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Fehlende Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von Jackobär, 28. Januar 2018, 13:07:57

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Jackobär

Hallo zusammen,
ich bin nun seit 2.1.18 in der Grundausbildung in der Unteroffizierslaufbahn. Nachdem wir nun schon mehrere Prüfungen absolviert und bestanden haben wurde mir und einigen anderen Kameraden vergangene Woche mitgeteilt das schlichtweg vergessen wurde die Sicherheitsüberprüfung bei uns durchzuführen. Diese haben wir vorletzte Woche nachträglich vollzogen, nun wurde uns aber mitgeteilt das wir die Grundausbildung abbrechen müssten weil diese nicht rechtzeitig (Freitag letzter Woche) zurück kam. Nun sollen wir alle in unsere Stammeinheit versetzt werden (ohne Abschluß der Grundausbildung, diese würde wiederholt werden!!!) obwohl wir überhaupt keine Schuld daran tragen, dies wurde vom Karrierecenter einfach vergessen. Nun sollen wir die Leidtragenden sein, das kann doch nicht richtig sein, oder? Meine Kameraden und ich sind ratlos was wir machen sollen. Beschwerdebrief versenden, aber mit Aussicht auf Erfolg?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann uns helfen?

Ralf

ZitatBeschwerdebrief versenden, aber mit Aussicht auf Erfolg?
Das hilft nun auch nichts. Es ist schlicht und einfach verboten eine Waffenausbildug ohne die SÜ zu machen.
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miT

 Das ist in der Form aber neu oder Ralf? Wir haben doch das Öfteren Kameraden dessen SÜ erst nach Dienstantritt durchgeführt wurde.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Zitat von: miT am 28. Januar 2018, 13:16:11
Das ist in der Form aber neu oder Ralf? Wir haben doch das Öfteren Kameraden dessen SÜ erst nach Dienstantritt durchgeführt wurde.

Das ist dann die Überprüfung für den konkreten Dienstposten, die kann durchaus erst nach Dienstantritt erfolgen und ist in der Regel dann auch höher als eine Ü1.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Kommt darauf an ob das nun eine DP SÜ ist oder die gem. SÜG.
Für das SÜG: Die GA muss so aufgebaut sein, dass in den ersten 4 Wochen keine (erweiterte? oder wie da der Fachbegriff hierzu ist) Waffenausbildung gemacht wird.
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miT

 Dann entschuldigt mein Unwissen, ich wusste dass sich zum Thema Einstellung und Sicherheit einiges ändern sollte doch dass mittlerweile jeder nach dem SÜG  einmal ab gecheckt wird war mir durchgerutscht sorry.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Soweit ich das noch richtig im Hinterkopf habe betrifft das alle Bewerber, die nach dem 01(?).07.17 erfolgreich getestet und eingestellt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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S1NCO

Das Verfahren, wie von Jackobär ist so zumindest auch im Heer gängig.
Die Rekruten, die nicht rechtzeitig das Ergebenis der SÜ kriegen, werden in ihre Stammeinheiten versetzt.
Dort waren sie dann bis die SÜ da ist und werden dann wieder zum nächsten Termin in die GA eingesteuert.

Wird zwar mMn zu einigen Kündigern und Frust bei den Gruppen- und Zugführern führen, da man immer Personal zur Ausbildung abstellen muss, man wird aber sehen wie sich das alles einpendelt. Oder auch nicht.

Jackobär

Vielen Dank für die Antworten. Aber das wir nun die GA abbrechen und diese zu einem späteren Zeitpunkt auch noch wiederholen müssen kann doch nicht sein, oder? Ebenso verzögert sich alles um mehrere Monate nach hinten was in meinem Fall richtig Auswirkungen hat. Hier haben doch andere die Fehler gemacht, nicht wir! Warum wurde nach der Nachreichung der SÜ vorletzte Woche nicht die Dringlichkeit aufgezeigt damit die ausführende Dienststelle den ganzen Vorgang so beschleunigt das wir die GA weitermachen können? So etwas muss doch möglich sein. Uns wurde gesagt das wir einen Beschwerdebrief schreiben sollen, aber an wen? Wer ist denn dafür verantwortlich?

Jackobär

P.S.: Eigentlich muss die SÜ ja auch schon vom Karrierecenter organisiert bzw. vor Dienstantritt muss doch zumindest das Formular an mich ausgegeben werden. Aber das fiel denen erst 3 Wochen nach Dienstantritt auf das sie uns das gar nicht gegeben haben.

Mike Brisket

Zitat von: S1NCO am 28. Januar 2018, 14:03:36
Das Verfahren, wie von Jackobär ist so zumindest auch im Heer gängig.
Die Rekruten, die nicht rechtzeitig das Ergebenis der SÜ kriegen, werden in ihre Stammeinheiten versetzt.
Dort waren sie dann bis die SÜ da ist und werden dann wieder zum nächsten Termin in die GA eingesteuert.

Wird zwar mMn zu einigen Kündigern und Frust bei den Gruppen- und Zugführern führen, da man immer Personal zur Ausbildung abstellen muss, man wird aber sehen wie sich das alles einpendelt. Oder auch nicht.


Sollte das ein gewolltes gängiges Verfahren sein so muss ich mir an den Kopf fassen!
Ich persönlich würde sofort kündigen!

Mike Brisket

Zitat von: Jackobär am 28. Januar 2018, 14:07:36
P.S.: Eigentlich muss die SÜ ja auch schon vom Karrierecenter organisiert bzw. vor Dienstantritt muss doch zumindest das Formular an mich ausgegeben werden. Aber das fiel denen erst 3 Wochen nach Dienstantritt auf das sie uns das gar nicht gegeben haben.

Dann hast du ja erkannt gegen wenn du deine Beschwerde richten solltest!

F_K

1. Der Soldat beschwert sich bei seinem DV - der sucht dann ggf. die Stelle, die abhelfen kann.

2. Der Soldat erhält ja Sold, direkte Nachteile gibt es nicht.

... Wo da jetzt ne Kündigung helfen soll, ist mir unklar.

Jackobär

Kündigen möchte ich auch auf keinen Fall, wir haben da so eine klasse Freundschaft in der GA gebildet, das wäre sehr schade. Es geht mir mehr um die Ungerechtigkeit das wir die GA abbrechen müssen, wir haben ja auch schon einige Prüfungen erfolgreich absolviert, müssen die bei Neuansetzung der GA dann auch wiederholt werden? Irgendwie ist das alles wie in einem schlechten Traum :-(. Hier hat ja eine Dienststelle ihre Pflicht und Aufgabe nicht ausgefüllt, das muss doch dort Konsequenzen haben und nicht wir sollten die Leidtragenden sein.
Beim DV haben wir uns ja auch beschwert, die kämpfen ja auch wie verrückt darum das es eine gute Lösung gibt aber die sind ja auch in manchen Dingen machtlos (kommt von oben und so....).

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