Autor: justice005
« am: 06. November 2019, 16:30:17 »Zitat
ich war beim Wehrdienstberater weil ich mich für die Verwendung als Stabsoffizier Recht interessiert habe. Dieser hat mir dann zunächst die ROA a.d.W. empfohlen und gesagt, ich solle mich bewerben und die Verantwortlichen in Erfurt würden mir dann mitteilen ob die Möglichkeit besteht neben dem Referendariat mit dem ROA anzufangen. Diese haben mir jetzt eine Einladung nach Erfurt geschickt und sind nicht weiter auf das Referendariat eingegangen.
Wer bitte sind denn die "Verantwortlichen in Erfurt"? Falls Sie das Karrierecenter meinen, diese haben vom juristischen Referendariat nicht die leiseste Ahnung. Wenn überhaupt, könnte man sich als Referendar beim zuständigen OLG erkundigen, ob und in welchem Umfang die bereit sind, Sie für Wehrübungen freizustellen. Aber selbst wenn die Sie für eine Wehrübung freistellen, reicht das nicht mal im Ansatz, um die Ausbildungen zu machen, die nötig wären bei einem Ungedienten. Das sollten Sie wirklich vergessen.
Im Übrigen ist es meiner Kenntnis nach keine Voraussetzung für eine StOffz-R Laufbahn, bereits Wehrdienst geleistet zu haben. Die entsprechenden Lehrgänge, einschließlich der Grundausbildung, werden im Falle einer Einstellung dann durchgeführt.
Haben Sie sich denn bereits mit den Aufgaben eines StOffz-R befasst? Bitte darauf achten, dass der keine klassischen juristischen Arbeiten macht, insbesondere keine Rechtsberatung durchführt. Dafür ist er in erster Linie Soldat. Wenn Sie also tatsächlich gerne Soldat werden wollen, dann ist die Laufbahn StOffz-R empfehlenswert. Wenn Sie lieber echte juristische Arbeit leisten (Rechtsberatung der Kommandeure und Befehlshaber im Inland und im Einsatz, Rechtslehre an den Schulen, Tätigkeit als Wehrdisziplinaranwalt etc., dann wäre eher die zivile Laufbahn in der Rechtspflege etwas.
Ich empfehle übrigens tatsächlich, eine Station des Referendariats bei der Bundeswehr zu machen, um sich einen Eindruck zu machen. Ob das bei den StOffz-R im BAPersBw möglich ist, weiß ich nicht, da hier möglicherweise die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen (Führung, Ausbildung und Bewertung der Station durch einen Leitenden Volljuristen). In der Rechtspflege der Bundeswehr ist ein Referendariat definitiv möglich, entweder als Verwaltungs- oder Wahlstation. Und diese gibt es auch im BAPersBw.