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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 07:59:48 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
das kann sich morgen ändern und dann ist die Priorität klar: solange sich die Rechtspraxis nicht ändert, kommt der Broterwerb zuerst.

So ist es (leider). Deswegen musste und habe ich auch alles ehrenamtliche hinschmeißen müssen:

-Feuerwehr nach über 20 Jahren auch als Führungskraft
-Rettungs und Sanitätsdienst
- und Heimatschutz.

Ist zwar alles schön und wichtig, aber das Geld kommt leider meist vom AG und nicht von BRK und FF.

 2 
 am: Heute um 07:58:42 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von KlausP
Ich geben mal ´ne Hilfestellung, als oller Spieß ist man ja nicht so: Soldatenurlaubsverordnung, Ausführungsbestimmungen dazu, Beamtensonderurlaubsverordnung (jsüa, die gilt auch für Soldaten)

 3 
 am: Heute um 07:56:29 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Zitat
… Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: …

Das ist genau der Paragraf den ich erwähnt habe und da steht keine Altersgrenze. Und nein, die gibt es so auch nicht bei bei zivilen Bewerbern. Da es sie dort nicht gibt kann es sie bei Laufbahnwechslern schon wegen einer Ungleichbehandlung nicht geben.

 4 
 am: Heute um 07:56:19 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von Bashy1
Wenn es nicht dienstlich ist: Nein

Und ein Offizier sollte befähigt sein sich diese Antwort selbständig, beispielsweise mit dem Studium der Vorschrift, zu erschließen!  ::)

 5 
 am: Heute um 07:25:30 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Ja, eine ZAW ist sogar zwingend erforderlich.
Wo stehen denn die 29 Jahre?


Guten Morgen,

https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
Dort ist von einer Grenze (29 Jahre) die Rede.

Gleichzeitig habe ich aber auch das hier:
https://www.buzer.de/16_SLV_2021.htm



Oder bezieht sich die Altersgrenze nur beim direkten Einstieg aus dem Zivilen?

Das Quasi innerhalb der Militärischen Laufbahn ein Wechsel unter den Vorausetzungen unter Link zwei Möglich ist? Dabei würde dann auch die Altersgrenze entfallen?

grüße


 6 
 am: Heute um 07:15:18 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von doc.
Bei Kleinbetrieben und Kleinunternehmen könnte ich das noch verstehen, dass der Chef beim Karrierecenter anruft aber ich arbeite in einem großen Automobilkonzern und ich gehe nicht davon aus, dass mein Vorgesetzter der nicht einmal weiß was das Karrierecenter ist dort anruft und den Sachbearbeiter dazu bringen möchte den Bescheid aufzuheben. Da könnte ja jeder anrufen..... Ich würde das ziemlich unverschämt finden....Aber ich glaube das kommt dann auch auf den Sachbearbeiter im Karrierecenter an der sollte in dem Fall ja Rücksprache mit dem Reservisten halten.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich...Du kannst jetzt natürlich so lange an den Rahmenbedingungen feilen, dass Dein Argument verfängt.

Ich merke auch hier, dass der ganz einfache Grundsatz: "Keine RDL ohne Einverständnis des AG" nicht durchdringt. Es ist ja verständlich, dass man das will. Aber manchmal muss man halt einfach akzeptieren, dass man nicht alles haben kann. Im Moment habe ich Glück, dass mein AG hinter mir steht - das kann sich morgen ändern und dann ist die Priorität klar: solange sich die Rechtspraxis nicht ändert, kommt der Broterwerb zuerst.

Im Laufe der Zeit habe ich viele Kameraden kennengelernt, die von jetzt auf nachher nicht mehr an Übungen teilnehmen, weil sie entweder neue Firma oder neuen Chef haben.

Und selbst wenn die Bw aufgrund der politischen Situation die Gangart verschärft und bei beorderten Reservisten zwecks Inübhaltung auf den Heranziehungen besteht - wenn der AG das nicht will, hat er so viele Möglichkeiten mir Steine in den Karriereweg zu legen, dass eine Beorderung (solange die noch freiwillig ist) nicht vereinbar sein kann.

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 am: Heute um 06:49:55 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Ralf
Ja, eine ZAW ist sogar zwingend erforderlich.
Wo stehen denn die 29 Jahre?

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 am: Heute um 06:18:31 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Da die o.g. Fragestellung hier ja immer wieder tief und breit diskutiert wird ... pinne ich sie einmal an ...



Bereits seit Jahren ist gelebte Praxis, dass die Bw von Heranziehungen absieht, wenn der Arbeitgeber dies nicht möchte.

Der Arbeitgeber benötigt hierfür keine Rechtsgrundlage.

Grundlage ist die Selbstbindung der Bw - die bewusst und politisch gewollt von den bestehenden gesetzlichen Regularien abweicht.


Solange man den Reservisten nur auf freiwilliger Basis heranzieht...

... verpflichtet die Bw auch keinen Arbeitgeber einen Reservisten gegen seinen Willen freizustellen.


"7 Arbeitgeber und Reserve

701. Die Heranziehung zum Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt gem. politischer Vorgabe nur
bei freiwilliger Bereitschaft des Reservisten/ der Reservistin und erfordert zusätzlich die Zustimmung der Arbeitgeberin/
des Arbeitgebers oder der Dienstbehörden
für eine Beorderung."


Quelle: BMVg, Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025  vom 10. November 2022


Und in der Praxis gilt das nicht nur für die Beorderung als solches, sondern für jede Maßnahme von der das zivile Arbeitsverhältnis betroffen ist.

Das wissen viele Arbeitgeber und machen sie davon Gebrauch ... keine RDL. Punkt. Weil : politischer Wille!



wurde auch schon hier diskutiert...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.msg699111.html#msg699111



Dies kann man persönlich gut oder schlecht finden - es ändert aber nichts an dieser Praxis.

Hier hat die politische Führung und die Bundeswehr nicht den einzelnen Reservisten im Blick -- sondern die gesamte Arbeitgeberschaft und deren Blick auf das Reservistenwesen. (generalpolitische Erwägungen)

Dies bedeutet für den Einzelnen:

+ hat er/sie einen Arbeitgeber der den Reservedienst mitträgt und unterstützt ... gut so.

+ hat er/sie einen Arbeitgeber der den Reservedienst ablehnt und aktiv dies gegenüber der Bw artikuliert --- wird die Bw sich nicht gegen den Arbeitgeber stellen und keine Heranziehung durchführen.

ISSO



 9 
 am: 25. April 2024, 23:15:36 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von wolverine
Ist es eine private Veranstaltung oder ein dienstlicher Termin?

 10 
 am: 25. April 2024, 22:50:13 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von Majtan
Hallo,
Ich bin offz truppendienst und wurde von einem Bundestagsabgeordneten für einen Informationsbesuch in den Bundestag eingeladen.
Kann dies mit Freistellung vom Dienst/sonderurlaub/o.ä geregelt werden oder muss ich mir dafür Urlaub nehmen?

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