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Strafanzeige wegen Nachstellung

Begonnen von Ragi, 26. Dezember 2014, 16:35:26

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BulleMölders

Hat aber ja wohl nicht wirklich etwas mit dem Thema zu tun, also zurück zum selbigen.
Sonst ist hier dicht.

Andi

Zitat von: AT am 27. Dezember 2014, 14:02:40
Weil eine Anzeige bei der Polizei kann jeder aus jedem Grund machen. Das sagt aber noch lange nix aus.

Doch, das sagt aus, dass der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, welcher im Rahmen von Ermittlungen geprüft wird.

Zitat von: AT am 27. Dezember 2014, 14:02:40
Daher hätte hier gar keine Feldjägermeldung erfolgen dürfen.

Doch, weil eine Feldjägermeldung zu erstellen ist, wenn Feldjäger Kenntnis über den Verdacht einer Straftat von einem Soldaten erlangen. Und nicht mehr oder weniger ist dann Inhalt der Meldung, damit die zuständigen Disziplinarvorgesetzten ihrerseits ermitteln können, ob ein Dienstvergehen vorliegt.

Eine Meldung ist eine Meldung ist eine Meldung...

Gruß Andi
the rest is silence...

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AT

Nö, seh ich komplett anders.


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Tommie

Es ist egal, wie Sie das sehen, AT, Fakt ist für mich, dass "Andi" von Feldjägermeldungen und allem was dazu gehört, wohl definitiv mehr Ahnung hat als Sie ;) ! Sie können ja mal seinen "Untertitel" lesen und dann anfangen zu denken ... wenn Sie sonst nichts besseres zu tun haben, natürlich nur ...

Andi

Zitat von: AT am 27. Dezember 2014, 20:42:59
Nö, seh ich komplett anders.

Der ZDv A-256/1 VS-NfD ist deine Ansicht aber wohl ziemlich erheblich egal.
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AT

Mal unabhängig von etwaigen Verbalentgleisungen im obrigen Beitrag:
Die Vorschrift bestreite ich doch gar nicht und stelle sie auch nicht in Frage.
Bin ja auch froh, dass jeder Verdacht eines Dienstvergehens sofort durch FJg gemeldet wird. Ansonsten wäre es wahrscheinlich ziemlich schnell rum mit der 6-Monatsfrist.
Aber mein -vllt etwas provokantes- NÖ war darauf bezogen, dass ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass bei jeder x-beliebigen Anzeige eine FJgMldg fällig ist.
Und wie beschrieben, hab ich das auch nie erlebt.
Entweder kam die MiStra, nen Haftbefehl oder ein Durchsuchungsbeschluss.
FJgMldg hab ich immer nur bekommen, wenn ich auch vorher um Ustg gebeten habe.
Weil das würde ja bedeuten, dass bei jeder Anzeige, die die Polizei bearbeitet und bei den FJg um Auskunft bittet, ob es sich um einen Soldaten handelt, der Verdacht des Dienstvergehens besteht und somit eine FJgMldg geschrieben werden muss.
Ergo:
1. ne Menge Meldungen
2. hat man das in meiner Region wohl anders gehandhabt.


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BulleMölders

Irgendwie redet ihr aneinander vorbei.
Andy schrieb das eine Meldung zu erstellen ist wenn die Feldjäger vom Verdacht einer Straftat durch einen Soldaten erfahren hat.

Ich bezweifle mal das die Feldjäger von jedem Straftatverdacht gegen einen Soldaten erfahren, da die Polizei ja wohl nicht bei jeder Anzeige gegen einen Soldaten sofort weis das dieser Soldat ist. Das ergibt sich doch wahrscheinlich erst in den weiteren Ermittlungen. Und wenn diese Ermittlungen den Anfangsverdacht nicht weiter bestätigen, dann dürften die Feldjäger ja auch nichts davon erfahren.
So zumindest mein Verständnis.
In diesem Fall wurde wurde wohl bei der Anzeige darauf hingewiesen das der Beschuldigte Soldat ist und die Polizei hat diese Angabe über die Feldjäger überprüft und dadurch habe diese Verdacht erfahren und gemäß ZDV eine Meldung verfasst.

Jens79

Genau so ist es.
Vielleicht mal zwei Beispiele aus der Praxis, wie sowas passieren kann.

Ein Mann wurde nach einer Prügelei vor einer Diskothek von der Polizei überprüft. Dieser wedelt mit seinem Truppenausweis und schreit laut rum: ihr Bullenschweine habt mir überhaupt nix zu sagen, ich bin Soldat.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Munitionsteile gefunden. Der Beschuldigte gab an, diese von XY erworben zu haben. Die Polizei fragt nach, ob XY Soldat ist oder war und wo er stationiert ist oder war.

Somit erlangen die FJg Kenntnis über den Verdacht einer Straftat. Folglich wird eine Meldung erstellt.

Die FJg Erlangen diese Kenntnis nur, wenn durch die Polizei etwas mitgeteilt wurde.
 

Ragi

Guten Morgen,

Als ich an dem Tag als mich die Feldjäger angerufen haben, habe ich ja danach sofort bei der Polizei angerufen.
Von der Polizei habe ich die infos bekommen wann die anzeige erstellt wurde und das diese sofort an die feldjäger weiter gemeldet wurde.

Das komische daran ist das mich dann die Feldjäger sofort informiert hatten!
Dieses ist Laut Gesetz nicht gestattet aufgrung der Beweisvernichtung!
Ich könnte ja jetzt zum Beispiel weil ich weiß da kommt Post ins Haus Beweiße verscheinden lassen!
Was in diesen Fall ja nicht nötig ist.
Aber wenn ich zum beispiel einen Diebstahl begangen habe könnte ich jetzt alles vernichten was nur irgendwie geht!

Die Sache die mir nur gerade Richtig Kopfschmerzen macht ist die Anzeige wurde am 25.12.14 um 13.12Uhr bei der Polizei erstellt.
Jetzt auf einmal Schrieb mir die Person die mich angezeigt hat gestern das sie sich mit mir Treffen will und fragt ob ich lust auf Kino und so habe!

Da verstehe ich nicht ganz den Sinn ihrer Aktion.

Jens79

Und weil in deinem Fall alles so wischi waschi ist, voll von Ungereimtheiten und sowieso niemand weiß wer wem was will solltest du einfach abwarten bis du was schriftliches hast.

Dann weißt du auch wer wann was gemacht haben soll und alles weitere klärst du dann über deinen Anwalt.
 

leedrag



Zitat von: Ragi am 28. Dezember 2014, 10:32:13

Jetzt auf einmal Schrieb mir die Person die mich angezeigt hat gestern das sie sich mit mir Treffen will und fragt ob ich lust auf Kino habe!

Ersthaft? Bist du sicher das die Anzeige auch von ihr kam?
Trefft euch doch einfach auf neutralem Boden mit genug Zeugen, klärt ggf die Sache und habt Spaß  am Leben


wolverine

Und ich hätte ihm jetzt geraten das bloß nicht zu machen solange die Anzeige läuft. :-\
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Tommie

Ich hätte ihm geraten, diese schriftliche Anfrage (eventuell über WhatsApp?) zu speichern, so dass man sie verwerten kann, aber definitiv nicht darauf zu antworten und sich schon gar nicht mit dieser Person erneut einzulassen ;) !

AT

Jens, danke für die Beispiele.
Da geh ich zu 100% mit.
Und ja BulleMölders vor dem Hintergrund haben wir aneinander vorbei gesprochen, bzw. habe ich mich hier falsch ausgedrückt, weil ich mich zu sehr auf den WischiWaschi-Fall bezogen habe.
Trotzdem kenne ich viele Gegenbeispiele (z.B. haargenau das Beispiel Nr.2 von Jens) bei dem es so lief, wie ich das vorher geschildert habe.
Vor dem Hintergrund der vielen Erfahrungen hier, gehe ich dann einfach davon aus, dass sich unsere Polizei einfach nicht an die Feldjäger gewendet hat, wenn sie vermuteten oder wussten, dass es sich um Soldaten handelte und direkt den Weg Richtung Kaserne antreten.


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markxxx6

Ich würde auch jeglichen Kontak meiden solange die Sache mit der Anzeige nicht geklärt ist.