Autor: LwPersFw
« am: 14. Oktober 2019, 07:01:45 »Wo Ihre Stunden geblieben sind ... müssen Sie mit dem Spieß klären. Führt dies nicht zum Erfolg - mit dem Chef.
Der Chef ist auch zuständig und verantwortlich Ihnen innerhalb von 12 Monaten Ausgleich in - vorrangig - Freizeit zu gewähren.
Kann er dies nicht ... ist finanziell zu vergüten.
Ist definitiv absehbar, dass er nicht in Gänze Freizeit innerhalb von 12 Monaten gewähren kann, darf auch vor Ablauf von 12 Monaten finanziell vergütet werden.
Und wie ich schon einmal sagte ... unter keinen Umständen ist dem Soldaten sein Erholungsurlaub vorzuenthalten, wenn die Gefahr des Verfalls besteht.
Machen Sie einen Termin bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten und besprechen mit diesem die Lösung... mit konkreten Festlegungen.
Mehrarbeit komplett in Freizeit + kompletter Erholungsurlaub
oder eben
Mehrarbeit teils in Freizeit + teils finanziell vergütet + kompletter Erholungsurlaub
Gestrichen wird weder der Anspruch auf Ausgleich von Mehrarbeit und schon gar nicht Erholungsurlaub ! (außer der Soldat ist selbst schuld, dass er den EU nicht beantragt)
Wie Ihr Disziplinarvorgesetzter das regelt - ist seine Pflicht und Verantwortung !
Sie müssen nur zeitgerecht den EU beantragen und zeitgerecht den Freizeitausgleich anmahnen - wobei Sie Zeiträume vorschlagen können.
Der Chef ist auch zuständig und verantwortlich Ihnen innerhalb von 12 Monaten Ausgleich in - vorrangig - Freizeit zu gewähren.
Kann er dies nicht ... ist finanziell zu vergüten.
Ist definitiv absehbar, dass er nicht in Gänze Freizeit innerhalb von 12 Monaten gewähren kann, darf auch vor Ablauf von 12 Monaten finanziell vergütet werden.
Und wie ich schon einmal sagte ... unter keinen Umständen ist dem Soldaten sein Erholungsurlaub vorzuenthalten, wenn die Gefahr des Verfalls besteht.
Machen Sie einen Termin bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten und besprechen mit diesem die Lösung... mit konkreten Festlegungen.
Mehrarbeit komplett in Freizeit + kompletter Erholungsurlaub
oder eben
Mehrarbeit teils in Freizeit + teils finanziell vergütet + kompletter Erholungsurlaub
Gestrichen wird weder der Anspruch auf Ausgleich von Mehrarbeit und schon gar nicht Erholungsurlaub ! (außer der Soldat ist selbst schuld, dass er den EU nicht beantragt)
Wie Ihr Disziplinarvorgesetzter das regelt - ist seine Pflicht und Verantwortung !
Sie müssen nur zeitgerecht den EU beantragen und zeitgerecht den Freizeitausgleich anmahnen - wobei Sie Zeiträume vorschlagen können.