Autor: Rekrut84
« am: 15. März 2019, 17:37:40 »Vielleicht sollte man erstmal klarstellen was mit Arbeitswege gemeint ist.
Meinst du damit deine tägliche Fahrt zum Dienstort oder deine wöchentlichen Hin und Rückfahrten vom Wohnort zum Ausbildungs- oder Lehrgangsort? (Heimfahrten)
Da du §3 und 5 der TGV angegeben hast, kann es sich demnach nicht um Arbeitswege handeln, sondern um wöchentliche Heimfahrten.
Die Aufwendungen dafür sind in der Anlage N im Abschnitt Auswärtstätigkeit anzugeben. Dort müssen dann auch unter dem Punkt „vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt“ die erhaltenen Beträge für die Heimfahrten angegeben werden und werden dann verrechnet.
Ich persönlich empfehle ELSTER Formular als Software, ist kostenlos.
Meinst du damit deine tägliche Fahrt zum Dienstort oder deine wöchentlichen Hin und Rückfahrten vom Wohnort zum Ausbildungs- oder Lehrgangsort? (Heimfahrten)
Da du §3 und 5 der TGV angegeben hast, kann es sich demnach nicht um Arbeitswege handeln, sondern um wöchentliche Heimfahrten.
Die Aufwendungen dafür sind in der Anlage N im Abschnitt Auswärtstätigkeit anzugeben. Dort müssen dann auch unter dem Punkt „vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt“ die erhaltenen Beträge für die Heimfahrten angegeben werden und werden dann verrechnet.
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