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Autor Thema: Neues Einheitswappen genehmigen lassen  (Gelesen 8353 mal)

KlausP

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Antw:Neues Einheitswappen genehmigen lassen
« Antwort #30 am: 19. September 2017, 12:15:59 »

Zitat
... als Brustanhänger und zwar bis auf Einheitsebene (der Begriff selbständige Einheit verwirrt hier nur) ...

Definitiv nicht. Selbständige Einheiten gab und gibt es im Heer ab der Brigade aufwärts (StKp, PzPiKp, PzJgKp, InstKp ...). Dass davon inzwischen nur noch die StKp übrig geblieben ist ändert daran nichts. Bei der Luftwaffe wird es nicht anders sein, für die anderen TSK/OrgBer ist mir die genaue Abgrenzung nicht geläufig.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

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Antw:Neues Einheitswappen genehmigen lassen
« Antwort #31 am: 19. September 2017, 14:03:31 »

Wie sich eine elbständige Einheit definiert ist mir klar. Aber kann mir jemand eine Quelle für die diese Einschränkung beim Heer nennen?
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

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Antw:Neues Einheitswappen genehmigen lassen
« Antwort #32 am: 19. September 2017, 14:07:57 »

@ FU:

Alle Versionen der "Anzugordnung der Bundeswehr", inklusive nach neuer Vorschriftenlage.

Lediglich die "letzte" Version 2 enthält die Einschränkung "selbstständig" nicht mehr.

(Daher auch meine Fehleinschätzung - die Einschränkung in der alten ZDV 37/10 kannte ich - und vor dem Post hatte ich nur auf meinem Smartphone gegengeprüft - da war aber noch Version 1 "drauf").
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MMG-2.0

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Antw:Neues Einheitswappen genehmigen lassen
« Antwort #33 am: 19. September 2017, 15:51:15 »

@ MMG, woher Sie nur immer Ihre Informationen beziehen: Selbstständige Einheiten (also Kompanien) finden sich ab der Großverbandsebene, zum Beispiel bereits bei Brigaden (nämlich deren Stabskompanien). Und die Internen Verbandsabzeichen auf Brustanhänger sind nach wie vor erst ab Verbandsebene und selbstständige Einheiten zulässig, da gibt es eigentlich keuen Anlass zur Verwirrung, FoxtrotUniform.

Ja, die Brigade war gemeint.
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FoxtrotUniform

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Antw:Neues Einheitswappen genehmigen lassen
« Antwort #34 am: 20. September 2017, 08:00:22 »

Ich fragte explizit nochmals, da Mig erneut auf die Beschränkungen auf selbständige Einheiten im OrgBer Heer hinweist, was nach den mir zur Verfügung stehenden aktuellen Regelungen - darunter die Anzugordnung - nicht den Tatsachen entspricht (daher mein Hinweis, dass diese Abgrenzung nur verwirrt). ;-)
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

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Antw:Neues Einheitswappen genehmigen lassen
« Antwort #35 am: 20. September 2017, 08:59:06 »

Explizit nochmals:

- "Früher" (in diesem Fall  bis 1. 11. 2016) hat es interne Verbandsabzeichen nur für Verbände (also ab Btl) gegeben, mit der Ausnahme, dass selbstständige Einheiten auch intVbdAbz haben durften.

- Es gab eine Vorschriftenänderung (Version 2) der aktuellen Vorschrift, die diese "Einschränkung" nunmehr aufhebt - intVbdAbz sind nunmehr ab Einheitsebene zulässig.

Sogesehen hast Du "Recht", dass der Begriff jetzt etwas Verwirrung schaffen könnte, zum Verständnis der Änderung ist er aber wichtig.

(Migu hat halt meinen Hinweis auf die Vorschriftenänderung noch nicht zur Kenntnis genommen).
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miguhamburg1

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Antw:Neues Einheitswappen genehmigen lassen
« Antwort #36 am: 20. September 2017, 12:41:13 »

Doch, hatte er, aber sah keinen Bedarf für einen zusätzlichen Beitrag. Damit ist diese Frage ja nun geklärt.

Unabhängig von der "Ärmelabzeichenfrage" gibt es natürlich auch weiterhin selbstständige Einheiten.
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