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Disziplinararrest während Erholungsurlaub

Begonnen von Den.e, 04. Juli 2018, 20:02:13

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Den.e

Guten Tag:)
Mal angenommen ein Soldat hat einen 5 tägigen Disziplinararrest abzusitzen (warum ist ja erstmal egal), die angepeilte Arrestzeit fällt aber in seinen zwei wöchigen Erholungsurlaub in dem er auch ein Hotel usw gebucht hat.
Wie ist hier jetzt zu verfahren ?
Muss der Soldat sich keine Sorgen um seinen Urlaub machen oder kann er damit rechnen den zu kenzeln ?

Vielen dank für die Hilfe


Den.e

Schon seid 3 monaten.
Allerdings muss ich dazu auch sagen ich ein bisschen bammel habe das mein cheff mich erpresst nach dem Motto "stornieren oder härtere Strafe"

KillBurn93

Urlaub kann jeder Zeit aus dienstlichen Gründen widerrufen werden.
Wenn der Soldat also dumm genug ist sich eine Aktion zu leisten die mit Arrest bestraft wird hat er es meiner Meinung nach nicht anders verdient...
Er kann die Strafe nicht mehr ändern wenn er seine Ermittlung abgeschlossen und das Urteil gefällt hat.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ulli76

Nein, der Chef kann dich in der Form nicht erpressen. Das ist doch Unfug.
Urlaub und Disziplinararrest ist unabhängig von einander und in der Regel wird es keinen Grund geben, den Urlaub zu widerrufen weil jemand seinen Disziplinararrest absitzen muss. Ob er das etwas früher oder später macht, ist ja nicht so wirklich das Problem.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat... Ob er das etwas früher oder später macht, ist ja nicht so wirklich das Problem. ...

Es sei denn bei sofortiger Vollstreckbarkeit, aber dann würde der TE hier sicher nicht schreiben.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#6
Siehe A-2160/6 Nr 3139 zu Aufschub bzw. Unterbrechung der Vollstreckung einfacher Disziplinarmaßnahmen
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Zitat von: ulli76 am 04. Juli 2018, 20:46:55
Ob er das etwas früher oder später macht, ist ja nicht so wirklich das Problem.

Wie immer: Kommt drauf an.
Siehe eben genannte Quelle.
Sollte der genehmigte Urlaub widerrufen werden hat der Soldat aber natürlich Anspruch auf Schadlosstellung.

Gruß Andi
the rest is silence...

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HosaBrack


dunstig

Wem Geld wichtiger ist als Freiheit...

Aber gut, wenn so etwas regelmäßig vorkommt, ist bei manchen vielleicht eh nicht alles richtig gelaufen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

HosaBrack

Zitat von: Den.e am 05. Juli 2018, 20:46:05
Kommt bei uns oft vor unser cheff ist irgendwie fan davon und schmeißt auch quasi mit diszis um sich, aber hey besser als Geldstrafe.

Mich würde die Umsetzung interessieren. Die meisten Standorte haben ja nicht mal mehr richtige Arrestzellen, geschweige denn das qualifizierte Personal dazu -oder kann die Zivilwache auf Mindestlohn auch als Vollzugshelfer eingesetzt werden?

F_K

Auch da ist die Vorschrift / WDO klar: in der Regel ist mit den "kleineren", einfachen DM zu beginnen und dann zu steigern.

Wenn man dann schon bei Arrest ist, bleibt nur mehr Arrest und dann die gerichtlichen Massnahmen.

Wenn's aber einer toll findet - braucht er das wohl ...

KlausP

Zitat von: dunstig am 05. Juli 2018, 20:52:12
Wem Geld wichtiger ist als Freiheit...

Aber gut, wenn so etwas regelmäßig vorkommt, ist bei manchen vielleicht eh nicht alles richtig gelaufen.

So lange die ersten 4 Jahre nicht rum sind, sollte man sich nie all zu sicher sein. Man kann einen Delinquenten disziplinarmäßig auch zum Fall für § 55(5) "aufbauen".  ;)

Zitat von: Den.e am 05. Juli 2018, 20:46:05
Kommt bei uns oft vor unser cheff ist irgendwie fan davon und schmeißt auch quasi mit diszis um sich, aber hey besser als Geldstrafe.

Hoffentlich liest Ihr Chef oder ein anderer Vorgesetzter Ihrer Einheit hier mit ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Nun, da bei einem Disziplinararrest zwingend der Rechtsberater der Kommandodienststelle zu beteiligen ist, ist es nicht nur "der Cheffe" alleine daran beteiligt. Und im Übrigen scheint es ja in dieser Einheit - wenn denn die Geschichten des Fragenstellers so stimmen - ziemlich drunter und drübe zu gehen. Und dann muss der Disziplinarvorgesetzte ja noch nicht einmal "Fan" von Disziplinarmaßnahmen sein ...

apollo13

Rein der Neugier halber für welche Vergehen wird denn so ein Disziplinarrest verhängt? Sorry meine Dienstzeit ist eine ganze Ecke her.

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