Hallo zusammen,
das Schiffchenthema beschäftigt mich ebenfalls schon längere Zeit. Unabhängig von den oftmals - meiner Meinung nach zu unrecht - abwertenden Äußerungen gegenüber dieser traditionsreichen Kopfbedeckung würde mich interessieren, wie hier genau die Regelung in Kombination mit dem FELDanzug ist.
In der ZDv A2-2630/0-0-5 (Anzugsordnung) gibt es zum Feldanzug unter 216. A5 eine Tabelle, nach der das Lw Schiffchen dieselbe Stellung wie dem Barett beim Heer zukommt. Damit kann es als Abwandlung zum Flecktarn/Feldanzug Grundform, allgemein, getragen werden. Ansonsten findet sich jedoch keine klare Stellungnahme oder entsprechende Abbildung hierzu.
Auf Wikipedia gibt es eine extra Abhandlung zum Thema Schiffchen, die ebenfalls die heutige Trageweise auch zum Feldanzug bestätigt.
Ich persönlich habe während meiner Dienstzeit das Schiffchen ausschließlich zum Dienstanzug getragen, niemals zum Feldanzug.
Mich würde aber sehr interessieren, wie die Sache wirklich formal korrekt und im heutigen Bundeswehralltag gehandhabt wird (bitte von persönlichen Meinungen über Aussehen oder Vorlieben absehen - Danke ;-)). Für Angaben entsprechender Verweise in der ZDv etc., die ich übersehen habe, bin ich sehr dankbar.
MkG,
Peter