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Orden beim Gelöbnis tragen?

Begonnen von abc1234, 13. Mai 2015, 17:03:32

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L7

@F_K

Interessant, danke für die Rückmeldung.

Die Rettungsschwimmabzeichen mit Wiederholungszahl dürfen also nicht als Bandschnalle an der Uniform getragen werden, da sie nicht in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 explizit aufgeführt sind.

Das bedeutet m.M.n. folgendes:

a) Die aktuelle A2-2630/0-0-5 widerspricht an dieser Stelle der schriftlichen Willensbekundung des Bundespräsidenten, der auch gerade die Rettungsschwimmabzeichen mit Zahl als Ehrenzeichen anerkannt hat. Hier scheint dann weiterer Korrekturbedarf in der Zentralrichtlinie zu bestehen. Ähnlich wie bei der jetzigen Beschränkung auf ein Rettungsschwimmabzeichen einer Organisation.

b) In der ZDv 37/10 war bezüglich des Deutschen Sportabzeichens über Jahre festgelegt, daß nur die Stufen Bronze, Silber und Gold als Bandschnalle getragen werden durften. Die Sportabzeichen in Gold mit Zahl wurden dort - analog zu den Rettungsschwimmabzeichen mit Zahl - nicht explizit aufgeführt. Dennoch wurden diese Abzeichen selbstverständlich als Bandschnalle getragen. In der aktuellen A2-2630/0-0-5 geht selbst der Erlasshalter davon aus, daß vor Einführung des bicoloren DSA die entsprechenden goldenen Sportabzeichen mit Zahl als Bandschnalle getragen wurden (siehe Fußnote 137, S. 219)

Also doch eine Subsumierung, die auch für die Rettungsschwimmabzeichen gilt? Gilt dann bspw. DLRG Gold "10" als höchste verliehene Stufe im Sinne der Fußnote 136, S. 219?


L7

Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977)

Bekanntmachung zum Erlass des Bundespräsidenten über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 17. Oktober 2014 (BAnz AT 20.10.2014 B2)

Holgi33


L7

@Holgi33

Danke für die Beteiligung. Die Aussage verstehe ich allerdings nicht.

ASB "5" siehe Darstellung der Ehrenzeichen in der Bekanntmachung zum Erlass des Bundespräsidenten über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 17. Oktober 2014 (BAnz AT 20.10.2014 B2)

DLRG "5" siehe https://shop.dlrg.de/Produkt-Katalog/Abzeichen-Nadeln/Pins-Nadeln-Bandschnallen/Nadel-DRSA-silber-5.-Wiederholung

DRK WW "5" siehe https://www.h-dg.de/drsa-wiederholungen-in-silber-oder-gold-in-verschiedenen-ausfuehrungen.html

F_K

@ L5:

Nur Silber und Gold sind Ehrenzeichen - die Anlage mit Verleihungs Bedingungen (mehrfach) ist nicht Teil der Ordensdeklaration.

L7

@F_K

Quelle für diese Aussage?

Zitat aus der Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977):

"Das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes und das Präsidium der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft haben dem Bundespräsidenten gemäß Artikel 3 des Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl. I S. 644) Änderungen der Form, der Benennung und der Verleihungsbedingungen der durch den Erlass als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnungen für sportliche Leistungen angezeigt.

Die äußere Form der Ehrenzeichen hat sich gegenüber dem Lehrabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Leistungsabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Lehrabzeichen der DLRG und dem Leistungsabzeichen der DLRG insofern geändert, als für jede fünfte Wiederholung der Prüfung das jeweilige Ehrenzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen wird.

Die Ehrenzeichen heißen künftig:

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG- Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG –" Silber."

F_K

Wo ist ein Dokument, in dem der Präsident (Deutschlands, nicht von einem Verein), die Wiederholung als Ehrenzeichen anerkennt?

L7

Siehe oben.

Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977) in Verbindung mit Artikel 3 des Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl. I S. 644).

Gemäß Artikel 2 des Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl. I S. 644) sind die Anlagen inkl. Verleihungsbedingungen originärer Bestandteil der "Ordensdeklaration".

Im Übrigen bleiben Sie die Belege für Ihre Behauptungen weiterhin schuldig.

F_K

Ich kann nur wiederholen: Der Präsident hat nicht die "Wiederholungen" der DLRA als Ehrenzeichen anerkannt. Quellen hast Du genannt.

abc1234

Moin  ;D
Ich freue mich mit diesem Thema eine Diskussion ausgelöst zu haben welche nun schon seid über einem Jahr am Laufen ist.
Diskussionen sind niemals sinnlos.

Ich habe den Njimegen Orden nicht in der Aga beantragt. Hab es in meiner Stammeinheit gemacht und  war trotzdem Stolz beim Gelöbnis. Also alles tuti  ;D

Vielen dank für die rege Beteiligung!

Holgi33

@L7
Der Shop war mir unbekannt, hatte auch mit einem Hersteller, weiß nicht mehr DLRG oder DRK Kontakt die meinten es gebe keine Bandschnalle mit der Zahl 5 (oder mehr).

Dann bestelle ich mal DLRG Gold 5 und DRK Gold 5, habe ich letztes Jahr erreicht.

Holgi33

Ich sehe gerade, die Nadel 5 DLRG gibt es, aber keine Bandschnalle mit 5.

F_K

"Nadeln" kann jede Organisation herausgeben wie sie lustig ist - bei Bandschnallen, kann, wenn getragen, ggf. eine OWi vorliegen.

@ L7:

Eine Anlage ist NIE Bestandteil des eigentlichen Dokumentes - sonst "müsste" bei Änderungen ja nicht der Präsident informiert werden.

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