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Entlassung eines Bundeswehrsoldaten

Begonnen von Bauprofi64, 28. Juli 2016, 00:39:22

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Bauprofi64

Guten Abend,
ich bin kein Soldat, habe aber einen Freund, der einer war und ein noch besserer geworden wäre und brauche hier einmal ein feedback. Man muss sich ein wenig Zeit nehmen. Ich bitte aber darum nur ernst gemeinte und respektvolle Antworten und Mitteilungen zusenden. Danke!!!

Zur Geschichte. Mein Freund hatte seine Grundausbildung in Berlin gemacht. Hier war der erste Kontakt mit der BW. Es muss ihm gefallen haben. Danach hat er sich aber, wohl aus familiären Gründen, für einen "ordentlichen " Beruf entscheiden müssen. So glaube ich jedenfalls. Er war mit dieser Entscheidung nicht sehr glücklich. Nach seiner Ausbildung hatte er noch gut ein Jahr im Büro gearbeitet und dann gekündigt. Er hat sich 7 Monate!! für die Aufnahme zum Mienentauchanwärter, sein Traumberuf, vorbereitet. Ich habe noch nie einen Menschen gesehen, der sich geistig und körperlich so für sein Ziel vorbereitet hat. Hier beginnt eigentlich die leidvolle Geschichte.

Zum Termin, mit einer offiziellen Einladung, ging es nach Kiel. 7 Anwärter wurden geprüft, von denen es nur 2 schafften. Mein Freund war beim Laufen 15 Sekunden zu langsam, somit gescheitert. Da er wusste, welche Zeitvorgabe für Mienentaucher vorgegeben wird, stellte er die Frage: "Warum bin ich raus? Ich bin doch 45 Sekunden schneller gewesen, als die Vorgabe für Mienentauchanwärter!" Die Antwort der Prüfer:" Wieso Mienentauchanwärter? Du bist hier bei der Aufnahmeprüfung für die Anwärter zum Kampfschwimmer!"

Damit war für meinen Freund eine Welt zusammengebrochen. Wie kann so etwas sein, dass die Einladung von der BW falsch geschrieben wurde. Werden die Prüfungsergebnisse ggfs. nach Rücksprache anerkannt oder nicht, war die Frage. Das konnte zuerst keiner beantworten. Nach einer Weile bekam er geschrieben, dass diese anerkannt werden und er zur Untersuchung kommen sollte. Bei der Untersuchung war er nach der Vorbereitung von 7 Monaten fit, und nach Aussage der Ärzte, eine Bereicherung für die Mienentaucher. Aber einige Dinge gefielen den Ärzten dann doch nicht und er wurde wieder abgelehnt. Er gab wieder nicht auf. Hatte 5 verschiedene Fachärzte aufgesucht und die Ergebnisse waren positiv. Er wurde wieder vorstellig. Am letzten Tag, der möglichen Aufnahme, wurde ihm nun die Möglichkeit, sich der Aufgabe zur Mienentaucherausbildung zu stellen, gegeben. Er war endlich angekommen!

Bei den ersten Wochen vor dem Gelöbnis, sind meines Wissens nach, in der Marine viele Auszubildende zusammengewürfelt. Werdende Köche, Funker, usw. sind da wohl zusammen. Auch hier viel mein Freund den  Vorgesetzten auf, da er vom Herzen her ein Soldat ist und entsprechendes Verhalten an den Tag legte.

Um die Geschichte hier abzukürzen. Aus optischen Gründen wurde er nicht beim Gelöbnis vereidigt. Nach kurzer Zeit bekam er dann noch Post von der BW, dass er bei der Einstellung einen Vorfall, der bereits 7 Jahre zurück lag, nicht wahrheitsgemäß angegeben hatte. Mit 20 Jahren hatte er, wegen Trunkenheit, den Führerschein verloren. Damit war er nun endgültig und ohne weitere Möglichkeiten raus. Ihm war der Fehler nicht bewusst und das glaube ich ihm. Der Traum vom Soldaten, der gerne sein Land, mit allem was er hatte, verteidigen wollte, war geplatzt. Als Mienentauchanwärter spricht man noch von Stolz und Ehre, man steht für seine Kameraden und für sein Land ein. Dieses Gefühl hat er nicht nur mir in Gesprächen vermittelt. Auch die Vielzahl seiner Vorgesetzten, die sich schriftlich für ihn eingesetzt haben und ihn, aufgrund seines Auftretens und seiner Leistungen als Kampfschwimmanwärter in der Ausbildung gesehen hatten, konnten an der Entlassung nichts ändern.

Jetzt kann jeder sagen: "Selber Schuld!" Ich sage nein!!! Andere sagen: "Er hätte nur wahrheitsgemäß sein Kreuz setzen müssen." Ja, gut. Dennoch verstehe ich die Vorgehensweise der Entlassung nicht. Da wird in irgendeinem Büro, weit weg, von oben, ohne sich den Menschen anzuschauen, aussortiert. Er wäre eine Bereicherung für jede Einheit gewesen, so der o-Ton, einiger Vorgesetzten. Mein Freund hat mit sehr viel Stolz die Uniform der BW getragen. Junge Menschen müssen sich finden, machen Fehler, die man ihnen zugestehen sollte. Manchmal sind es äußere Einflüsse, die sie aus dem Gleichgewicht bringen. Es gibt Psychologen bei der BW, die Aussagen des Soldaten überprüfen. Zeigt er Reue, ist er ehrlich, usw.? Diese Einschätzungen zählen hier auch nicht.

Ich arbeite in einer großen Firma, wo man hart aber ich meine schon gerecht mit den Mitarbeitern umgeht. Wenn einer einen Fehler macht, ist die Chefetage auch bereit, denjenigen anzuhören und nach einem persönlichen Gespräch, wird entschieden was passiert. Warum geht das hier nicht. Typisch deutsches System?

In der heutigen Zeit spricht man in der freien Wirtschaft vom Fachkräftemangel. Das Problem hat die BW auch. Solche Typen, wie meinen Freund, den hätte man nicht so gehen lassen dürfen! Er hätte ein Chance verdient gehabt und der BW hätte er gut getan.

Nun habe ich hier richtig ausgeholt. Es lag mir auf der Seele, von meinen Freund etwas zu erzählen.

Er hatte rechtlichen Beistand genommen und dennoch ist er entlassen worden. In Berufung zu gehen scheint auch nicht von Erfolg gekrönt zu sein.

Gibt es in diesem Forum jemanden der Erfahrungen mit so einem Fall hat, über die er berichten könnte? Gibt es noch eine Chance für meinen Freund? Wobei ich nicht weis, ob er für die Bundeswehr noch alles geben würde. Die Enttäuschung sitz tief. Er ärgert sich über sich aber noch mehr über die Art der Vorgehensweise der BW. Ich weis nur, die Bundeswehr hat einen sehr guten Soldaten verloren.

Wer bis hier hin gelesen hat, dem danke ich für seine Geduld und wünsche noch eine gute Restwoche

Fidde71










Ralf

ZitatAus optischen Gründen wurde er nicht beim Gelöbnis vereidigt.
Das ist doch Blödsinn. Er war doch kein FWDL und wegen Aussehen wird doch niemand nicht vereidigt wenn das eine gesetzliche Vorgabe ist.
ZitatWenn einer einen Fehler macht, ist die Chefetage auch bereit, denjenigen anzuhören und nach einem persönlichen Gespräch, wird entschieden was passiert. Warum geht das hier nicht.
In jedem Entlassungsverfahren wird der Betroffene angehört, das ist auch hier geschehen.
Unbeschadet dessen habe ich meine Zweifel, dass eine Entlassung ausschließlich aufgrund des "vergessenen" Kreuz bei Fahrerlaubnisentzug erfolgte. Entweder ist da noch mehr vorgefallen oder es ist nur die halbe Wahrheit. Zumal der Minentaucher eine Mangelverwendung ist, wo der Bedarf sehr hoch ist.
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IchParshippeJetzt

Ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten, aber das hört sich nach einer "Fantasie" an... zu viele Dinge unplausibel und überhaupt nicht möglich (wie bspw. "Aufgrund der Optik kein Gelöbnis  ???").

KlausP

Hier geht mir aber einiges durcheinander!

Zuerst würde ich gerne wissen, für welches Dienstverhältnis (FWDL oder SaZ) und, wenn als SaZ, für welche Laufbahn er sich überhaupt beworben hatte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: KlausP am 28. Juli 2016, 07:10:20
Hier geht mir aber einiges durcheinander!

Zuerst würde ich gerne wissen, für welches Dienstverhältnis (FWDL oder SaZ) und, wenn als SaZ, für welche Laufbahn er sich überhaupt beworben hatte.

Was immer es nun wirklich war, es muss SaZ gewesen sein:
Zitatwurde ihm nun die Möglichkeit, sich der Aufgabe zur Mienentaucherausbildung zu stellen, gegeben
bzw.
Zitataufgrund seines Auftretens und seiner Leistungen als Kampfschwimmanwärter
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KlausP

Dann frage ich mich, was das Gelöbnis damit zu tun hat. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme daran ist doch nach meinem Verständnis für SaZ rechtlich völlig irrelevant.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fitsch

ist es so, dass für Minentaucher / Kampfschwimmer unterschiedliche Laufzeiten gelten?

Früher(tm) wurde am Ende der Spezialausbildung Waffentaucher zwischen Minentaucher / Kampfschwimmer unterschieden?

I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Flexscan

Auch in der Bundeswehr gibt es eine Probezeit, in der man kündigen kann oder auch gekündigt werden kann.
Damit dürfte das Thema dann erledigt sein.

Das ein Rekrut aufgrund optischer Mängel nicht zum Gelöbnis zugelassen wird, halte ich schlicht für Schwätzerei.

Bei der Bewerbung hat man wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
Unwahre/Verschwiegene Sachen sind Einstellungsbetrug und führen zur Entlassung

Vergessen oder wusste ich nicht sind Ausreden, die man schon tausendfach gehört hat.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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miguhamburg1

Hier ist in der Darstellung des Fragenstellers - und das ist überhaupt kein Vorwurf(!) - Einiges unplausibel.

Zunächst einmal muss man nicht nach Kiel (wofür?), sondern nach Wilhelmshaven an das KC, um überhaupt als Bootsmannsanwärter angenommen zu werden. Hierüber ist noch gar nicht gesprochen worden. Dann beginnt man seine militärische Laufbahn an der MUS in Plön mit der GA (auch hierüber wurde nicht gesprochen). Im Rahmen der GA legen die SaZ ihren Diensteid ab - und da die MUS regelmäßig Feierliche Gelöbnisse für die FWDL durchführt, nehmen daran auch die längst vereidigten SaZ teil (wie Klaus schon sagte, rechtlich vollkommen unverbindlich.

Danach beginnt für Minentaucheranwärter der Auswahllehrgang - zunächst geschlossen für beide Verwendungen in Eckernförde: Zukünftige Minentaucher und Kampfschwimmer. Der besteht aus folgenden Bestandteilen:
-  Zuerst werden die Anwärter in der Kampfschwimmerkompanie in sechs Wochen zum Schwimmtaucher ausgebildet. Hier gibt es natürlich die angesprochenen Leistungskriterien, die erfüllt werden müssen, damit es in den nächsten Teil geht. Es folgt dann in der Minentaucherkompanie des Seebataillon der fünfwöchige Minentaucheranwärter-Lehrgang - auch wieder mit Leistungsvorgaben, die erfüllt werden müssen. Sowie schließlich der zwölfwöchige Minentaucher-Lehrgang. Der allgemeinmilitärische Teil der Bootsmannsausbildung wird mit diesen beiden Lehrgängen verzahnt und an der MUS durchgeführt.

So, wie es der Fragensteller darstellte, kann der Weg nicht abgelaufen sein und wegen eines abgeschlossenen Verfahrens allein wird der Soldat auch nicht entlassen, zumal er bei Bekanntwerden zuvor angehört werden müsste. Und wenn es "nur" das vergessene Kreuzchen wegen dieser Altsache gewesen wäre, wäre es auch nicht zur Entlassung gekommen.

schlammtreiber

Ich teile die Zweifel der oben schreibenden Kameraden.
Die Geschichte passt so wie sie hier steht von vorne bis hinten nicht.
Semper Communis
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wolverine

Spielt doch eigentlich alles keine Rolle. Der, um den es geht, war blutiger Anfänger und hat sicher nur die Hälfte verstanden bzw. geschönt erzählt und der TE davon nur die Hälfte richtig verstanden und wiedergegeben. Das ist aber der entscheidende Satz:
Zitat von: Bauprofi64 am 28. Juli 2016, 00:39:22
Er hatte rechtlichen Beistand genommen und dennoch ist er entlassen worden. In Berufung zu gehen scheint auch nicht von Erfolg gekrönt zu sein.
Auch die erste Instanz hielt die Entlassung für rechtmäßig und Berufung wurde entweder nicht zugelassen oder für wenig aussichtsreich erachtet. Wenn die nicht eingelegt wird, ist das Thema durch. Völlig egal was wir davon halten. Und ohne die gesamte Akte ist eh jede Meinung völliger Blödsinn.
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Bauprofi64

Erst einmal danke für eure Kommentare.

Ich hatte in meinen Ausführungen bereits erwähnt kein Soldat zu sein und bin es auch nie gewesen, daher ist die Chronologie, Kiel, Wilhelmshaven oder Plön für die Geschichte, meiner Meinung nach, nicht ganz so wichtig. Aber ich gebe zu, für den Insider mag das verwirrend sein.
Ich habe das hier nach besten Gewissen und Wissen formuliert.

Ich würde mir hier auch nicht so die Mühe machen und mir die Nacht um die Ohren hauen, wenn ich es nicht ernst meine.

Soweit ich weis war er tatsächlich in Wilhelmshaven zum "Einstellungstest". Er wollte Soldat auf Zeit werden. Danach ist er in Plön zur Grundausbildung gekommen. Die Umstände, wie er dort hin gekommen ist, hatte ich ja bereits erwähnt.

In der Tat, ist beim Gelöbnis mein Freund vor versammelter Mannschaft aussortiert worden. Und zwar aus optischen Gründen!! Tatoos haben da wohl jemanden gestört. Und, sorry, das ist keine "Schwätzerei". Hier fühlte er sich als Soldat 2. Klasse behandelt und ich finde zurecht. Aber das kann auch nicht der Grund gewesen sein, entlassen worden zu sein. Ich denke, so etwas geht gar nicht und hätte man einen Tag vorher unter 4 bis 6 Augen ihm sagen können. Er hatte sich danach offiziell beschwert, was ich in dieser Frage nicht als überzogen empfunden habe.

Seine Entlassung ist aber wirklich so abgelaufen. Wie gesagt, auch mit rechtlichem Beistand war da nichts mehr zu retten.

Vielleicht ist die Beschwerde und der gesamte Vorfall mit ein Grund gewesen und das alles Zusammen hat zur Entlassung geführt. Wie dem auch sei, zu ändern ist es ja nicht mehr.

Noch einmal Danke für eure Ausführungen und die Exkursion durch Abkürzungen und den Werdegang des Mientaucheranwärters.


Razzon

Warum die Tattoos? Ist der Kamerad im Gesicht tätowiert?  Sonst kann ich mir nicht vorstellen das man im großen Diener Tattoos sieht? Auch denke ich wenn jemand unwahre Angaben vor seiner Einstellung macht (ob nun wissend oder unwissentlich) muss er eben die Konsequenzen tragen.

Vorne einstellen, hinten auch.

miguhamburg1

@ Razzon, wir hatten ja bereits festgestellt, dass der Gesamthergang etwas anders stattgefunden haben muss. Auch wird niemand wegen Einlegens einer Wehrbeschwerde entlassen. Im Übrigen fehlt uns hier die Information über die tatsächlichen Entlassungsgründe. Darüber können wir nur spekulieren, was nichts bringt.

Im Übrigen gibt es bei der Marine keinen Großen Dienstanzug.

Razzon

naja gut - welcher Anzug auch immer - oder trägt die Marine kurze Hose und Badelatschen?
Vorne einstellen, hinten auch.

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