsten wäre die eklatante Unkenntnis der Rechtsgrundlagen des eigenen Beschäftigungsverhältnisses schon peinlich.

Erwarten Sie tatsächlich von jedem Soldaten, ungeachtet seiner intellektuellen Kapazitäten, die Kenntnis der Rechtsgrundlagen seines Beschäftigungsverhältnisses?! Ich persönlich finde diese Formulierung fast ein bisschen peinlich.
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Getulio

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #16 am: 23. Juli 2017, 12:11:42 »

Ja, das erwarte ich, egal ob Sie das peinlich finden oder nicht. Für diejenigen, die sich nicht selbst damit beschäftigen (was durchaus nicht dumm wäre) werden die Grundlagen ja auch bereits in den ersten Wochen gelegt.
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Getulio

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #17 am: 23. Juli 2017, 12:23:25 »

Es geht hier ja im Übrigen auch um keine Detailkenntnisse, aber wenn man etwas unterschreibt, ist es grundsätzlich klug, sich vorher zu informieren, wie man da im Zweifel wieder rauskommt.
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wolverine

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #18 am: 23. Juli 2017, 12:31:39 »

Hier geht es auch um mehr als semantische Feinheiten; hier bestimmt Sprache die Einstellung. Das ist wie das berühmte "sich verpflichten lassen". Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist eben einseitig im Über-/Unterordnungsverhältnis und kein kündbarer, gegenseitiger Vertrag. Das sollte man schon sehr schnell begreifen.
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BSG1966

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #19 am: 23. Juli 2017, 12:51:39 »

Ja, das erwarte ich, egal ob Sie das peinlich finden oder nicht. Für diejenigen, die sich nicht selbst damit beschäftigen (was durchaus nicht dumm wäre) werden die Grundlagen ja auch bereits in den ersten Wochen gelegt.

Okay. Dann nur mal den vorsichtigen Hinweis. Es gibt in dieser unserer Bundeswehr da so außerhalb der Stabsdienststellen gewisse Personen - für die ist das Wort "Beschäftigungsverhältnis" schon zu lang, um es im Gedächtnis zu behalten. Die wissen nicht mal, wie man "Rechtsgrundlage" buchstabiert. Das ist nicht schlimm, diese Menschen verrichten nen großartigen Job und das ist das, was zählt. Gehen Sie mal in eine beliebige Infanterie-Kompanie und ich bin mir ziemlich sicher dass eine stichprobenartige kleine Umfrage hier erhebliche Lücken offenbaren würde.

Die Formulierung "peinlich" in dem Zusammenhang finde ich ziemlich herablassend.
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BSG1966

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #20 am: 23. Juli 2017, 12:53:12 »

Ein jeder mag wissen, "okay, ich hab jetzt für 10 Jahre unterschrieben und das heißt dass ich 10 Jahre da bleiben darf/muss/werde" - aber come on, Rechtsgrundlagen?!
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KlausP

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #21 am: 23. Juli 2017, 12:57:26 »

Man muss solche immer wieder falsch verwendeten Begriffe, Abkürzungen usw. aber hier auch nicht inkommensurablen und unkorrigiert stehen lassen.
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BSG1966

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #22 am: 23. Juli 2017, 13:05:27 »

Niemals! habe ich auch nicht moniert. Ich denke ich habe mich klar ausgedrückt, dass mein Problem die Art und Weise war/ist.
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Ralf

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #23 am: 23. Juli 2017, 13:05:52 »

Zitat
inkommensurablen
Alter Schwede, das musste ich erst einmal googeln.
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Getulio

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #24 am: 23. Juli 2017, 13:07:46 »


Okay. Dann nur mal den vorsichtigen Hinweis. Es gibt in dieser unserer Bundeswehr da so außerhalb der Stabsdienststellen gewisse Personen - für die ist das Wort "Beschäftigungsverhältnis" schon zu lang, um es im Gedächtnis zu behalten.

Die Formulierung "peinlich" in dem Zusammenhang finde ich ziemlich herablassend.

So bin ich halt, arroganter Schnösel, immer schon.  8)

Die von Ihnen genannte Klientel kenne ich nur zu gut, sie macht einen Gutteil meiner "Kundschaft" aus. Was nichts daran ändert, dass ich zumindest den Anspruch habe, dass jeder zumindest ungefähr eine Ahnung hat, in welchem rechtlichen Umfeld er sich bewegt - auch wenn man nie die 100% erreicht.

Btw: Ausgangspunkt war das Posting von @Verteidiger, der hier von Verträgen erzählte. Wollen Sie den mal eben zwanglos in die von Ihnen beschriebene Gruppe einordnen? Echt? Finde ich ganz schön herablassend...
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KlausP

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #25 am: 23. Juli 2017, 13:09:56 »

Zitat
inkommensurablen
Alter Schwede, das musste ich erst einmal googeln.

Das sollte da auch nicht stehen, ich hab nicht auf das automatische Ausfüllen meine iPad geachtet. Das sollte "unkommentiert" heißen.
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Gast aus Niedersaxn

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #26 am: 23. Juli 2017, 13:39:35 »


Ich hoffe, Sie sind weder Soldat noch Beamter, ansonsten wäre die eklatante Unkenntnis der Rechtsgrundlagen des eigenen Beschäftigungsverhältnisses schon peinlich.

Beide Statusgruppen haben gesetzlich geregelte Dienstverhältnisse, für Verträge (und damit auch Kündigungen) ist da kein Platz.
Ich stehe in keinem solchen Beschäftigungsverhältnis.

Peinlich ist mir das überhaupt nicht, zumal Sie bisher immer noch keinen Hinweis gegeben haben,warum hier kein Vertrag vorliegen soll.
Und wenn Sie schon anderen eine eklatante Unkenntnis von Rechtsgrundlagen unterstellen, habe ich bisher noch keine gesehen, die Sie zitiert/angegeben haben.
Daher nochmals eine Erweiterung der Frage.
Wenn kein Vertrag vorliegt, welches rechtliche Konstrukt ergibt sich dann aus der Verpflichtungserklärung (Willenserklärung), auf dessen Grundlage der Dienstherr dann Leistungen, wie  "treues Dienen" einfordert; und auf welcher der Bedienstete seine Bezahlung?

Etwa kein Dienstvertrag?
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Ralf

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KlausP

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #28 am: 23. Juli 2017, 13:48:21 »

Zitat
Etwa kein Dienstvertrag?

Nein. Das Diensverhältnis entsteht durch den Dienstantritt des Bewerbers zu dem in der Aufforderung zum Dienstantritt genannten Zeitpunkt. Tritt er seinen Dienst dort nicht an, kommt kein Dienstverhältnis zustanden.
Ab diesem von mit genannten Zeitpunkt kommen die Rechte und Pflichten aus dem Soldatengesetz zum Tragen, der Rechtsanspruch auf Besoldung ergibt sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz (das gilt für Beamte, Richter und Soldaten).
Dass kein Vertrag vorliegt ergibt sich auch daraus, dass der Soldat kein Kündigungsrecht hat, die 6 Monate zu Beginn seiner Dienstzei sind ja auch kein Kündigungsrecht im arbeitsrechtlichen Sinne sonder das recht, die erüflichtungserklärung zu widerrufen. Bis vor ein paar Jhren gab es nicht einmal das.
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Gast aus Niedersaxn

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Antw:Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?
« Antwort #29 am: 23. Juli 2017, 14:22:00 »

Es scheinen hier unterschiedliche Vorstellung von dem Begriff Vertrag zu bestehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Vll. ist jemand in der Lage, am @Getulio zu erklären, warum hier der Beamte erwähnt wird?

https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag_(Deutschland)


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