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FWD mit anzeige ?

Begonnen von twayne22, 08. Juli 2013, 18:19:36

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twayne22

Hallo liebe Forum user ,

ich hab mich vor 2 wochen mustern lassen für den freiwilligen wehrdienst , hat alles supergeklappt und hab sogar ein platz als wachbatalion in Berlin bekommen :))
so nur jetzt ein problem ich muss noch mein führungszeugnis abhollen bei der polizei und wie ich weiß stehen dort nur sachen drin die vor gericht landen (hatte ich nie wurde immer eingestellt)
SO nur hab ich heute eine einladung gekriegt zur aussage wegen versuchtem diebstahl war jediglich eine pc maus die im markt einfach so rumlag ( jugendsünde ich weiß war einfach unüberlegt und DUMM) so wie ich weiß wird soetwas wohl kaum vor gericht kommen und jediglich vor polizei mit entweder einer geldstrafe inc hausverbot und sozialstunden enden doch wird diese in dem Führungszeugnis stehen ???? und wär dies wirklich so relevant ?? ich meine es gibt WEITAUS schlimmere anzeigen die man haben kann -.-
mache mir nur jetzt sorgen..
bitte um schnelles reply...

danke im Vorraus

Andi

the rest is silence...

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twayne22



twayne22

oke hab im Bfj nachgeguckt erst bei anzeigen mit mehr als 90 tagessätzen an geldstrafe sry :D

(closed)

Lidius

Das laufende Ermittlungsverfahren muss gemeldet werden und so lange das Verfahren läuft wird auch nicht eingestellt. Auf die Idee ganze zu verschweigen und nicht zu melden kommst du am besten gar nicht erst.

Je nach Ausgang des Verfahrens entscheidet dann möglicherweise der Rechtberater wann und ob überhaupt eine Einstellung in Betracht kommt.

twayne22

ja ich werde morgen bescheid geben .. und einstellung ist am 1.10 die aussage ist am 17.7 also wird das schon passen

Lidius

Am 17.07. ist deine Aussage. Damit ist das Verfahren ja noch lange nicht eingestellt. Das kann noch Monate dauern.

twayne22

naja aber auch nur wenn diese anzeige vor gericht kommt was eher nicht in betracht kommt ich werde morgen mal im polizeipräsideum nachfragen.

Firli

Das entscheiden die Herren im Polizeipräsidium aber nicht oO



SanFw/RettAss

Nachtmensch

Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 18:19:36

so nur jetzt ein problem ich muss noch mein führungszeugnis abhollen bei der polizei

Seit wann holt man das Führungszeugnis bei der Polizei ab?
Wie wäre es mal mit einem Rechtschreibkurs?

Wenn ich sowas mal wieder lese...  :'( aber scheint ja leider mittlerweile fast Standard zu sein.  :o
Realistisch gesehen kannste Oktober knicken, wenn das Verfahren nicht schnellst möglich abgeschlossen wird.

twayne22

ja das Führungszeugnis soll ich bei uns in der Umgebung am Rathaus ( Polizei) abhollen , dann werde ich sie mal fragen wielang den die verhandlung dauern wird.. aber aufgrund so einer "Tat" eine Nichteinstellung ? wo andere 2 monate gesessen haben und eingestellt werden koennten (laut BfJ) , naja ich werde mich morgen erkundigen wielang das verfahren dauern wird wobei ich kaum glaube das dies vor Gericht kommt da ich den Laden mit dem Wertgegenstand nicht verlassen habe....   :-[

KlausP

Zitatja das Führungszeugnis soll ich bei uns in der Umgebung am Rathaus ( Polizei) abhollen

Das wäre mir neu. Sie können es dort beantragen und es wird zur entsprechenden Behörde (in Ihrem Fall das Karrierecenter) geschickt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

twayne22

Oder so, mir wurde es so erklärt das sie es entweder losschicken oder man muss das Führungszeugnis selber dort abhollen und selber losschicken .

Firli

Zitat von: twayne22 am 08. Juli 2013, 19:46:02
Oder so, mir wurde es so erklärt das sie es entweder losschicken oder man muss das Führungszeugnis selber dort abhollen und selber losschicken .

abholen...nur ein L .. sollten Sie als künfitges Ein-Mann-Btl. aber wissen  ::)


SanFw/RettAss

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