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Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst

Begonnen von MMG, 27. Oktober 2014, 16:21:24

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Tommie

Zitat von: wolverine am 31. Januar 2015, 11:14:39Als Reservist erhält man lediglich geringe Anwartschaften für die spätere Rente und man hat keinerlei längerfristige Sicherheit.

Na ja, das Absacken in Hartz-IV, das durch die häufigen RDL verhindert wird, findet dann eben nach Eintritt ins gesetzliche Rentenalter statt! Wird ne harte Landung werden für die Kameraden!

Opa_Hagen

MMG, richtig. Mein TE Führer ist in den nächsten 12 Monaten 10 Monate auf Lg. Und Leiharbeiter draussen in der freien Wirtschaft werden nicht so behandelt wie Resis. Zumindest nicht in meinem Fall. Und ich kenne einen Prof, der regelmässig als OTA Dienst leistet. Und auch der nimmt keinem BS die Stelle weg. Sicher kann man sich hinstellen und sagen, der Dienstherr muss sich Personal für alle Eventualitäten vorhalten, aber das wäre absolut unökonomisch und politisch ungewollt. Soll man jeden DP spiegeln? Jeder aktive Soldat kann auch mal länger krank sein, wie soll man das handeln mit 185.000 Mann? Einsatzrotation erhöhen? FWDler in den Einsatz jagen? Berufsarmee?

Opa_Hagen

#47
 
Zitat

Na ja, das Absacken in Hartz-IV, das durch die häufigen RDL verhindert wird, findet dann eben nach Eintritt ins gesetzliche Rentenalter statt! Wird ne harte Landung werden für die Kameraden!

Tommie, das ist respektlos. Damit werden alle Kameraden, die RDL ableisten, abqualifiziert. Keine Bange, ich sorge schon für meine Rente. Und wenn ab 01.11.2015 die neuen Regelungen bzgl. Besoldung für Resis (so hab ich es gehört) in Kraft treten, kann man sehr wohl mehr als genug auch privat für die Rente zurücklegen.
Wenn hier schon in diese Richtung geschossen wird, sollte man eher darüber nachdenken, wie die Mannschafter OSG´s sich nach 12 Jahren draussen zurechtfinden sollen, nachdem sie 12 fette Jahre genossen haben.

edit: Zitat kenntlich gemacht

Ralf

ZitatWenn hier schon in diese Richtung geschossen wird, sollte man eher darüber nachdenken, wie die Mannschafter OSG´s sich nach 12 Jahren draussen zurechtfinden sollen, nachdem sie 12 fette Jahre genossen haben.
Durch Nutzung des BFD-Anspruches Voraussetzung für ein geregeltes Einkommen schaffen?
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Tommie

Nein, das ist nicht respektlos, das ist die Wahrheit! Wer RDL ableistet und einen festen Arbeitsplatz hat, wird davon nicht betroffen sein, aber die arbeitslosen Dauerwehrübenden, denen wird es so ergehen! Und keine kann mir erzählen, dass ihn sein Arbeitgeber zehn Monate im Jahr für RDLs frei stellt!

Opa_Hagen

Zitat von: Tommie am 31. Januar 2015, 13:24:21
Nein, das ist nicht respektlos, das ist die Wahrheit! Wer RDL ableistet und einen festen Arbeitsplatz hat, wird davon nicht betroffen sein, aber die arbeitslosen Dauerwehrübenden, denen wird es so ergehen! Und keine kann mir erzählen, dass ihn sein Arbeitgeber zehn Monate im Jahr für RDLs frei stellt!

Ja, mir geht es so. Auf meinem Arbeitspaltz sitzt jetzt einer meiner letzten Azubis, den ich bis zu einem sehr guten Berufabschluss ausgebildet habe und mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde. Und der Bw ist es, im Gegensatz zur freien Wirtschaft, scheissegal, wie alt man ist, solange man die Anforderungen erfüllt. Warum soll ich diese Chance nicht nutzen? Ja, sicher habe ich noch Anspruch auf ALG I, aber mir macht das auch Spass, was ich leiste beim Bund. Und ich lass mich nicht abqualifizierend als arbeitsloser Dauerwehrübender bezeichnen, womöglich noch von einem "Kameraden", das grenzt für mich an Beleidigung.
Damit bin ich raus hier.

Tommie

Was ist denn an der Aussage "arbeitsloser Dauerwehrübender" frech, abqualifizierend oder respektlos? Das verstehe ich nicht? Bist Du arbeitslos? Ja, das schreibst Du doch selbst! Bist Du andauernd am Wehrüben? Ja, wie Du auch wieder schreibst!

Mein Fazit muss daher lauten, dass Du es wohl nicht verträgst, wenn Dir jemand die Wahrheit sagt! Spätestens dann, wenn Du nach Eintritt in die gesetzliche Rente davon nicht leben kannst und die Grundsicherung beantragen musst, wirst Du verstehen, wovon ich spreche!" Alles, was Du bis dahin betriebst, ist blanke Augenwischerei!

wolverine

Das war doch schon an der Reaktion auf meinen Post zu den Änderungen ersichtlich. Wer mit seiner Situation zufrieden ist, kann auch Fragen und Kritik vertragen.
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mailman

Ohne mich jetzt mit dem Personalgeschäft o.Ä. auszukennen:

Wenn die Einheit es ermöglich ständig  lange RDL abzuleisten, dann kann man hier wie schon geschrieben auch eine feste Stelle ausschreiben für einen SaZ oder meinetwegen BS.

Ruht eigentlich während einer RDL der Anspruch auf ALG1 bzw. 2? Weil eigentlich steht man ja in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Meine Meinung hierzu ist die folgende entweder verdiene ich mein Geld in der freien Wirtschaft, oder bei der Bw als SaZ oder BS.


Tommie

Während einer RDL ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter versichert, erwirbt also dabei, (wenn auch geringe!) Rentenansprüche, im Gegensatz zu der zeit, in der man "Harzt-IV" bezieht! Weiterhin ist man per Gesetz in der Arbeitslosenversicherung versichert, kann also, wenn man innerhalb der letzten ... Jahre bestimmte Zeiten erfüllt hat, ALG-I anstatt Hartz-IV beantragen! ALG I-Ansprüche hat man während einer RDL nicht, weil man, wie vom "mailman" richtig erwähnt, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht!

KlausP

ZitatWenn die Einheit es ermöglich ständig  lange RDL abzuleisten, dann kann man hier wie schon geschrieben auch eine feste Stelle ausschreiben für einen SaZ oder meinetwegen BS.

Das funktioniert nicht, weil die Stelle in der STAN (neu: SollOrg) nicht existiert. Dazu müsste man eine entsprechende STAN-Änderung beantragen und die dürfte in den seltensten Fällen durchgehen.
Für einen Reservisten kann ich aber einen STAN-Dienstposten "spiegeln", in dem ich die originalen Stellen-Daten (Soll-ATB und Soll-ATN, Dotierung usw.) auf den Spiegel-Dienstposten übertrage. Dabei bedarf es keiner STAN-Änderung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

du kannst mit einer RDL deine ALG I Zeit allerdings verlängern ;)

die Zeiten in der das ALG I wegen RDL ruht, werden nach der RDL hinzugerechnet - das heist,  wenn du  12 Monate Anspruch auf ALG I hast und in dieser Zeit eine RDL von 4 Monaten leistest - unterbricht du deinen Zeitraum für ALG 1 um diese 4 Monate und kannst infolge dessen 4 Monate länger ALG I empfangen


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

Zitat von: KlausP am 31. Januar 2015, 15:43:32
ZitatWenn die Einheit es ermöglich ständig  lange RDL abzuleisten, dann kann man hier wie schon geschrieben auch eine feste Stelle ausschreiben für einen SaZ oder meinetwegen BS.

Das funktioniert nicht, weil die Stelle in der STAN (neu: SollOrg) nicht existiert. Dazu müsste man eine entsprechende STAN-Änderung beantragen und die dürfte in den seltensten Fällen durchgehen.
Für einen Reservisten kann ich aber einen STAN-Dienstposten "spiegeln", in dem ich die originalen Stellen-Daten (Soll-ATB und Soll-ATN, Dotierung usw.) auf den Spiegel-Dienstposten übertrage. Dabei bedarf es keiner STAN-Änderung.
Aber wenn eine Einheit/ Verband ein Fehl feststellt, kann es es die STAN/ SollOrg ändern. Wenn aber die Arbeit durch Dauerwehrübende verrichtet wird, gibt es dafür keine Argumente mehr. Das ist das Gleiche, wie mit Schwarzbeständen. Mir ist auch klar, dass fast jeder welche hat. Aber wenn damit erst der Auftrag erfüllt wird, nimmt das die Argumente den Bestand zu ändern!
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F_K

Sachlich:

- der RDL bekommt ja Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, auf Basis seines Arbeitslohns - daher hat dies positive Auswirkungen auf die Rente.

- 10 Monate RDL ist nur und ausschließlich bei Vakanten möglich, d. h. die Soll Org stimmt schon, kann aber nicht umgesetzt werden (Krankheit, Lehrgang, Einsatz, whatever ...)

Insoweit gehen hier viele Sachvorträge deutlich fehl - die Weisung kommt von einem Staatssekretär und wird vermutlich dieses Jahr noch gesetzlich normiert, neben der Änderung USG.

wolverine

#59
Zitat von: F_K am 01. Februar 2015, 09:10:54
Sachlich:

- der RDL bekommt ja Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, auf Basis seines Arbeitslohns - daher hat dies positive Auswirkungen auf die Rente.
60% der Bezugsgröße. :-\ Das bedeutet 0,6 Rentenpunkte für ein ganzes Jahr Wehrübung; abzüglich der zwei freien Monate weniger.

Zitat von: F_K am 01. Februar 2015, 09:10:54
- 10 Monate RDL ist nur und ausschließlich bei Vakanten möglich, d. h. die Soll Org stimmt schon, kann aber nicht umgesetzt werden (Krankheit, Lehrgang, Einsatz, whatever ...)
So ist es gedacht und unter bestimmten Voraussetzungen war eine WÜ länger als sechs Monate ja auch bisher möglich. Nur hatte hier aus gutem Grund das BMVg den Daumen drauf, um eben der sozialen Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden.
Und die beschriebenen Voraussetzungen liegen sicher nicht jedes Jahr vor. Und das steht ja dem Institut "Berufsresi" entgegen.
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