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Flug-Mitnutzung

Begonnen von HornSWGelb, 09. September 2016, 20:09:21

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HornSWGelb

Liebe Kameraden,

der Bruder einer Freundin ist als Amerikaner auch Angehöriger der US-Army . Er hat mir erzählt, dass es dort gegen Gebühr möglich ist, in militärischen Flugzeugen nach Hause (USA) mitgenommen zu werden. Mich würde interessieren, ob es sowas ähnliches auch bei der BW gibt? Quasi Mitflüge, sofern ein Flugzeug von A nach B fliegt, und man auch von A nach B muss.

Es wäre interessant zu wissen, ob dies innerhalb Deutschlands vom Ausland nach Deutschland möglich ist? Und ob das für jeden BW-Angehörigen möglich ist.

Danke.

Papierberg

Das gibt es auch in der Bundeswehr, ich meine, solche Mitflüge sind bei vorhandenen Kapazitäten für Bundeswehranagehörige sogar kostenfrei. Dennoch kann man das mit dem System der USA nicht vergleichen, da die deutsche Luftfahrzeugflotte sowie die Anzahl der in Frage kommenden Flughäfen/Destinationen im Vergleich sehr gering ist.

FoxtrotUniform

Mitflüge von Bundeswehrangehörigen zur Auslastung freier Kapazitäten ohne dienstlichen Anlass sind gegen Kostenerstattung und mit einfacher Anmeldung möglich, sofern es sich nicht um Mitflüge oder Transporte in die Einsatzgebiete der Bundeswehr handelt.

Für Familienheimreisen und Dienstreisen ist das Verfahren sehr verbreitet. Bedenke allerdings, dass die Destinations begrenzt sind und wegen kurzfristiger Umplanungen ein höheres Risiko als bei einem Commercial Flug besteht.

Näheres wird in der A1-270/2-1 geregelt, die aber hier nicht zitierfähig ist  ;)

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

blauerweg

Wo findet man Informationen zu den Flügen die geplant sind?

IchParshippeJetzt

Bis vor kurzem gab es eine öffentliche Quickrseite "Fluginformationen" des EinsFüKdo. Jetzt gibt es ein neues System ( Lotus Notus basierend ), welches nicht mehr öffentlich abrufbar ist. Der beste Weg sollte hier eine Anfrage im jeweiligen Lagezentrum / S3 sein.


Papierberg

Bei Dienstreisen findet natürlich qua Definition der Maßnahme keine Kostenerstattung statt.

HornSWGelb

Danke für die vielen Antworten.

Ist die Inanspruchnahme nur für Soldaten oder auch für Beamte möglich? Also sind ja beides Bundeswehrangehörige.

F_K

Die Kostenerstattung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten - die üblicherweise weit höher liegen, als auf dem privaten Markt.

Insoweit ist dies keine wirkliche Alternative (gegenüber besser planbaren zivilen Möglichkeiten zu geringeren Kosten).

HornSWGelb

Die Kostenerstattung wird jedoch nicht so sein, dass man soviel bezahlt, dass damit der Flug finanziert ist. Ergibt ja sonst keinen Sinn.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ HernSWGelb:

Die Zahlen zur Verrechnung liegen nun Mal vor. Beispiel: Eine Transallstunde kostet 10.000 Euro, der Flug dauert 3 Stunden.
Wenn da nun statt 20 Soldaten mit dienstlichem Auftrag noch einer mitfliegt, was sind dann die Kosten für diesen Menschen?

Genau - sehr schnell vierstellig.

Mit Sinn oder Unsinn hat dies nichts zu tun.

Grundsätzlich: Die Bundeswehr darf keine Leistungen auf dem freien Markt (daher auch nur für BW Angehörige) anbieten, die dort kommerziell vermarktet werden, es gibt dafür auch keinen "Verkaufsprozess" - es ist nicht gewollt.

(Die Berechnung wird auch nur in so lustigen Fällen gemacht, wo z. B. ein General seinen Privatwagen hat mitfliegen lassen und dies im Rahmen einer Beschwerde bearbeitet wurde - da hätte man sich gleich am Zielort einen neuen Wagen liefern lassen können  ;.) )

FoxtrotUniform

Einfach einen Flug identifizieren - wenn kein Zugang zu den einschlägigen Tools wurde der richtige Ratschlag gegeben - und den Mitfluantrag stellen. Dann kann anhand der Kosten entschieden werden ob es lukrativ erscheint oder nicht. Für Dienstreisen würde ich bei Langstrecken übrigens immer die Airline bevorzugen ;-)

Ich will mal gar nicht darüber nachdenken, was früher alles so in den Frachträumen mitgebracht wurde. Da ist der kleine Flitzer keine Besonderheit
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Papierberg

Oder Teppiche aus Afghanistan, selbstverständlich nur als dienstlich erhaltenes Gastgeschenk.  ;)

MMG-2.0

Für diejenigen, deren Vater/Mutter als Soldat/in im Ausland stationiert ist, kann im Rahmen der Familienzusammenführung
zweimal im Jahr kostenlos hin und zurück geflogen werden.

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