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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 27. Juni 2019, 20:45:04 »

@ Jaguar1
Haben Sie heute die Stelle für Allgemeinplätze besetzt? Die haben wir doch gar nicht neu ausgeschrieben  ::)
Autor: Jaguar1
« am: 27. Juni 2019, 19:22:20 »

Kommunikation kann irretieren. Meine Formulierung:
Ich hatte auch ein Nahtoderlebnis. Das ist ein sehr komplexes Thema.

AlexH., ich wünsche Ihnen das beste.
Autor: ulli76
« am: 24. Juni 2019, 21:30:55 »

Grundsätzlich ist bei den psychiatrischen Erkrankungen die Runterstufung möglich. Eben nach einer entsprechenden Bewährung. Wie auch immer die in einem halben Jahr aussehen soll.
Autor: AlexH.
« am: 24. Juni 2019, 21:24:39 »

Danke ulli76,

Habe ich überhaupt die Möglichkeit die IV13 nach einer Zeit wieder zu bereinigen oder ist das jetzt endgültig auch nach einem Jahr in Stein gemeißelt?
Autor: ulli76
« am: 24. Juni 2019, 21:22:20 »

JA IV tauglich mit reichlich Ausschlüssen und innerhalb der geeigneten Verwendungen auch noch mit Einschränkungen.
V vorübergehend nicht tauglich- was ja zur Wiedervorstellung bzw neubegutachtung in 1/2 Jahr passen würde.
Autor: AlexH.
« am: 24. Juni 2019, 20:57:34 »

Ulli76 jetzt bin ich komplett verwirrt  :o
Ein Arzt meint mit IV13 ist man nur bedingt tauglich,
Du nun dauerhaft ausgemustert, ein anderer meint ein Jahr  :-[
Autor: ulli76
« am: 24. Juni 2019, 20:08:17 »

Äh???? Die Ver sind doch die zeitlihc begrenzten, die IVer eigentlich dauerhaft.
Autor: Tommie
« am: 24. Juni 2019, 16:55:28 »

Ist doch egal! Der Musterungsarzt gibt Ihnen vor Ablauf des Jahres keinen Termin! Und wenn es versehentlich doch klappen sollte mit einer Terminvergabe, fliegen Sie dann hochkantig raus, wenn Ihre IV13 auffällt und noch kein Jahr alt ist!
Autor: AlexH.
« am: 24. Juni 2019, 16:53:47 »

okay warum würde ich dann im Herbst wieder vorgeladen? Weil er gemeint hat ein halbes Jahr Sperre.
Also ich spreche jetzt vom Facharzt in Ulm
Autor: Tommie
« am: 24. Juni 2019, 16:47:07 »

Dass Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen die Gesundheitsziffer IV13 zuerkannt wird, für exakt ein Jahr "gegroundet" sind, hat Ihnen niemand erklärt? Die Gesundheitsziffern der Klasse IV gelten stets für ein Jahr, danach können Sie sich wieder bewerben, in der Zwischenzeit langt die Bundeswehr Sie nicht mal mit der Kohlenzange an!
Autor: AlexH.
« am: 24. Juni 2019, 15:54:45 »

Summa summarum.. noch besteht Hoffnung!
Da im Oktober die Wiedervorstellung ist wenn es denn mit der IV 13 nicht durchgeht.
Erhoffe ich mir gute Chancen da wie bereits beschrieben die Psychiaterin meinte das sie da keine Bedenken sieht. Einstellung Erfolg dann bestimmt zum Januar und somit sind 1 Jahr nach dem Unfall vergangen.
Autor: KlausP
« am: 24. Juni 2019, 12:30:24 »

Zitat
... Der Arzt meinte jedoch München kann auch von sich aus entscheiden wie das mit der Einstellung ausssieht ...

Der Musterungsarzt im KC (und nur der!) entscheidet über die Dienstfähigkeit eines Bewerbers. Der Facharzt vom BWK gibt lediglich eine Empfehlung aus Sicht seines Fachgebiets ab.
Autor: F_K
« am: 24. Juni 2019, 12:19:43 »

Wahrscheinlich wird das "Urteil" auf derzeit nicht tauglich lauten - ggf. kann zukünftig anders entschieden werden - daher Wiedervorstellung.

(Es sind Gesundheitsziffern).
Autor: AlexH.
« am: 24. Juni 2019, 11:39:23 »

Habe nun mein Ergebnis bekommen vom Facharzt.
Die Fehlziffer 13-4 wurde vergeben der Befund würde nach München geschickt.
Der Arzt meinte jedoch München kann auch von sich aus entscheiden wie das mit der Einstellung aussieht! Wiedervorstellung für Oktober bekommen.
Darf ich fragen was da in München mit dieser Ziffer nun gemacht wird oder nach was entschieden wird?

Autor: schlammtreiber
« am: 21. Juni 2019, 10:32:26 »

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