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Rat BCE

Begonnen von BravoCharlie, 17. Dezember 2009, 15:36:47

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BravoCharlie

Hi.

Befinde mich momentan auf BCE Lehrgang , wobei ich schon 2x durch die 90/5 gefallen bin / nun Ausnahmegenehmigung habe.

Problem dabei: Gesichtsfeld! Durch mein Schielen rechts wäre mein räuml. Sehen sehr stark eingeschränkt. Sprich ich kann nicht Spiegel kucken und vorderen Bereich beobachten oder umgekehrt , was auch ein Einschätzen von Längen abartig erschwert.

Ich habe keine Lust mich mit Müh und Not dadurch zu schlängeln und überall anzuecken.

Bin eigentlich immer einer der vorne mitschwimmt , wobei das jetzt ein richtig unwohles Gefühl für mich ist.

Nächste Woche wird der ZgFhr mitfahren um sich ein Bild zu verschaffen.

Ich gebe mir Mühe aber sage selbst die Welt zum PKW ist zu groß , wobei ich das tadellos fahre.

Meine Absicht wäre es mich auf BC runterstufen zu lassen , da ich ja den Auftrag BCE erhalten habe.

Am allerwohlsten(aber halt wahrscheinlich peinlich , da Chefwechsel) wäre mir rein B!

Was müsste ich da machen? MilBögen und schnelle Überprüfungsfahrt?

Es nützt ja nichts , wenn ich BCE schaffen würde , aber früher oder später schreiben muss , weil ich irgendwo gegen fahre!!!

Sehe eigentl. nicht ein warum ich auf den Lehrgang bin , da a)ausreichend Kraftfahrer und b)keine dienstl. Notwendigkeit für meinen FA Posten.

Habe halt Angst mich mit nicht bestandenem Lehrgang zu melden!

miguhamburg1

Lieber TE,

einmal vorweg gesagt: ohne dienstliche Notwendigkeit gibt es auch keine Kraftfahrtausbildung bei der Bundeswehr. Auf Ihrem Dienstposten wird die Genehmigung BCE erforderlich sein, denn sonst würen Sie überhaupt nicht ans KFAusbZ kommandiert worden.

Insofern würde in letzter Konsequenz die Herunterstufung auf BC/B bedeuten, dass Sie eine Teilanforderung Ihres zukünftigen DP nicht erfüllen können und somit im Extremfall Ihre Eignung für die geplante Laufbahn entfallen. Das sollten Sie als eine mögliche Konsequenz bei Ihren weiteren Überlegungen mit einbeziehen.

Und wenn Sie überall vorne mitschwimmen: dann machen Sie doch Ihre Fahrerlaubnis, bekommen den Schein und können dann beruhigt ihre weitere Laufbahn angehen, die ja nicht das Kraftfahren als Hauptbestandteil haben wird.

BravoCharlie

Mein FA soll weg sein, nur weil ich einen Lehrgang nicht schaffe, für den ich eine absolut schwammige Ausnahmegenehmigung habe?

Seit wann ist BCE für FJgFw pflicht?

Seit wann hat jeder FW BCE?

BravoCharlie

Warum werde ich auf einen Lehrgang geschickt , in dem ich aufgrund Sehschwäche 20-30% garnicht erkennen kann?

Ich habe doch eine AUSNAHME-Genehmigung!!

Sollte es nicht klappen und man mir deswegen an den Karren pissen , piss ich zurück

mailman

Du weißt sicher das man einen Saz in den ersten 4 Dienstjahren entlassen kann.

bayern bazi

das geht gaaaaaaaaaaaanz einfach

für die planstelle xyz ist die atn   4711 erforderlich


hat man nich die 4711 - -->   dann keine beförderung

ist  der soldat saz 4 - 12 und er schaft es nicht die erforderlichen qualifikation zu bekommen


pech gehabt - dann kann der bund sich von dem kameraden gaaaaanz leich trennen  ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

BulleMölders

Klasse, da wird eine Frage gestellt, es kommt eine Wertneutrale Antwort und die einzige Reaktion darauf ist rumpöbeln.

Woher soll den hier jemand wissen, warum Sie eine Ausnahmegenehmigung haben und warum für Ihren zukünftigen Dienstposten der Führerschein so wichtig ist, dass sie diese halt haben?

So etwas wird Ihnen wohl nur jemand beantworten können, der einblick in Ihre Akte hat. Also ab zum Chef und den mit der Frage löchern.
Am besten ist es dann, wenn Sie bei einer unbefriedigenden Antwort für Sie ihn auch gleich anpissen!
Test

miguhamburg1

Allein aufgrund Ihrer Einlassung hier kommen mir erhebliche Zweifel, ob Sie überhaupt intellektuell und reifemäßig in der Lage sind, als FJgFw auf Soldaten "losgelassen" zu werden!

Wenn Sie etwas nicht verstehen, ist es eine Sache, wie Sie damit umgehen (wollen) etwas ganz anderes. Auf Ihre Weise werden Sie allerdings keine offenen Türen einrennen...

Sie besuchen das KFAusbZ allein deswegen, weil für Ihre Verwendung/Laufbahn der FS BCE vorgesehen ist, es gäbe sonst keinen anderen Grund für die Bundeswehr, diese Investition in Sie zu tätigen. Deshalb, anstelle herumzumäkeln, sollten Sie dankbar sein, dass Ihnen diese Ausnahmegenehmigung erteilt wurde! Nur weil Sie keine Lust zum Lehrgang haben (was mir eher den Anschein Ihres Anliegens hat!), sollten Sie nicht alles versuchen, um aus der Nummer herauszukommen.

Denn wie gesagt, wenn Sie diese Fahrerlaubnis nicht erwerben, erfüllen Sie einen Teil der Anforderungen Ihres zukünftigen DP nicht - und die möglichen Konsequenzen habe ich Ihnen aufgezeigt. Nicht mehr und nicht weniger.

Flexscan

Zitat von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2009, 18:11:46
Allein aufgrund Ihrer Einlassung hier kommen mir erhebliche Zweifel, ob Sie überhaupt intellektuell und reifemäßig in der Lage sind, als FJgFw auf Soldaten "losgelassen" zu werden!

Diese Frage stellen wir uns hier schon etwas länger...  ::)
MkG Flex
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BravoCharlie

Ich setzte ALLES dran den Lehrgang zu bestehen , fühle mich aber einfach nicht in der Lage das Fahrzeug irgendwann mal sicher führen zu können , da ich vieles nicht sehe(n kann)

miguhamburg1

Dann konzentrieren Sie sich einschließlich auf dieses Ziel und verwerfen alle Gedanken an Anderes!

Da Sie in Ihrer zukünftigen Verwendung nur im Ausnahmefall einen LKW (mit Anhänger) - und dann auch nicht dauerhaft - werden fahren müssen, verschwenden Sie daran keine Gedanken. Aber z.B. wird es vorkommen können, dass Sie den 2 Tonner Ihrer FJgKp beim BesAngTD mal durch den T-Bereich Ihrer Liegenschaft bewegen müssen, weil dessen MKF erkrankt ist... Das sollte doch wohl nicht zu viel für einen Feldwebel sein!

Timid

Zitat von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 18:15:47Ich setzte ALLES dran den Lehrgang zu bestehen , fühle mich aber einfach nicht in der Lage das Fahrzeug irgendwann mal sicher führen zu können , da ich vieles nicht sehe(n kann)

Da gibt es einen ganz einfachen Weg: Du meldest dich bei deinem Fahrlehrer bzw. dessen direktem Vorgesetzten und schilderst deine Sicht der Dinge, weshalb du dich nicht in der Lage siehst, das Fahrzeug sicher zu führen, und dass du vom Lehrgang abgelöst werden bzw. nur die Prüfung C absolvieren möchtest. Alles weitere nimmt dann seinen Lauf ...

Mir stellt sich nur die Frage, wie du, mit eingeschränkter Sehkraft und Sichtfeld, als Personenschützer deinen Dienst leisten können sollst?


Ach ja: Feldjägerfeldwebel konnte man schon vor wenigstens 8 Jahren nur mit bestandenem BC(E)-Lehrgang werden ...
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BravoCharlie

Ich werde wirklich ALLES! daran setzen! Nur schlägt die momentane Situation auch sehr meine Nerven an!

Schlimmster Fall: Ich gehe nur mit B nach Hause. Würde ich meine Stelle als Fw verlierenen?

Wir haben in der Kp genug Kraftfahrer!

Und wie soll ich das dem Chef erklären?

Persschutz: B , guter Schütze , geistig und körperlich fit...steht da was von BCE? Halt ins Profil passen!!!

Nächste Woche fährt schon der ZgFhr mit zwecks Ablösung/Herunterstufung! Garkein gutes Zeichen!

Timid

Zitat von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 18:27:41Würde ich meine Stelle als Fw verlierenen?

Da du noch in der Ausbildung bist, und wenn der Lehrgang Teil dieser Ausbildung ist, du damit also deine Ausbildung nicht erfolgreich wirst beenden können - was meinst du? Tipp: migu hat in seinem ersten Beitrag genau dazu was geschrieben!

ZitatWir haben in der Kp genug Kraftfahrer!

Was ist denn das für eine Ausrede? Wenn der Dienstposten Ausbildung x voraussetzt, dann setzt er die voraus - egal, ob es noch 20 Andere in der Kompanie gibt, die diese Ausbildung haben! Es geht in dem Fall definitiv nicht darum, was die Kompanie für Fähigkeiten zur Verfügung stellen kann, sondern darum, welche Fähigkeiten du, als Einzelperson, hast!

ZitatUnd wie soll ich das dem Chef erklären?

Wie wäre es mit der Wahrheit?

ZitatNächste Woche fährt schon der ZgFhr mit zwecks Ablösung/Herunterstufung! Garkein gutes Zeichen!

Richtig.
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BravoCharlie

Was soll ich tun???

Uffz Stellen gibt es keine und mein DP muss ja weiterhin besetzt werden. Werden das Dingens eh nie fahren müssen und habe ansonsten sehr gute Bewertungen. Nur deswegen bin ich dann kein FA mehr?

Da muss es doch auch Ausnahmen geben

ICh kann nicht mehr als mir Mühe geben!

Bin als einer der besten FA´s in der Kp bekannt.

Man bricht mir VÖLLIG das Genick , weil ich schlecht sehe?

Und wo steht geschrieben , dass BCE zwingend ist?

Viele OF und HF haben bei uns kein BCE