Moin!
Ich habe meinen Dienstantritt am 16.08.2017. Ich trete den Dienst als Eignungsübende an. Nun bin ich ein wenig verunsichert was die Versicherungen angeht. Muss ich auch als EÜ eine Pflegepflichtversicherung + kleine Anwartschaft abschließen?
Desweiteren habe ich noch eine Frage die mir keiner richtig beantworten kann. Als EÜ habe ich natürlich nicht bei meinem jetzigen AG gekündigt sondern habe ihm offen gelegt, dass ich zur EÜ einberufen wurde und mein Vertrag nun 4 Monate ruht. Bezüglich des Resturlaubes streiten wir uns nun. Ich habe 30 Urlaubstage aufs Jahr, macht im Monat 2,5 Tage Anspruch. Meinem AG habe ich nach dem 01.07.2017 über den Dienstantritt informiert, heißt ja eigentlich ich habe auf den kompletten Urlaub anspruch?! Allerdings habe ich in der ersten Hälfte des Jahres schon über die hälfte meines Urlaubs verbraten.
Mein Chef sagt ich gehe mit -8 Tagen aus dem Unternehmen und habe keinen Anspruch mehr auf die eigentlich restlichen 4 Tage. Da ich aber ja gar nicht kündige trifft das doch gar nicht zu
?
Ich blicke leider gar nicht mehr durch bei diesem ganzen Vorschriften und Urlaubsregelungen...