„Die Kirche im Dorf lassen“ ist ein sehr gutes Stichwort.
Die Rechtslage ist vollkommen klar - und dennoch ist sie im täglichen Dienst heute nur von geringer Relevanz. Das Durchsetzen ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen bis auf Zufälle kaum möglich.
Ich bin mit Ihnen völlig einig, dass die Bundeswehr nach wie vor - und seit 2015 verstärkt im Aufklärungsfokus des russischen (und anderer) Auslandsgeheimdienste ist. Auch ist es erwiesen, dass es viel schnellere und einfacher zu beschaffene Ergebnisse bringt, das private Umfeld der Soldaten nach Kräften anzuzapfen - womit dann auch Smartphones und Tablets Ziel dieser Angriffe werden können.
Zur Sensibilisierung auf diese Gefahren gibt es im OrgBer Cyber von mir erwähnte Task Force, die die IT- und FGG-2-Verantwortlichen für Ihre Belehrungen mit Informationsmaterial und Ausbildungshilfen versorgt. Der entsprechende Hinweis aus dem Ministerium ist ja nicht ohne Grund in den großen Verteiler gegangen.
Gleichwohl geht es doch wirklich darum, in der heutigen Zeit den Geheimhaltungsschutz einfacher und wirksamer zu gestalten. Und das gelingt unter den gegebenen Rahmenbedingungen aus meiner Sicht nur, indem er auf das wirklich nötige Maß beschränkt wird - und dann auch Übernachtung ggf. durchgesetzt werden kann und wird.
Insofern erscheint mir das allgemeine Fotografierverbot in militärischen Liegenschaften weder notwendig, noch sinnvoll und durchsetzbar. Hierfür „rote Linien“ zu definieren, wird doch machbar sein - z. B.: Keine (Nah-) Aufnahmen von sicherheitsempfindlichen Räumen/Bereichen/Ausrüstung/Waffensystemen wie Waffenkammern, Innenaufnahmen von Gefechtsfahrzeugen, Fernmeldeanlagen, Munitionslagerstätten etc. Hierauf kann ich alle Soldaten sensibilisieren und verpflichten und ich kann die Vorgesetzten zur Überwachung und Sanktionierung bei Verstößen anhalten. Das kann ich dann auch bei entsprechenden TdoT etc. organisatorisch gewährleisten und durchsetzen. Das versteht dann auch jeder (Soldat wie Außenstrhender) und wird dann auch akzeptiert. Und, mit Verlaub, Fotos von oder in Unterkunftsgebäuden, in Gemeinschaftseinrichtungen oder von nicht sicherheitsrelevanten Ausbildungen sind nun wirklich für jeden Geheimdienst völlig uninteressant.
An die Kameraden, die @ Andis Haltung teilen, sei gesagt, dass das konsequenterweise nur durchgesetzt werden könnte, wenn die Mitnahme privater Smartphones in militärische Liegenschaften grundsätzlich verboten wäre und diese Geräte von der Wache gegen jeweilige Empfangsquittung in IT-abgeschirmten Lagern zur Aufbewahrung eingelagert werden müssten. Und um sicherzugehen nicht nur die Smartphones aller Soldaten, sondern auch des Bediensteten Zivilpersonals, Lieferanten, Handwerkern und sonstigen Zutrittsberechtigten. Mit Verlaub, das ist doch illusorisch!