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Bewerbung abgelehnt wegen angeblich fehlendem Dienstposten

Begonnen von T.B., 09. Januar 2014, 20:49:35

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T.B.

Hallo in die Runde,

Ich würde gerne mal ihre Meinung zu folgender Situation hören.

Ich habe eine Bewerbung als SaZ 12 in der Bootsmannlaufbahn eingereicht. War dann in WHV zu den Tests und habe dort auch die Eignung erhalten. Es gab laut Einplaner mehrere freie Stellen für meinen erlernten Beruf. ( Elekltroniker ) Da ich schon etwas Älter bin, musste wohl auch das Pers. Amt und ein Finanzausschuss mit ins Boot geholt werden. Soweit so gut.
Vom Pers. Amt wurde ich dann vorläufig auf einen Dienstposten geplant. ( eigentlich kenne ich das nur so, wenn mehrere möglichkeiten der Einplanung bestehen, der Bewerber gefragt wird, was er eventuell möchte )
Dem war aber nicht so, obwohl es laut Einplaner einige freie Stelle gibt.

Lange Rede kurzer Sinn, ich bekam dann eine Absage, wegen Mangel an Dienstposten. ( das war die offizielle Begründung, die mir der Einplaner mitteilte )
Während des Telefonates mit meinem Einplaner, hat er noch nachgeschaut und einige freie Dienstposten gefunden.

Meine Frage wäre, welche Möglichkeiten hätte ich noch ? Der Einplaner meinte ich sollte an den Wehrbeauftragten schreiben, was meinen sie dazu ?

Viele Grüsse

KlausP

ZitatDa ich schon etwas Älter bin, musste wohl auch das Pers. Amt und ein Finanzausschuss mit ins Boot geholt werden.

Lassen Sie mich raten: Sie sind über 40. Dann ist das genau der Punkt. Es wird wohl an der fehlenden Zustimmung des Bundesfinanzministeriums gelegen hasben. Und egal, wie viele freie Dienstposten der Einplaner gefunden hat - ohne diese Zustimmung gibt es eben keinen Dienstposten für Sie, die Bundeswehr darf Sie also nicht einstellen. Eigentlich sollte der Einplaner das wissen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Und der Wehrbeauftragte wird evtl. diesen Mangel - so er denn festgestellt werden - in seinen Bericht aufnehmen. Eingestellt werden Sie dadurch nicht.
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KlausP

Zitat von: wolverine am 09. Januar 2014, 21:09:27
Und der Wehrbeauftragte wird evtl. diesen Mangel - so er denn festgestellt werden - in seinen Bericht aufnehmen. Eingestellt werden Sie dadurch nicht.

Auch das sollte der Einplaner eigentlich wissen ...  ::)
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wolverine

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Männer

Die Sache mit dem Wehrbeauftragten ist genau der richtige Weg!
Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, das wenn ältere Bewerber bei einem KC waren,bestanden haben und des weiteren auch Stellen
vorgeschlagen bekommen haben, dann aber eine Ablehnung bekommen, es den Wehrbeauftragten sehr interessiert das diese dann trotzdem
einen negativ Bescheid bekommen!!
Diese Eingabe wird nicht NUR in den Bericht aufgenommen, die Eingabe wird garantiert schnell verfolgt!

Und fragt mich jetzt nicht woher das weiß, ist eben so!

Schönen Abend

Ralf

Es kann auch sein, dass der Führungsstab der entsprechenden TSK aus übergeordneter Einsicht sein Einverständnis verweigert hat. Das ist noch ein Zwischenschriitt vor dem BMF.
Auch das führt dann nicht zu einer Einstellung.
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T.B.

Zitat von: KlausP am 09. Januar 2014, 21:03:48
ZitatDa ich schon etwas Älter bin, musste wohl auch das Pers. Amt und ein Finanzausschuss mit ins Boot geholt werden.

Lassen Sie mich raten: Sie sind über 40. Dann ist das genau der Punkt. Es wird wohl an der fehlenden Zustimmung des Bundesfinanzministeriums gelegen hasben. Und egal, wie viele freie Dienstposten der Einplaner gefunden hat - ohne diese Zustimmung gibt es eben keinen Dienstposten für Sie, die Bundeswehr darf Sie also nicht einstellen. Eigentlich sollte der Einplaner das wissen ...

Hatte ich auch vermutet, aber bis zum Finanzausschuss sind die Unterlagen garnicht erst gekommen.

KlausP

ZitatHatte ich auch vermutet, aber bis zum Finanzausschuss sind die Unterlagen garnicht erst gekommen.

Wie @Ralf eben schrieb:

Zitat von: Ralf am 09. Januar 2014, 21:21:38
Es kann auch sein, dass der Führungsstab der entsprechenden TSK aus übergeordneter Einsicht sein Einverständnis verweigert hat. Das ist noch ein Zwischenschriitt vor dem BMF.
Auch das führt dann nicht zu einer Einstellung.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Männer, natürlich bearbeitet der WBdBT die Eingabe. Das ist seine gesetzliche Pflicht. Aber er wird nie(!) eine Entscheidung in der Sache treffen. Dafür ist er nämlich nicht zuständig und nicht befugt. Er ist ein parlamentarisches Kontrollorgan.
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T.B.

Zitat von: Ralf am 09. Januar 2014, 21:21:38
Es kann auch sein, dass der Führungsstab der entsprechenden TSK aus übergeordneter Einsicht sein Einverständnis verweigert hat. Das ist noch ein Zwischenschriitt vor dem BMF.
Auch das führt dann nicht zu einer Einstellung.

Ich will ja auch nichts mit der Brechstange erreichen, aber was könnte man denn noch tun ?



Männer

Zitat aus einem anderm Forum:

"zur Klärung: für wiedereinsteller selbe Laufbahn, fachunteroffiziere (berufsnahe Verwendung) und manschafften wurden die Altersgrenzen ersatzlos gestrichen!
also wenn jemand im znwg war und nicht eingeplant wurde bleibt nur noch der weg sich an den Wehrbeauftragten des bundestages zu wenden.die haben Interesse daran das die Dienststellen die neuregelungen auch umsetzen." Zitat Ende

Männer

#12
ZitatIch will ja auch nichts mit der Brechstange erreichen, aber was könnte man denn noch tun ?

Und warum nicht? Sie wollen doch Eingestellt werden, oder ist es doch nicht soooo wichtig?



Edit:
Zitat erkennbar gemacht

KlausP

Zitat von: Männer am 09. Januar 2014, 21:30:08
Zitat aus einem anderm Forum:

"zur Klärung: für wiedereinsteller selbe Laufbahn, fachunteroffiziere (berufsnahe Verwendung) und manschafften wurden die Altersgrenzen ersatzlos gestrichen!
also wenn jemand im znwg war und nicht eingeplant wurde bleibt nur noch der weg sich an den Wehrbeauftragten des bundestages zu wenden.die haben Interesse daran das die Dienststellen die neuregelungen auch umsetzen." Zitat Ende

Aha, und das meinen Sie mit

Zitat... Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, ...

Gelächter meinerseits ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#14
Glauben Sie mir einfach, dass ich die Arbeit des WBdBT sehr genau kenne. ;)

Man kann über den Ermittlungsprozess Fehler aufdecken und wo Fehler festgestellt werden, werden sie von der Bw abgestellt.
Hier scheint aber alles seinen formell richtigen Gang gegangen zu sein.

Sei es aber drum: Der Wehrbeauftragte kann einfach keine Entscheidungen treffen. Wie auch?ist er irgendwem vorgesetzt?
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