Autor: Andi
« am: 08. Mai 2017, 16:15:40 »...sonst sind nämlich auch alle anspruchsbegründenden Unterlagen bereits vernichtet.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Welche Fristen gibt es denn bzgl. Auszahlung nach Beendigung des Dienstes bzw. des Monats?
Ein Erlass, bezugnehmend auf eine Verordnung bzw. deren Änderung die nicht einmal rechtskräftig ist, ist rechtswidrig.
Die Bezügestelle (BVA) wird deshalb keine Zahlungen anweisen, ganz gleich aus welcher Feder der Erlass stammt.
Solche Zahlungen würden ohne Rechtsgrundlage erfolgen. Dies ist nicht gestattet.
Bisher ist das BMVg aber nicht "zurückgerudert"...