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Meldepflicht des Soldaten

Begonnen von cup, 14. Juli 2013, 02:13:42

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cup

Guten Abend Kameraden,

ich bin gerade in der AGA und habe ein kleines Problemchen. Ich habe einen Kameraden der nachweislich regelmäßig größere Mengen THC/Marihuana konsumiert und ganz wohl ist mir dabei nicht, wenn ich an die kommende Schießausbildung denke und generell daran, dass er irgendwann mal mit anderen Kameraden im (evtl. vollkommen High) Hindukusch kämpfen wird und dort nicht nur sein Leben aufs Spiel setzt. Wir hatten zwar schon einiges an Unterricht, auch zum Thema Wahrheitspflicht und Meldungen, aber zur oft genannten "Meldungspflicht des Soldaten" noch nicht. Er verstößt doch eindeutig gegen das Gesetz zu Gesunderhaltung und ein Ausschlusskriterium wäre dies ja auch gewesen, bei der Musterung, oder etwa nicht(ich denke mal ich habe nicht umsonst in diesen Becher gepinkelt)?

Durch welche ZdV lässt sich solch eine Meldung begründen?

Ich kenne mich nicht wirklich mit Drogen aus (warum auch?) und will mich damit auch eigentlich nicht beschäftigen, insofern frage ich mich ob ich eventuell ein wenig übertreibe? Was sagt ihr dazu?

Und zur letzten Frage: Der normale Melde-Weg wäre meines Wissens nach: VP-GrpFührer-ZugFührer-KpChef, oder? Gibt es eine Möglichkeit mich direkt an eine Stelle zu wenden, bei der ich nicht direkt als Kameradenschwein da stehe (VP ist sehr gut befreundet mit dem Kameraden und mein GrpFührer mag solche Arten von Meldungen überhaupt nicht)? Eventuell mit den sozialen Dienst in Verbindung setzten?

Vielen Dank & liebe Grüße!

Ralf

Es gibt keinen Meldeweg über die VP. Der Dienstweg heißt, dass es über die Vorgesetzten zu gehen hat. In so einem Fall würde ich immer direkt an den KpChef gehen. Er ist la der Disziplinarvorgesetzte.
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Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

Es gibt keine Pflicht,so etwas zu melden,aber Sie sollten es trotzdem tun. Ich teile die von Ihnen vorgebrachten Gründe hierfür nachdrücklich. Wenden Sie sich an den Chef und teilen Sie ihm Ihren Verdacht mit. Wenn der Chef clever ist, wird er einen Durchsuvhungsbeschluss erwirken und die Sachen des Kameraden auseinander nehmen und die Drogen finden. Dann folgt ggf. Eine fristlose Entlassung des Kameraden und das ist auch gut so.

Gehen sie direkt zum Chef. Je weniger Leute davon wissen um so besser...

Schamane

Ich schließe mich justice005 an, je weniger von dem Sachverhalt wissen desto besser ist es und ihr und sein erster Disziplinarvorgesetzte ist der Kompaniechef und bei diesem sollten sie sich in einer dienstlichen Angelegenheit melden und den Sachverhalt darstellen.
Dann wird ihr Chef schon die geeigneten Maßnahmen einleiten um ihren Verdacht zu erhärten oder zu entkräften und bei Erhärtung des Verdachts an die zuständigen Stellen weiterleiten.

leedrag

Den vorrednern kann ich nur zustimmen. Gehen sie zum Chef und zwar als bald.
Der "Kamerad" begeht nachweislich eine Kernpflichtverletzung nach § 7 Soldatengesetz (Pflicht zum treuen Dienen). Damit gefährdet er wie festgestellt nicht nur sich sondern auch seine Kameraden.
Glauben sie mir wenn der Chef davon weis und auch was gefunden hat ist der "Kamerad" binnen Tagen fristlos entlassen. Da gibt es kaum was wo unsere Wehrdisziplinaranwälte schneller arbeiten. ABER zurecht. Solche Leute haben meiner Meinung nach nichts in der Bw zu suchen.
Bereiten sie sich auch darauf vor vom Chef als Zeuge in dem Fall vernommen zu werden. Neben den evtl. gefundenen Drogen und dem Drogentest der wohl noch ansteht sind sie ein wichtiges Element innerhalb der Ermittlungen. Nur keine Angst ihnen passiert aber nichts ;)

bayern bazi

Zitat von: justice005 am 14. Juli 2013, 09:07:47
Gehen sie direkt zum Chef. Je weniger Leute davon wissen um so besser...

mehr ist dazu nicht zu sagen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

cup

Vielen Dank für die vielen Antworten, ich werde es dem Chef melden.Mal sehen was dabei rauskommt.


liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag. :)

apollo98

Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Du handelst auf jeden Fall richtig, wenn du das dem Chef meldest.

Mich persönlich würde interessieren, wie diese Geschichte weiter geht und würde mich freuen, wenn du uns berichtest.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

bayern bazi

Zitat von: apollo98 am 14. Juli 2013, 14:15:14
wie diese Geschichte weiter geht und würde mich freuen, wenn du uns berichtest.

Normalfall so:

Besuch von andis Waffenbrüdern  die auch einen vierbeinigen Kameraden dabei haben die dann den Arbeitsplatz und die Stuben von den Kerl untersuchen  ;D :o

als kollateralschaden fallen gleich einige andere Kameraden mit auf und der DV bzw sein Vernehmungsoffz (EO) haben einiges ab papier schwarz zu machen ;) ::)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

cup


Zitat von: bayern bazi am 14. Juli 2013, 16:55:37
Normalfall so:

Besuch von andis Waffenbrüdern  die auch einen vierbeinigen Kameraden dabei haben die dann den Arbeitsplatz und die Stuben von den Kerl untersuchen  ;D :o

als kollateralschaden fallen gleich einige andere Kameraden mit auf und der DV bzw sein Vernehmungsoffz (EO) haben einiges ab papier schwarz zu machen ;) ::)

Ich weiß allerdings dass er das Zug nur Zuhause konsumiert und dort auch lagert. Ich denke dass werde ich auch erwähnen und so wird es wahrscheinlich eher auf kollektives Becherpinkeln hinauslaufen. ;)

Werde die Meldung im laufe der Woche machen, je nachdem wie sich die Zeit bietet. Berichten werde ich auch!

AFCS-EDPM

Hallo cup,

eine ZDV kann ich Dir nicht nennen, aber es geht sogar ein Stück höher! Schau einmal ins Soldatengesetz. Wenn Du einen Paragrafen suchst,
da gibt es sogar zwei die passen könnten. Da wäre einmal §12 Pflicht zur Kameradschaft. Mit dem vermutlichen BTM-Konsum bringt er sich um. Das musst Du verhindern. --> Pflicht zur sofortigen Meldung. § 17 Verhalten im und ausser Dienst. §17,4 Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. --> Dein Kamerad begeht einen klaren Gesetzesverstoss.

Also ab zum Chef.



Kormoran

Weil der TE nicht durch §12 verpflichtet ist, ihn weiterzumelden!

F_K

.. und auch der andere § völlig falsch ausgelegt worden ist.

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