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Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen

Begonnen von miT, 27. April 2017, 10:30:39

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F_K

Naja, zum einen wird nicht deutlich, ob es sich tatsächlich um Kommandosoldaten handelt (oder "nur" um Angehörige des KSK), zum anderen sind es wohl laufende Verfahren, also sind wir noch im Bereich der Unschuldsvermutung.

Unabhängig davon hat es auf dieser "Feier" wohl "unschöne" Vorfälle gegeben, die zum Teil Straftaten darstellen könnten (je nach Darstellung), und dies ist natürlich dann  zu verfolgen und zu verurteilen.

LwPersFw

https://augengeradeaus.net/2018/12/ermittlungsverfahren-gegen-ksk-soldaten-vergewaltigung-kindesmissbrauch-rechtsextremismus/#more-32115

Aus dem Link...

"Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn:

Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit gegen dem Kommando Spezialkräfte angehörende Soldatinnen und Soldaten insgesamt sechs Ermittlungsverfahren geführt. Die konkreten strafrechtlichen Tatvorwürfe dieser Ermittlungsverfahren lauten:
1. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; dieses Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, über den die Presse in der 46. Kalenderwoche berichtet hat,
2. Vergewaltigung,
3. sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften sowie Abruf kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels Telemedien,
4. Misshandlung Untergebener,
5. besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs sowie Körperverletzung und
6. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie Abrechnungsbetrug

In zwei weiteren Fällen ist zwar das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, jedochsteht eine gerichtliche Entscheidung noch aus. In einem dieser Fälle wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt, im anderen Anklage erhoben.
Die Tatvorwürfe lauten in beiden Fällen: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; die beiden Fälle stehen allerdings in keinem inhaltlichen Zusammenhang zueinander.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Bundesregierung zur Anzahl laufender Strafverfahren keine gesicherten und umfassenden Erkenntnisse vorliegen. Da die Strafverfolgung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist die Bundesregierung daher auf die Information durch deren Strafverfolgungsbehörden angewiesen.

Sechs , nein acht Ermittlungs- bzw. Strafverfahren mit schon schwer wiegenden Tatvorwürfen, keine Klarheit, ob es noch mehr gibt – das wäre schon für eine normale Bundeswehreinheit bemerkenswert. Im Falle des Kommandos Spezialkräfte mit seinen besonderen Auswahlverfahren ist das um so auffälliger. Die Fragestellerin Martina Renner reagierte denn auch auf die Antwort: Es ist höchste Zeit, dass die politische Verantwortlichen in Ministerium und Bundestag von der Bagatellisierung zur Aufklärung übergehen.

Nachtrag:
Weil die Frage in den Kommentaren aufkam, habe ich mal nachgehakt:

Von den sechs laufenden Ermittlungsverfahren gegen KSK-Angehörige richten sich zwei gegen Kommandosoldaten und vier gegen weitere Angehörige des Kommandos. Eine genauere Aufschlüsselung gibt es vorerst nicht."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguhamburg1

Auch wenn selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, ist es immerhin in einem rechtsstaatlichen Verfahren soweit gekommen, dass Anklagen von den zuständigen Gerichten angenommen wurden, eine Verurteilung also hinreichend wahrscheinlich erscheint, F_K.

Insofern wirft es schon ein bedenkliches Licht auf einen Truppenteil, in dem es offenbar doch gehäuft zu staatsanwaltlichen Ermittlungen und Anklagen in einschlägigen Strafsachen innerhalb recht kurzer Zeit kommt.

F_K

@ Migu:

Selbstverständlich - allerdings gibt es auch Anklagen, wo StA und Gericht einen schlechten "Job" gemacht haben und die nach den ersten Zeugenaussage "in sich zusammenfallen" - so das ggf. selbst die StA auf Freispruch wegen erwiesener Unschuld plädiert.

Insoweit gillt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil.

LwPersFw

Zitat"Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn:

Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit gegen dem Kommando Spezialkräfte angehörende Soldatinnen und Soldaten insgesamt sechs Ermittlungsverfahren geführt. Die konkreten strafrechtlichen Tatvorwürfe dieser Ermittlungsverfahren lauten:

1. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; dieses Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, über den die Presse in der 46. Kalenderwoche berichtet hat,..."


Das Folgende bezieht sich auf den o.g. Punkt 1. :


"Deutscher Bundestag Drucksache 19/6212
19. Wahlperiode 30.11.2018
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 26. November 2018
eingegangenen Antworten der Bundesregierung"


Frage an die Bundesregierung:

"Weshalb wird der ehemalige Kompaniechef des Kommandos Spezialkräfte (KSK) Pascal D.,
gegen den nun ein Strafbefehl erlassen wurde, weil er auf einer offiziellen dienstlichen
Veranstaltung des KSK mehrfach den Hitlergruß zeigte, nach wie vor bei der Bundeswehr eingesetzt
(www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-kskelitesoldat-zeigt-hitlergruss-strafbefehl-a-1238486.html),
und welche internen Disziplinarmaßnahmen wurden bislang gegen ihn verhängt?"



"Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 27. November 2018

Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Weiterverwendung des Vorbenannten
darf ich Sie auf die Gesetzeslage verweisen.

Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit können auch nach den ersten vier Dienstjahren
entlassen werden, wenn sie sich als Laufbahnanwärterinnen und Laufbahnwärter für ihre
jeweilige Laufbahn nicht eignen (§ 55 Absatz 4 Satz 2 Soldatengesetz (SG)).
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit dem Dienstgrad Leutnant können bis zum
dritten Dienstjahr als Offizier, spätestens vor dem Ende des zehnten Jahres der
Gesamtdienstzeit in der Bundeswehr, wegen mangelnder Eignung als Berufsoffizier
entlassen werden (§ 46 Absatz 8 Satz 1 SG).

Weiterhin endet das Wehrdienstverhältnis von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten
auf Zeit, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten bei einer Entfernung
aus dem Dienstverhältnis (§ 43 Absatz 2 Nummer 4 und § 54 Absatz
2 Nummer 3 SG jeweils i. V. m. § 58 Absatz 1 Nummer 5 der
Wehrdisziplinarordnung). Schließlich verlieren sie ihre Rechtsstellung,
wenn gegen sie durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich
des Grundgesetzes auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
wegen vorsätzlich begangener Tat erkannt worden ist (§ 48 Satz 1 Nummer
3 SG und § 54 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 48 SG).

Zur Frage etwaiger disziplinarrechtlicher Ermittlungen kann ich Ihnen
ohne Zustimmung des Betroffenen keine Auskünfte erteilen. Das gebietet
der Schutz der Persönlichkeitsrechte und folgt aus § 9 der Wehrdisziplinarordnung.
Dafür bitte ich Sie um Ihr Verständnis.

Sofern die Zuständigkeit des Militärischen Abschirmdienstes von dem Sachverhalt
berührt ist, informiert der Präsident des Bundesamtes für den Militärischen
Abschirmdienst das Parlamentarische Kontrollgremium über den aktuellen Sachstand
etwaiger Ermittlungen des Militärischen Abschirmdienstes."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Hier mal wieder ein neuer Stand zu manchen Sachverhalten aus einer Antwort der Bundesregierung...  siehe Anhang

Deutscher Bundestag Drucksache 19/7513
19. Wahlperiode 04.02.2019
Antwort
der Bundesregierung

Neonazismus- und Sexismusvorwürfe beim Kommando Spezialkräfte
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

Interessant das fast schon krankhafte Beharren der Linken auf "Rechtsextremen Schattenarmeen" und "Nazinetzwerken im KSK" - offensichtlich ein selbstreferentielles System, das keiner Realität bedarf.
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Andi

Sagen wir mal so, wenn man sich die Homepage von Uniter und die der weltweiten Lazarus Union inklusive der Übersicht ihrer weltweiten "Kommandokette" ansieht wird mir auch als rational denkender Linkskonservativer ein wenig anders. Und es ist nunmal so, dass dich das KSK effektiv den vorhandenen Kontrollmechanismen unter dem Dach des Geheimschutzes entzieht.
Wir haben da definitiv ein Problem, dass effektiv angegangen werden muss. Das Problem in Deutschland ist aber mittlerweile, dass - außer denjenigen, die sowieso immer "Feuer, Feuer" schreien, egal ob es brennt oder nicht - niemand mehr solche Extreme oder entsprechende Entwicklungen überhaupt für möglich halten will.

Haben wir ja an der "Diskussion" über den Majestätsbeleidigungsparagraphen gesehen. Den gab es nicht, weil man Autokraten oder Diktatoren besser stellen will als andere. Den gab es, damit nicht irgendwelche Bürger mit unbedachten Äußerungen einen Krieg verursachen oder in die Außenpolitik eingreifen.
Aber wenn wir Deutsche nur ganz fest daran glauben, dass die Welt lieb und rosarot ist, dann wird sie es bestimmt auch...

Gruß Andi
the rest is silence...

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wolverine

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schlammtreiber

Nicht interessant, passt nicht ins Bild der ganz großen Verschwörung.
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Kestrel

Hier scheint sich mal wieder was zu tun, es kommt nun doch zum Prozess "wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat":

ZitatFranco A. verfolgte einen perfiden Plan: Getarnt als Flüchtling wollte er einen Politiker ermorden. Um den Bundeswehrsoldaten wegen Vorbereitung zum Staatsterror vor Gericht zu bringen, stellt der BGH eigene Ermittlungen an. Die Strafrichter finden heraus, dass die Bibliothek des Beschuldigten einschlägig ist.
nTV

Und nur mal zur Erinnerung: Los ging die ganze Sache im April 2017...

schlammtreiber

Ist eigentlich mittlerweile schon über seinen Asylantrag entschieden?
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LeK

Sie streiten noch darüber, welche Abteilung für sein Herkunftsland zuständig ist.

schlammtreiber

Und Abschiebung ist nicht möglich, da Offenbach kein sicherer Herkunftsort ist?
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LeK

 ;D

An oberster Stelle steht immer die Prüfung der Zuständigkeit 👆 Vielleicht weiß man daher möglicherweise noch gar nichts über die Sicherheit von Offenbach; das wird sich dann nach Klärung der ersten Frage wohl nochmal eine ganze Weile hinziehen.

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