Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Beförderungsmethodik der ROA a.d.W.; aber zuerst kurz zu mir:
Ich bin seit dem Anfang des Jahres Reservist (ROA a.d.W. LwSichOffz, aktueller DG Flg d.R. da bisher ungedient),
dass Modul I der ASSA ist bereits absolviert und das Modul II folgt ab Anfang August.
Jetzt ist es so, dass in meinen Einplanungsdokumenten drin steht, dass ich nach den ASSA Modulen I & II den FL-Res
LwSichTrp machen soll.
Beorderung auf einen DP liegt ebenfalls vor.
Nun zur eigentlichen Frage:
Erfolgen die Beförderungen bis zum erfolgreichen Abschluss des FL Res die Maßgaben der ZDV 20/07 Nr. 227, oder gilt hier die Nr. 226 oder gar Nr. 219?
Bitte keine Diskussionen bzgl. der Sinnhaftigkeit eines Ungedienten als LwSichOffz, mir geht es nur darum, nach welcher Vorgabe die
Beförderungen ablaufen werden.
Leider sind mir die Abläufe bei der Bundeswehr in dieser Hinsicht noch sehr fremd
Vielen Dank bereits im Voraus,
Beste Grüße