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Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst

Begonnen von MMG, 27. Oktober 2014, 16:21:24

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KlausP

ZitatNur hatte hier aus gutem Grund das BMVg den Dauem drauf, um eben der sozialen Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden.

Eben. Deshalb musste das ja auch für jeden Einzelfall durch einen Offizier mindestens der Ebene Bataillonskommandeur beantragt und begründet werden. Das war vor 10 Jahren schon so, als ich damit noch zu tun hatte und ist heute immer noch so.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Wolverine:

Nach welcher Quelle? Ich habe bei mir den Eindruck, das Beiträge in Höhe meines Gehaltes gezahlt werden, so meine Rentenbescheinigungen...

wolverine

Ja, weil ein "normaler" Wehrübender eben entsprechend seines üblichen Gehaltes vergütet wird. Wenn man aber ausschließlich Wehrübender ist, gilt § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.

Nach welchem Maßstab sollte man die Rentenbeiträge eines Berufsresis auch sonst berechnen?
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F_K

Hallo Wolverine,

das Thema hatten wir schon mal  (bezüglich der Höhe der USG Leistungen bei Arbeitslosen), Dein Zitat liest sich:

Zitat(1) Beitragspflichtige Einnahmen sind1.
bei Personen, die als Wehr- oder Zivildienstleistende versichert sind, 60 vom Hundert der Bezugsgröße, jedoch bei Personen, die eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten, das Arbeitsentgelt, das dieser Leistung vor Abzug von Steuern und Beitragsanteilen zugrunde liegt,

Der Arbeitslose erhält eine USG Leistung nach Verdienstausfall, und zwar in Höhe seines ehemaligen Arbeitsentgeltes, und dies ist dann die Bezugsgröße.

Da unterscheidet der Gesetzgeber einen Arbeitslosen vom Arbeitnehmer nicht.

MMG

Wolverine meint nicht den Arbeitslosen "Berufsresi" sondern den andauerenden arbeitssuchenden "Berufsresi" mit USG Mindestleistung.

wolverine

Soweit ist mir das schon klar. Wir reden hier aber eben vom Berufsreservisten. Die, ich z. T. Auf Wehrübungen oder DVag kennengelernt habe, haben kein ernsthaftes ziviles Einkommen! Die sind gerne Freiberufler oder wandeln zwischen Leiharbeiter und Arbeitslosigkeit hin und her. Schon ALG I ist doch nur noch ein Bruchteil des letzten wirklichen Einkommens. Und die zwei Monate ohne RDL bedeuten dann auch immer ALG Bezug. Irgendwann errechnet sich der Verdienstausfall dann aus dem ALG Anspruch von der Mindestleistung nach USG.
Die Bezugsgröße sollte so bei 33.000/34.000 € liegen. Selbst unter Einberechnung der Mindestleistung wird das wohl nicht mehr als 60% werden.
Also Nein, es wird mich hier keiner überzeugen, dass RDL ein attraktives Geschäftsmodell sind! Das ist ein Hobby oder meinetwegen gesellschaftliches Engagement oder was auch immer.
Wer SaZ oder BS werden will, soll sich der Auswahl stellen. Seit Wegfall der starren Altersgrenze ist das für jeden möglich, der einen verwertbaren Beruf hat. Wenn man sich in dem Verfahren aber nicht durchsetzt, soll man das halt auch akzeptieren! Durch ständiges üben so zu tun als hätte man das, ist und bleibt Selbstbetrug.
Wenn dann in ein paar Jahren mal kein Bedarf besteht oder sich der Gesundheitszustand des Resis ändert und er schlicht nicht mehr eingeplant wird, ist dann das Gejammer groß. Dann wird die Misere klar und dann kommen wieder die weinerlichen Geschichten von wegen: Die Bw hat mich fallen lassen...
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F_K

Zitatandauerenden arbeitssuchenden "Berufsresi" mit USG Mindestleistung.

.. auch dieser erhält 100% Rentenbeiträge (auf die Mindestleistung).

ZitatIrgendwann errechnet sich der Verdienstausfall dann aus dem ALG Anspruch von der Mindestleistung nach USG.

Negativ - selbst wenn der Arbeitslose nach Hartz IV "absackt", so wird die USG Leistung nach seinem "damaligen" Einkommen berechnet.

ZitatAlso Nein, es wird mich hier keiner überzeugen, dass RDL ein attraktives Geschäftsmodell sind!

Dies war nicht meine Absicht - ich wollte nur die Gesetzeslage klarstellen.

F_K

Nachbrenner:

- Zum 1. 11. 2015 soll die zentrale Bearbeitung der USG Anträge umgesetzt werden.

- Zum 1. 11. 2015 wird eine Anhebung der USG Mindestsätze erfolgen - und zwar auf das  Niveau der Bezüge des aktiven Dienstgrades. (damit wird eine RDL für Kameraden, die weniger verdienen / verdient haben als ihr Dienstgrad deutlich attraktiver ....)

- Die zulässige Obergrenze für RDLs (3500 Stellen) wird nicht ausgeschöpft, alle Dienststellen sind daher gehalten, mehr RDLs zu machen.

- Beorderungsstand bei Res nur bei ca. 50%.

Quelle: Vortrag OTL H. von BAPersBw.

wolverine

Zitat von: F_K am 02. Februar 2015, 10:07:41
Negativ - selbst wenn der Arbeitslose nach Hartz IV "absackt", so wird die USG Leistung nach seinem "damaligen" Einkommen berechnet.
Dafür hätte ich jetzt aber gerne einmal eine Quelle! ALG II bedeutet doch mindestens einjähriger Bezug von ALG I (meinethalben verlängert durch andauernde RDL). Einen aktuellen Gehaltsnachweis wird es dann nicht mehr geben und der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate ... siehe oben.

Wir sind uns aber hoffentlich einig, dass
- DauerRDL nicht der von Gesetzgeber normierte Regelfall ist und so nicht gewünscht ist?!
- DauerRDL eben von der Konstruktion ein Arbeitsverhältnis darstellt, welches in der Privatwirtschaft geächtet ist?!
- die weiteren sozialen Risiken neben  der Rentenanwartschaft unwidersprochen sind?!
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F_K

Lieber Wolverine:

Gesetzliche Quelle, USG:

Zitat§ 13 Verdienstausfallentschädigung
(1) Wehrpflichtige, die infolge des Wehrdienstes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Lohnersatzleistungen einbüßen, erhalten eine Verdienstausfallentschädigung nach Absatz 2 oder 3.
(2) Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz während des Wehrdienstes ruht, wird das entfallende Arbeitsentgelt ersetzt. Als Arbeitsentgelt im Sinne des Satzes 1 gilt das Bruttoarbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer für die Zeit des Wehrdienstes im Fall eines Erholungsurlaubs zugestanden hätte, nach Abzug der Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung; zum Arbeitsentgelt gehören nicht besondere Zuwendungen, die mit Rücksicht auf den Erholungsurlaub gewährt werden.
(3) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vor, erhält der Wehrpflichtige für jeden Wehrdiensttag 1/360 des Arbeitslohns, der in dem Jahre erzielt wurde, das dem Kalendermonat vor der Einberufung vorausgeht, nach Abzug der entrichteten Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung. § 10 Abs. 2 Nr. 2 zweiter Halbsatz und § 10 Abs. 3 gelten entsprechend.

.. und glaube mir, es gibt ein Urteil BVerwaltungsGericht, dass "das Jahr", das Jahr ist, in dem noch gearbeitet wurde (ist in einem der älteren Threads als Quelle mit Link genannt).

Ansonsten:

- Ja, eine RDL von 10 Monaten ist ein Sonderfall für Vakanzen
- Eine RDL ist kein Arbeitsverhältnis (sondern ein Dienstverhältnis)
- Dienstverhältnisse haben gewisse Risiken, Ja.

Aber ich stimme Dir voll zu, dass "Dauer RDL Leistender" über Jahre sicherlich weder "gewollt" noch sinnvoll ist.

Ich sehe allerdings nichts negatives darin, eine RDL als "Brücke" zu nutzen, dies ist im Interesse des Dienstherrn und des Res.

wolverine

#70
Zitat von: F_K am 02. Februar 2015, 10:39:36
.. und glaube mir, es gibt ein Urteil BVerwaltungsGericht, dass "das Jahr", das Jahr ist, in dem noch gearbeitet wurde (ist in einem der älteren Threads als Quelle mit Link genannt).
Ok, Du gibt mir aber hoffentlich zu, dass das so aus dem Gesetzeswortlaut nicht unbedingt zu lesen ist?! Ich habe hierfür weder Juris bemüht noch alte Themen ausgegraben. Ich war selbst das Wochenende beruflich unterwegs und schrieb hauptsächlich zwischendurch von mobilen Systemen.

Wir reden hier etwas am Thema vorbei. Unser Opa sagt eindeutig, dass er RDL macht weil es in seiner Region keinen Job gibt. Und dann ist es das schlechte Substitut eines Arbeitsverhältnisses, was eben im Gegensatz zum üblichen Dienstverhältnis keine andauernde Fürsorge aufbaut. Im Gegenteil: Es war Teil der Fürsorge so etwas nur im eng begrenzten Ausnahmefall zuzulassen.

Kein Mensch - zumindest ich nicht - sagt, dass RDL nicht genutzt werden sollen. Wenn man daran Spaß hat und die Risiken abschätzen kann oder es eben sogar temporär sinnvoll und lukrativ ist, soll man das machen. Ich bin ja selbst noch beordert. Aber ich bin mir eben klar bewusst, dass dort nicht meine wirtschaftliche Existenz liegt.
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F_K

Lieber Wolverine:

Einheitlichkeit des Denkens bei Offizieren - ich stimme Dir doch zu.

- Das USG Gesetz ist in diesem Punkt nicht sehr deutlich formuliert, ja.

- viele (lange) RDLs in Folge sind wohl so etwas wie ein "Arbeitsverhältnis" (im Sinne von "wird so von Seiten des Res genutzt"), ohne hier besondere Fürsorge zu begründen.

- Es ist nicht ratsam, darauf seine Existenz aufzubauen und sich wirtschaftlich abhängig zu machen.

Insoweit ist es auch sinnvoll, auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen.

Opa_Hagen

#72
ZitatUnser Opa sagt eindeutig, dass er RDL macht weil es in seiner Region keinen Job gibt. Und dann ist es das schlechte Substitut eines Arbeitsverhältnisses, was eben im Gegensatz zum üblichen Dienstverhältnis keine andauernde Fürsorge aufbaut.

Hiho, ja, so ist es. Und wenn ab November die USG Änderung in Kraft tritt, werde ich nach A7 Erfahrungsstufe 8 bezahlt. Und um etwas Adäquates hier bei uns in der Gegend zu finden, muss man SEHR lange suchen, GANZ viel Glück haben und jünger sein. Also so gut wie unmöglich.
Altersvorsorge? Ja klar, habe ich, auch noch privat, mein Haus ist bezahlt, meine Frau im ÖD. Ich kann nur erahnen, wo ihr euren Lebensmittelpunkt habt und welche Berufe ihr ausübt, aber etwas Vergleichbares wie eben A7 mit ES 8 ist hier net zu bekommen.
Und als "Berufsresi" habe ich eben Zeit, ohne absoluten wirtschaftlichen Zwang mich auf dem ersten Arbeitsmarkt umzusehen.
Also nutze ich die Möglichkeiten, die mir die Bw bietet. Und kann mich auch noch weiterbilden, mal hier nur SASPF als Beispiel genannt.


Edit:
Zitat kenntlich gemacht

wolverine

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MMG

@F_K:
ZitatZum 1. 11. 2015 wird eine Anhebung der USG Mindestsätze erfolgen - und zwar auf das  Niveau der Bezüge des aktiven Dienstgrades.
Ist die Gesetzgebung überhaupt schon durch? Ist dazu etwas gesagt worden?

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