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Autor Thema: Eignungsübende und die Versicherung  (Gelesen 2223 mal)

Marine15

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Eignungsübende und die Versicherung
« am: 11. August 2017, 11:07:59 »

Moin!

Ich habe meinen Dienstantritt am 16.08.2017. Ich trete den Dienst als Eignungsübende an. Nun bin ich ein wenig verunsichert was die Versicherungen angeht. Muss ich auch als EÜ eine Pflegepflichtversicherung + kleine Anwartschaft abschließen?

Desweiteren habe ich noch eine Frage die mir keiner richtig beantworten kann. Als EÜ habe ich natürlich nicht bei meinem jetzigen AG gekündigt sondern habe ihm offen gelegt, dass ich zur EÜ einberufen wurde und mein Vertrag nun 4 Monate ruht. Bezüglich des Resturlaubes streiten wir uns nun. Ich habe 30 Urlaubstage aufs Jahr, macht im Monat 2,5 Tage Anspruch. Meinem AG habe ich nach dem 01.07.2017 über den Dienstantritt informiert, heißt ja eigentlich ich habe auf den kompletten Urlaub anspruch?! Allerdings habe ich in der ersten Hälfte des Jahres schon über die hälfte meines Urlaubs verbraten.

Mein Chef sagt ich gehe mit -8 Tagen aus dem Unternehmen und habe keinen Anspruch mehr auf die eigentlich restlichen 4 Tage. Da ich aber ja gar nicht kündige trifft das doch gar nicht zu ????

Ich blicke leider gar nicht mehr durch bei diesem ganzen Vorschriften und Urlaubsregelungen...
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F_K

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Antw:Eignungsübende und die Versicherung
« Antwort #1 am: 11. August 2017, 15:57:35 »

Da Du auch Urlaub bei der Bundeswehr erwirbst, darfst Du bei Deinem AG natürlich nur den anteilig erworbenen Urlaub nehmen - nicht den fürs ganze Jahr ...

(ggf. darfst Du dann sogar Urlaubsgeld zurückzahlen ...)
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KlausP

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Antw:Eignungsübende und die Versicherung
« Antwort #2 am: 11. August 2017, 16:28:37 »

Ihr AG muss Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, welchen Zrlaubsanspruch Sie für dieses Jahr haben und wie viel davon Sie schon abgegolten haben. Danach berechnet sich dann auch Ihr anteiliger Urlaubsanspruch, den die BW Ihnen für den Rest des Jahres gewährt. Während der Eignungsübung haben Sie keinen Anspruch auf Erholungsurlaub. Beenden Sie die Eignungsübung vorzeitig, muss Ihr AG Sie ja weiter beschäftigen und Ihr Urlaubsanspruch bei ihm lebt wieder auf.

Zur Frage der Versicherungen: eine (kleine) Anwartschaftsversicherung muss überhaupt niemand abschließen, Sie müssen aber nachweisen, dass Sie eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben. Das kann auch bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung sein.
Siehe auch § 8 und 8a Eignungsübungsgesetz
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ulli76

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Antw:Eignungsübende und die Versicherung
« Antwort #3 am: 11. August 2017, 18:12:10 »

Die Pflegeversicherung kannst ja einfach weiterlaufen lassen bei deiner Krankenkasse.
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Marine15

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Antw:Eignungsübende und die Versicherung
« Antwort #4 am: 12. August 2017, 09:21:02 »

Guten Morgen!

Ja das Urlaubsgeld hat er mir schon gar nicht ausgezahlt diesen Monat, was ja irgendwo verständlich ist. Aber vielen Dank nun kommt eib wenig Licht ins Dunkle.
Stimmt es, dass ich in der EÜ auch schon eher aufgrund von guter Leistung zum SAZ ernannt werde? Die andere Kameraden werden alle im November ihre Vereidigung haben, ich laufe das ganze zwar mit aber habe meine offizielle dann an einem anderen Termin. Vielleicht können Sie mir das noch beantworten?

Bezüglich der Pflegeversicherung habe ich auch schon den Gedanken gehabt sie über meine Krankenkasse weiterlaufen zu lassen. 

Vielen Dank!
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KlausP

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Antw:Eignungsübende und die Versicherung
« Antwort #5 am: 12. August 2017, 09:30:30 »

Zitat
... Stimmt es, dass ich in der EÜ auch schon eher aufgrund von guter Leistung zum SAZ ernannt werde? ..?

Nein, das stimmt nicht. Die "Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit" (so die korrekte Bezeichnung) erfolgt erst zum Ende der 4monatigen Eignungsübung. Eine vorzeitige Berufung ist nicht vorgesehen. Ihre richtige Vereidigung findet erst im Anschluß an Ihre Berufung statt, das wird aber sicher noch andere Eignungsübende betreffen, so dass Sie nicht alleine vor dem Kommandeur an der Truppenfahne stehen.
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