Jeder muss für sich selbst entscheiden was er tut.
Ich kann aber nur dringend empfehlen, sich im konreten Einzelfall zu den dann geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beraten zu lassen.
Wir bewegen uns vor dem Hintergrund der befohlenen Trendwende Personal.
D.h. für das BAPersBw eine Kehrtwende von 180 Grad.
Nicht mehr Personal abbauen ... sondern verstärkt aufbauen und wenn nötig halten!
Damit ist z.B. das SKStruktAnpG zu 99 % "tot".
Deshalb hat das BAPersBw ... schon garnicht bei Personal das die Bw selbst braucht ... keinen Grund, von sich aus - aus dienstlichen Gründen - einem Dienstherrenwechsel bei Berufssoldaten zuzustimmen.
Das sie einer "Entlassung auf eigenen Antrag" letztlich zustimmen müssen, ist rechtlich nicht einem Dienstherrenwechsel gleichzusetzen.
Denn diese Zustimmung erfolgt ja nur deshalb, weil der BS, bei erfüllen der Bedingungen des Parag 46 Abs 3 Soldatengesetz, entlassen werden
muss.
Hier einmal Ausführungen zum aktuellen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag der den Dienstherrenwechsel regelt.
Man beachte darin u.a. die feine Trennung zwischen BS und SaZ.
Und u.a. auch die Ausführungen zum Punkt "Voraussetzungen" 3.1 bis 3.4
wie:
"Eine
Verweigerung der Zustimmung ist nur aus
dienstlichen Gründen
zulässig. Als dienstliche Gründe kommen beispielsweise in Betracht:
-
Unabkömmlichkeit der Beamtin / des Beamten,
-
Mangelsituation beim bisherigen Dienstherrn in der Laufbahn oder dem Aufgabengebiet der Beamtin / des Beamten."
oder:
" Die Zustimmung gilt als unwiderruflich erteilt, wenn mit
Zeitablauf eines Beamten- oder Soldatenverhältnisses auf
Zeit ein neues Beamten-, Soldaten- oder Richterverhältnis bei einem anderen Dienstherrn begründet wird."
oder:
"Für eine Versorgungslastenteilung müssen kumulativ folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
- Dienstherrenwechsel nach § 2,
- Zustimmung des abgebenden Dienstherrn zum Dienstherrenwechsel und
-
keine zeitliche Unterbrechung zwischen dem Ausscheiden beim abgebenden und dem Eintritt beim aufnehmenden Dienstherrn"
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?menu=0&sg=0&anw_nr=1&gld_nr=%202&ugl_nr=20323&val=16424&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=16424Wie ich ja schon sagte... für hoch qualifizierte Kameraden (Ärzte, "IT-Nerds"
) wird es immer gute Lösungen geben.
Wer aber nicht in diese Gruppe fällt...und dies ist die Masse der BS... sollte nicht übereilt handeln und sich ganz allein auf die für seinen Einzelfall geltenden rechtlichen Vorgaben stützen.
+ Wie erfolgt der rechtliche Übergang in
meinem Einzelfall ?
+ Mit welcher Besoldungsgruppe werde ich eingestellt ?
+ Ergeben sich daraus finanzielle monatliche Einbußen ? Wie hoch ? Wie lange ?
+ Wie gestaltet sich danach die Beförderung ?
+ Wie lange muss ich dort dienen ? Bis 62 ? Bis 67 ? Will ich das ?
+ Erhalte ich freie Heilfürsorge oder muss ich z.B. 50 % private KV monatlich bezahlen ?