Mit den Themen "Digitalisierung der Gesellschaft" und "Digitale Verwaltung" befasst sich der Bundestag und berichtet in den hib-Meldungen 551 und 552/2016 vom 28. September 2016 über einen Antrag und den Sachstand:
Digitalisierung der GesellschaftBildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Bericht - 28.09.2016Berlin: (hib/ROL) Die Digitalisierung durchdringt die Gesellschaft in nahezu allen Bereichen. Zum einen verändern sich die Formen der Bildung: Die Vielfalt der Bildungsmedien wächst, die Rolle der Lehrenden verschiebt sich vom Vermitteln zum Begleiten, neue didaktische Konzepte werden nötig und die Unterscheidung zwischen formellem und informellem Lernen verliert tendenziell an Bedeutung. Zum anderen verändern sich Inhalte und Ausrichtung von Bildung mit den gesellschaftlichen Herausforderungen, die die Digitalisierung stellt und zu deren Bewältigung die Bildung einen Beitrag leisten soll und muss. Das schreibt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in seinem Bericht "Digitale Medien in der Bildung" (
18/9606), der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht fasst die relevanten wissenschaftlichen Befunde zu Umfang und Konsequenzen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer digitaler Medientypen im Bildungsbereich und für Lehr- und Lernmethoden zusammen.
Durch das immense Wachstum des Wissens und die Geschwindigkeit, mit der bestehendes Wissen durch neue Einsichten verdrängt werde, gewinne die Aneignung von Kompetenzen bei der Verarbeitung von Informationen und der Gewinnung von Wissen an Bedeutung. Nicht zuletzt betreffe der Wandel auch die institutionellen Rahmenbedingungen der Bildung: Die Erleichterung der Produktion von (Bildungs-)Medien und ihrer Verbreitung werfe Fragen zum bestehenden regulatorischen und institutionellen Rahmen auf, der schnelle technologische Wandel stelle die Bildungsinfrastruktur vor Herausforderungen. Generell fordere die allgegenwärtige Präsenz digitaler Medien und ihr schneller Wandel den Menschen ein "lebenslanges Lernen" ab.
Auf die Herausforderungen einer immer komplexer werdenden Bildungslandschaft würden die verschiedenen Bildungsinstitutionen sowie die Bildungs- und Wissenschaftspolitik mit ihren zuständigen Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durch eine Weiterentwicklung ihrer Maßnahmen und Angebote versuchen zu reagieren, oft in unterschiedlicher Weise. Während in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen noch darüber diskutiert werde, ob und in welcher Intensität digitale Medien in den alltäglichen Lern- und Lehrprozessen überhaupt eine Rolle spielen (sollen), seien Notebook, interaktives Whiteboard oder Social-Media-Nutzung aus den weiterführenden Schulen kaum noch wegzudenken.
Diese Entwicklung sei technisch insbesondere durch die Digitalisierung, Vernetzung und Miniaturisierung bzw. die Portabilität der Medien geprägt. Digitalisierung meine über den technischen Aspekt hinaus aber auch den umfassenden Prozess des gesellschaftlichen Wandels infolge dieses sogenannten "Mediatisierungsschubs".
Digitale Medien würden sich aufgrund ihrer Charakteristika stets in mehrfacher Weise darstellen: als Bildungsinhalt und als Bildungsmittel. Grundsätzlich sei die sinnvolle, alltagsrelevante Nutzung digitaler Medien als eine neue, zentrale Kulturtechnik zu verstehen, weil sie unauflöslich alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchdringe. Ihre Vermittlung sei insbesondere für den Bildungsbereich zu einer zentralen pädagogischen Aufgabe geworden, ebenso wie ihre Berücksichtigung bei der Formulierung neuer Bildungsideale.
Die Nutzung digitaler Medien könne nicht ohne korrespondierende Kompetenzen erfolgen, die oftmals als "Digitale Kompetenz", "Informationskompetenz", "Medienkompetenz" oder umfassend als "Schlüsselkompetenzen" des 21. Jahrhundert bezeichnet würden. Bildung als systemischer Zusammenhang sei somit ganz offensichtlich aufs Engste mit anderen Metaprozessen, wie denen der Ökonomisierung, Globalisierung oder Individualisierung, verwoben.
Quelle Digitale VerwaltungInneres/Antrag - 28.09.2016Berlin: (hib/STO) "Innovativer Staat - Potenziale einer digitalen Verwaltung nutzen und elektronische Verwaltungsdienstleistungen ausbauen" lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (
18/9788), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auf allen Verwaltungsebenen "attraktive und serviceorientierte sowie barrierefreie elektronische Bürgerdienste und unternehmensfreundliche Verwaltungsdienstleistungen medienbruchfrei anzubieten", den Rechtsrahmen für e-Government fortlaufend zu evaluieren und fortzuentwickeln und "auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten, sofern dagegen keine Ausnahmetatbestände sprechen, in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen zu sein". Auch soll die Regierung laut Vorlage den Kulturwandel hin zu einer Digitalen Verwaltung aktiv betreiben und dafür die Kompetenzen der Verwaltungsmitarbeiter im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik stärken.
Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Koalitionsfraktionen in der Kommunikation zwischen Verwaltungseinheiten und den Bürgern sowie der Wirtschaft den Einsatz einfacher, sicherer sowie standardisierter elektronischer Verfahren gewährleisten, Schriftformerfordernisse und Pflichten zum persönlichen Erscheinen abbauen sowie die Entwicklung und Bereitstellung von "in höchstem Maße nutzerfreundlichen Verwaltungsdienstleistungen" auf kommunaler sowie Länder- und Bundesebene fördern, "die die Bürger einfach und sicher online mit der eID des Personalausweises nutzen sollen".
Des weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge in der Bundesverwaltung darauf hinwirken, dass Akten vollständig elektronisch geführt werden, um medienbruchfreie Verwaltungsverfahren zu ermöglichen und mobiles Arbeiten zu vereinfachen. Auch soll sie "eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen über den IT-Planungsrat zur Verbesserung der Informationssicherheit in der IT der Verwaltung" pflegen, verbindliche Maßnahmen zur gemeinsamen Abwehr von Angriffen und Minimierung von Risiken ergreifen sowie sichere Verschlüsselungsverfahren sowie deren Implementierung und einfache Handhabbarkeit fördern und unterstützen.
Darüber hinaus zählt zu dem umfangreichen Forderungskatalog des Antrags unter anderem, "IT-Sicherheit und die Rückgewinnung der technologischen Souveränität zu einem Schwerpunktprojekt" zwischen Bund und Ländern zu machen sowie "die Transparenz politischer Prozesse und die Beteiligungsmöglichkeiten deutlich auszubauen und bei wichtigen Gesetzgebungsverfahren stärker auf internetbasierten Plattformen zur Beteiligung zu setzen".
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