Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ruhensregelung der Übergangsgebührnisse

Begonnen von TrinkenTroll, 06. Oktober 2014, 18:06:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

TrinkenTroll

Hallo,

bin im öffentlichen Dienst (Polizei). Bekomme mein Gehalt von der Polizei und Übergangsgebührnisse. Ab einer bestimmten Grenze werden Kürzungen vorgenommen. Bei dem Bescheid gibt es einmal die persönliche Höchstgrenze (A7 Endstufe = 2674,76) und eine Mindesthöchstgrenze (A4 Endstufe = 3383,93). Zur Berechnung wird immer die A4 Endstufe genommen. Die A7 Endstufe findet bei der Berechnung der Bezüge keine weitere Beachtung. Hatte meine Sachbearbeiterin diesbezüglich gefragt, konnte mir aber nicht so richtig weiterhelfen oder ich habe es nicht verstanden ::) im Internet finde ich nichts wirkliches und im Gesetz ist unverständlich.

Kennt sich jemand aus?

Danke


TrinkenTroll

Zitat von: Lidius am 06. Oktober 2014, 18:16:31
Das Thema hatten wir schon öfters, ist nicht ganz so leicht das ganze.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=49137.0
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=42812.msg419803#msg419803

Hallo,

Danke erstmal. Der Sinn ergibt sich mir nicht, warum die A4 Endstufe gegenüber der A7 Endstufe höher liegt.

Die Frage ist nämlich was die persönliche Höchstgrenze mir mitteilen soll? Wenn immer die A4 genommen wird ???

Lidius

Es wird immer die höhere genommen. Bei dir als A7 (also ehemaliger StUffz) mag A4 Endstufe höher sein, aber guck dir mal nen SaZ12 Offz der mit A11 abgeht oder nen Saz 15 SanOffz, der als A13 abgeht an. Da sieht das dann schon wieder ganz anders aus.

Lidius

Stimmt übrigens auch nicht ganz. Es ist ja nicht nur A4 Endstufe, sondern das wird ja auch nochmal 1,5 genommen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau