In meinem Studiengang (zivil) ist es möglich, ein Jahr im Ausland zu studieren.
Nicht nur in deinem Studiengang ist das möglich, sondern in fast allen
Welchen Papierkram muss ich beachten, wenn ich das Jahr antreten möchte?
Dazu würde ich mich einfach mal an das zuständige Kreiswehrersatzamt wenden - du unterliegst der Wehrüberwachung, musst somit jede Änderung deines Wohnsitzes dort melden, dementsprechend müssten die Leute dort auch wissen, was da alles auf dich zukommen wird.
Gemäß §3 (2) Wehrpflichtgesetz
muss ein mehr als 3-monatiger Aufenthalt im Ausland jedenfalls durch das zuständige KWEA
genehmigt werden!!
Die Antwort würde mich jedenfalls auch interessieren, da mir das auch im nächsten Jahr bevorsteht.
Was wäre, wenn ich nach meinem Studium auf unbestimmte Zeit im Ausland arbeiten würde?
Muss ich meine Mob-Stelle abgeben? Wie schaut das dann mit der Wehrüberwachung aus?
Rein intuitiv, und nur für diesen Fall (Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit): Ja und gilt weiterhin - eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes beispielsweise muss dem KWEA gemeldet und von diesem abgesegnet werden werden, damit wird auch die Wehrüberwachung andauern.
Das interessiert mich desshalb, weil ein Bekannter (ROA) von mir auf längere Zeit ins Ausland gegangen ist OHNE sich im KWEA abzumelden.
Kann mir vorstellen, das der einigen Ärger bekommen kann...
Damit hätte er dann direkt gegen mehrere Paragraphen des Wehrpflichtgesetzes verstoßen ...
Wenn das zuständige KWEA davon Wind bekommt, könnte das Bußgelder nach sich ziehen, oder im schlimmsten Falle zu einem Ausschluss von der ROA-Laufbahn führen - schließlich gelten diese Vorschriften/dieses Gesetz für JEDEN, der der Wehrüberwachung unterliegt, und wenn ein angehender Reserveoffizier meint, sich nicht daran halten zu müssen, könnte man ihm die für diese Laufbahn notwendige charakterliche Reife absprechen ...
(Und mit "hab ich nicht gewusst" o.ä. kann man sich bei sowas auch nicht rausreden, da man normalerweise mit Ende des Grundwehrdienstes, anschließend nochmal mit Erhalt des V-/E-Bescheides entsprechende Merkblätter zum Thema Wehrüberwachung erhalten hat, die auch solche unwichtigend Dinge wie länger andauernde Auslandsaufenthalte beinhalten.)