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Autor Thema: Beförderungmethodik ROA a.d.W.  (Gelesen 11213 mal)

Deepflight

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Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« am: 11. Juli 2016, 10:15:06 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Beförderungsmethodik der ROA a.d.W.; aber zuerst kurz zu mir:
Ich bin seit dem Anfang des Jahres Reservist (ROA a.d.W. LwSichOffz, aktueller DG Flg d.R. da bisher ungedient),
dass Modul I der ASSA ist bereits absolviert und das Modul II folgt ab Anfang August.
Jetzt ist es so, dass in meinen Einplanungsdokumenten drin steht, dass ich nach den ASSA Modulen I & II den FL-Res
LwSichTrp machen soll.
Beorderung auf einen DP liegt ebenfalls vor.

Nun zur eigentlichen Frage:
Erfolgen die Beförderungen bis zum erfolgreichen Abschluss des FL Res die Maßgaben der ZDV 20/07 Nr. 227, oder gilt hier die Nr. 226 oder gar Nr. 219?

Bitte keine Diskussionen bzgl. der Sinnhaftigkeit eines Ungedienten als LwSichOffz, mir geht es nur darum, nach welcher Vorgabe die
Beförderungen ablaufen werden.
Leider sind mir die Abläufe bei der Bundeswehr in dieser Hinsicht noch sehr fremd :)

Vielen Dank bereits im Voraus,

Beste Grüße

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Deepflight

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #1 am: 12. Juli 2016, 13:39:05 »

Hallo zusammen,

niemand eine Idee?

Beste Grüße
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ToMA

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #2 am: 12. Juli 2016, 14:12:24 »

Bist Du ein 43.3er i.V.m. 26.4er?

Wenn ja, dann: als Ungedienter, nach aktuellem Stand, bis zur vorläufigen Verleihung des Dienstgrades OLt bleibst Du Schütze, Flieger, Jäger. Es ist aber wohl in der Diskussion, das eventuell zu ändern.
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Deepflight

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #3 am: 13. Juli 2016, 12:21:27 »

Hallo zusammen,

nein, mein Antrag richtete sich nach §43 Abs. 2 SLV.

Also nicht i.V.m. §26 Abs. 4 SLV....

Laut Schreiben vom BAPersBW muss ich vor der Zulassung als (R)OA erst die beiden Module ASSA I und ASSA II erfüllen.
Die FW-Res-Lehrgänge entsprechen dann wohl schon der Verwendungsausbildung.
Im Schreiben des BAPersBw steht zum Thema Ausbildung:

"Als Bewerber ohne abgeschlossene militärische Grundausbildung absolvieren Sie vor Zulassung zur Laufbahn
und vor Teilnahme an den Offizierlehrgängen die Allgemeine streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung
Modul I und II mit einer Dauer von jeweils 10 Tagen Präsenzausbildung"



Demnach bin ich - genau genommen - aktuell noch garkein ROA, sondern beorderter Mannschafter, oder?

Für die Beförderung müsste ja eigentlich die ZDV 20/7 gelten.
Hierzu regelt Nr. 227 die Beförderung von Mannschaften der Reserve und Nr. 219 die Beförderung von ROA.
Aber welche davon Trifft jetzt auf mich zu?

Die Aussage von DadOA scheint für mich da nicht zuzutreffen, schließlich regelt die ZDV ja explizit die Beförderung
von ROA...

Beste Grüße
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Deepflight

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #4 am: 13. Juli 2016, 13:04:45 »

p.s.: "Nicht zutreffend" ist falsch formuliert, da er sicherlich mehr Erfahrung mit solchen Themen hat als ein (fast) Ungedienter (ich).
        Daher bitte durch "nicht einfach zu verstehen" ersetzen und sorry für die fehlerhafte Formulierung.
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ToMA

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #5 am: 13. Juli 2016, 14:59:35 »

Ich denke, 214 der ZDv 20/7 (bzw. deren Nachfolger, der A-1340/49) ist da eher zutreffend.

Das bestätigt auch GeoGraf in seinem Post vom 06.10.2014:
---------------------------------------------
Die Beförderungen sind Zeitbeförderungen, also jeweils nach 24 WÜ-Tagen.
Zur Beförderung müssen die Lehrgänge nicht zwangsläufig bestanden werden.
Für Beförderung zum Leutnant gelten allerdings folgende Bedingungen: 24 WÜ Tage im Dienstgrad Fähnrich, ROL 1 und ROL 2 bestanden ( -> Offizierspatent) und es müssen mind. 3 Jahre seit Eintritt in die Bw verstrichen sein.
Dazu nochmal konkret: Um zum Fahnenjunker befördert werden zu können muss der ROL 1 nicht bestanden werden! Auch waren schon Fähnriche im ROL 2, die zwischen den Lehrgängen WÜs absolviert haben, bzw. Reservistendienstleistungen (RDL) wie die WÜs neuerdings heißen.
----------------------------------------------

Ob Du vorher noch zum Gefreiten bzw. OG befördert wirst, weiss ich nicht. Ich vermute, dass Dir das ggbfls. zum Ende bzw. nach Beendigung Deiner ASSA-Module mitgeteilt wird. Ansonsten frag halt beim BAPersBw nach, die wissen das sicherlich.  ;)
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Altrec

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #6 am: 20. Juli 2016, 15:19:11 »

Kleine Erweiterung zur den Erläuterungen von DadOA.

Bei a.d.W.'lern ohne Vordienstzeit ist der eigentliche Beginn der ROA Laufbahn erst nach den GA-Modulen. Für die Beförderungen (Fahnenjunker - Fähnrich - Leutnant) zählen jedoch nur die Tage innerhalb der ROA Laufbahn. Entsprechend können die RDL-Tage der GA-Module und alles andere vor Abschluss dieser Module nicht angerechnet werden.

Weiterhin muss bei Ungedienten beachtet werden, dass auch für die Beförderungen zum Fahnenjunker und Fähnrich gewisse Zeiten seit Eintritt in die Bundeswehr erforderlich sind.

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F_K

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #7 am: 20. Juli 2016, 16:26:57 »

... ohne GA bzw. ASSA wird der TE wohl unbeordert sein -- damit ist keine Beförderung möglich.

Erst mit Zulassung zur ROA Laufbahn wird er "Schüler " und kann befördert werden, wenn 1 Jahr seit Entritt und ausreichend RDL Tage.

Eine Mannschafter Beförderung wird wohl nicht erfolgen.
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schokoraspel

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #8 am: 20. Dezember 2016, 00:04:06 »

Ich nutze diesen inzwischen älteren Beitrag mal für eine informelle Frage zum Thema.

Bei einer ROA Laufbahn, sei es a.d.W., SaZ 2 oder 3, muss ein ungedienter Bewerber also erst in die Mannschaftsdienstgrade um nach 12 Monaten den Fahnenjunker zu erreichen, während ein GWDLer oder FWDLer mit genug zeitlichem Abstand direkt zum Fahnenjunker befördert wird und somit auch folgende Dienstgrade schneller erreichen könnte?
Oder werden ehemalige auch erst nach einer gewissen Zeit zum Fahnenjunker und werden vorher noch zum HG/SG/OSG befördert?

Besten Dank :)
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Ralf

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2016, 05:57:36 »

Wenn es um reine Dienstzeiten geht, werden Vordienstzeiten angerechnet.
Mannschaftsdienstgrade müssen nicht durchlaufen werden.
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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2016, 06:39:10 »

siehe auch im obigen TopThema "Zentralrichtlinie A..."
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fuchsjaeger

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #11 am: 25. Januar 2017, 19:40:21 »

Danke euch allen für die bisherigen Beiträge!

Deepflight, hast du die OA-Litzen während der GA-Module schon getragen oder erst nach Abschluss der Module/mit Eintritt in die ROA-Laufbahn? Hast du mittlerweile Neuigkeiten darüber, ob eine Beförderung innerhalb der Mannschaftsdienstgrade stattfindet oder du nach 12 Monaten und Absolvierung von 24 Reservedienstleistungstagen unmittelbar zum Fahnenjunker d.R. befördert wirst?
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Deepflight

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #12 am: 22. Februar 2017, 11:48:20 »

@fuchsjaeger:

ich kann hier natürlich nur für meinen speziellen Fall sprechen; d.h. es kann sich bei dir vollkommen anders verhalten,
wenn bei dir schon nur ein kleines Detail anders ist als bei mir. Daher das folgende bitte nicht als generell gültige Information
verstehen.

Bei mir ist es so, dass ich meinen Dienst in Appen als Flieger angetreten bin und zwar ohne OA-Litze, da laut Schreiben vom
BAPersBw die Zulassung zur OA-Laufbahn erst mit Antritt des Moduls ROA I erfolgt. Begründung habe ich dann telefonisch erfragt
und zwar ist es so, dass die ASSA I und ASSA II der Schaffung der Grundlagen für die ROA-Laufbahn dient.
Zusätzlich dazu bedeutete das bei mir dann auch, dass eine Beförderung zunächst nach den Grundlagen der Beförderungen von
Mannschaften abläuft, dass heißt ich bin nach "Bestehen" von ASSA II zum Gefreiten befördert worden.

Je nachdem wie gut man dann zeitlich auf das ROA I eingesteuert wird erfolgt dann die Beförderung zum Fahnenjunker, sofern man die dafür notwendigen Anforderungen erfüllt. Alternativ könnte
das BAPersBw dich auch zum OG befördern lassen (sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind), was aber wohl i.d.R. nicht
passiert.
§24 SLV müsste hier greifen, dass hieße:

1.) zum Gefreiten nach 3 Monaten
2.) zum OG nach 6 Monaten
3.) zum FJ nach 12 Monaten
[...]

Bei mir war die ASSA I im Juni; da der ROA I Lehrgang am 08.05. für mich beginnt hieße das, dass ich ab dem Zeitpunkt die OA-Litze tragen würde, aber noch Gefreiter bleibe.
Es sei denn das da noch vorher eine Beförderung zum OG kommen würde, wovon ich aber nicht ausgehe.

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Ralf

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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #13 am: 23. Februar 2017, 19:34:26 »

Zitat
in Appen als Flieger
Appen? Nicht Heide?
Und wieso an der USLw? Was hat die mit ROA zu tun? Selbst GA wird dort nicht gemacht.
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Antw:Beförderungmethodik ROA a.d.W.
« Antwort #14 am: 24. Februar 2017, 09:02:16 »

Hallo Ralf,

im Jahr 2016 fanden die Module ASSA I und ASSA II für bisher Ungediente bei der 1./USLw, HS13 in der Appener Marseille-Kaserne statt.
Somit war ich dann als Flieger (ohne OA, wie beschrieben) in Appen unterwegs, zusammen mit einer bunten Mischung von andere
ROA a.d.W. mit den unterschiedlichesten Dienstgraden.
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