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Autor Thema: Verpflichtungszuschlag  (Gelesen 1904 mal)

snitch

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Verpflichtungszuschlag
« am: 05. Juli 2017, 13:43:38 »


Zählen beim Verpflichtungszuschlag eigentlich nur die Tage (mind. 19 bzw. 33), die man bei seinem Mob-Truppenteil ableistet oder lässt sich das auch splitten?
Also beispielsweise 25 Tage beim Mob-Truppenteil und die restlichen 8 Tagen dann irgendwo anders...
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"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

F_K

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Antw:Verpflichtungszuschlag
« Antwort #1 am: 05. Juli 2017, 13:48:31 »

RDL Tag ist RDL Tag.
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mmg2.0

  • Gast
Antw:Verpflichtungszuschlag
« Antwort #2 am: 05. Juli 2017, 16:36:12 »

Wenn das der MobTrT denn so mit macht. Denn schließlich besteht zwischen dem MobTrT und dem Reservisten die Verplfichtungsvereinbarung.
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F_K

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Antw:Verpflichtungszuschlag
« Antwort #3 am: 05. Juli 2017, 17:12:09 »

Lesen trägt zur Rechtsfindung bei - die Vereinbarung ist da eindeutig.

(Und der BeordTrT gibt ja seine Freigabe zur Dienstleistung bei anderen TrT - rechtlich und moralisch eindeutig).
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mmg2.0

  • Gast
Antw:Verpflichtungszuschlag
« Antwort #4 am: 05. Juli 2017, 18:45:52 »

Nicht anderes habe ich gesagt.
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