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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 19:04:36 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von LwPersFw
In Ihrem Fall ist der westliche Faktor die Hochzeit.

Bei Verheirateten wird das Vorhandensein eines Hausstandes ab dem Tag der Hochzeit als gegeben angesehen.

Dieses Datum pflegt Ihr PersBearb auch in das entsprechende Datenfeld ein.

Deshalb ja auch Meldung mit Eheurkunde über Ihren PersBearb an das BAPersBw... mit der Bitte die Versetzungsverfügung entsprechend anzupassen.


 2 
 am: Heute um 18:02:31 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von PzPiKp360
Der maximale Tagessatz USG ist doch hoch genug, oder?

 3 
 am: Heute um 17:20:27 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von dunstig
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67731.msg749737.html#msg749737


Vielleicht sollte man sich neben der regelmäßigen Erhöhung der Mindestleistung auch mal überlegen, wie man es schafft, attraktiver zu werden für Fachkräfte, die in sehr guten Arbeitsverhältnissen stehen. Sowohl was das finanzielle angeht als auch die bürokratischen Hürden zu mindern sowie Anreize, dass man seinem eigentlichen Job ein paar Wochen fernbleibt, um dem eigentlichen Gedanken einer Wehrübung nachzukommen. Nämlich das regelmäßige inübunghalten einer breiten Masse. Stattdessen erhöht man lieber die Dauer von 10 auf 12 Monate sowie die Mindestleistung, dass die die eh keine Anreize mehr brauchen bzw. in keinen konkurrierenden Arbeitsverhältnissen stehen, noch länger üben können.


EDIT: Als eigenes Thema eröffnet...

 4 
 am: Heute um 15:48:37 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von Samus
Vielen Dank für die schnelle Antwort,

dann werde ich das umgehend machen.

maßgeblich für die UKV-Entscheidung ist also der Dienstantritt und nicht die Kenntnis über die Verfügung?

 5 
 am: Heute um 15:39:10 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von LwPersFw
SIE müssen dann sofort nach der Heirat dies dem BAPersBw...über Ihren Pers...anzeigen UND um Änderung der UKV-Entscheidung auf der Versetzungsverfügung bitten, da Sie vor Dienstantritt nunmehr verheiratet sind.

Denn solange Sie den Dienstantritt nicht vollzogen haben, kann der PersFhr dies "einfach" tun.


 6 
 am: Heute um 15:24:03 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von SolSim
Don‘t feet the 🧌

Passt in die Reihe der frei erfundenen Storys.

 7 
 am: Heute um 14:48:05 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von Samus
Guten Tag,

ich habe vor die nächsten Wochen zu heiraten. Mit der Eheschließung wäre meine Wohnung sofort Berücksichtungsfähig (nach GAIP 36-03-00). Nun habe ich heute meine Versetzungsverfügung bekommen, auf dieser steht natürlich "Ledig- eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor". Versetzt werde ich erst in ca. 3 Monaten, ist es nun noch möglich Trennungsgeld am neuen Dienstort zu bekommen (unter Voraussetzung der Eheschließung) oder da ich schon Kenntnis von der Verfügung und dem neuen Standort habe ist es nun nicht mehr möglich.

Liebe Grüße
 

 8 
 am: Heute um 11:34:19 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von thelastofus
Bei uns spielt Idealismus auch eine große Rolle, auch wen es ein veraltetes Verkehrsmittel ist, das auf Schienen fährt. Klar, in IGM Regionen, hat es auch die Bw schwer und viele andere öffentliche AG, wenn ich sehe was man bei der IGM schon als Meister verdienen kann. Und sollte es einem nicht ums Geld gehen, so geht die Bewerbung dort auch relativ schnell.

 9 
 am: Heute um 10:00:44 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von Atlas616
Zitat LwPersFw vom 14.05.2019 in diesem Forum:

Zentralerlass B-2640/8 Einsatznachbereitungsseminare

"Maßnahmen der Einsatznachbereitung sind als integraler Bestandteil des Einsatzes grundsätzlich für alle Einsatzteilnehmer und Einsatzteilnehmerinnen verpflichtend."

siehe auch C1-100/0-8004 , Nr 2611

Bitten Sie Ihren DV um ein Gespräch im Beisein der VP...
Weisen Sie Ihren DV auf die Vorgaben in den genannten Vorschriften hin,erst recht, wenn Sie die Teilnahme von Familienangehörigen planen.
Bitten Sie um erneute Bewertung der Lage.

Einsatznachbereitung hat zeitnah nach dem Einsatz zu erfolgen !!"


EDIT :  heute A-2640/8 , Nr. 110


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 am: Heute um 09:52:54 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von Atlas616
Geschichten ausm Paulner Garten  ::)

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