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Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?

Begonnen von Daniel1006, 30. Juli 2012, 14:57:19

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LwPersFw

Zum o.g. Erlass gibt es eine 1. Änderung vom 21.03.2013 der die Verwendungen erweitert und
präzisiert, für die eine Prämie gewährt werden kann:

Es fehlen noch die Durchführungsbestimmungen

unter anderem :

SKB
Mannschaften > Protokollsoldat

HEER
ITFw InfoVarb SK (Fw-LB) >> sehr hoher Bedarf
ITFw InfoÜtr WV Bw (Fw-LB)
Feuerwerker Bw (Fw-LB)
ITSdt SK (Mann-LB) >> sehr hoher Bedarf

LUFTWAFFE
Feldwebel allg. Fachdienst
in den Bereichen
- Informationsverarbeitung AVR 13AA02
- Informationsübertragung Weitverkehr AVR 13AA04
- Fernmelde- und elektronische Aufklärung FR Elektronik AVR 16DB03

Unteroffizier allg. Fachdienst
im Bereich
- Radarelektronik AVR 14CC02

MARINE
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Marineführungsdienst VwdgR VB2 >> sehr hoher Bedarf
- Unteroffizier allg. Fachdienst im Bereich Marineführungsdienst VwdgR VB2 >> sehr hoher Bedarf
- Mannschaften im Bereich Marinetechnikdienst VwdgR VB4 >> sehr hoher Bedarf


SAN-Dienst
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Gesundheits-/und Krankenpflege >> sehr hoher Bedarf
- Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Assistenzpersonal ambulante med. Versorgung
- Unteroffizier allg. Fachdienst im Bereich Arzthelfer (Medizinische Fachangestellte) >> sehr hoher Bedarf
- Unteroffizier allg. Fachdienst im Bereich Einsatzsanitäter/Schiffarztgehilfe >> sehr hoher Bedarf
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

toni010589

also ich bin eingeplant unter volgender Anschlussverwendung:
ITFW InfoÜtr WV BW

bedeutet es jetzt das ich mit einer weiterverpflichtungsprämie rechnen kann?

ich hatte ja schon seit letztem jahr davon abstand genommen.

danke für die antwort schonmal im vorraus

Ralf

Das kommt darauf an, ob du die anderen Parameter erfüllst.
Wenn du nun fragst, welche, dann hast du den Beitrag von LwPersFw nicht richtig gelesen.
Kleiner Tipp: Satz in der 3. Zeile!
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Toni010589

Naja steh gerade bisl auf Schlauch, meine Verwendung ist ja dort aufgelistet .

Oder meinst du das es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt?

Naja ich hatte meine. Die Dienstantritt am 01.07.2009 und bin 4er und warte nur noch auf die FA Bestätigung von Köln .
Alles andere habe ich schon durchlaufen

Ralf

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LwPersFw

Neuester Sachstand:

Die noch fehlenden Durchführungsbestimmungen sind am 03. April 2013 in Kraft gesetzt worden.

BMVg P II 1 Az 19-01-01/3 vom 03.04.2013

Somit besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass im Zeitraum 01.05.2013 - 30.04.2014 eine Prämie gewährt wird.

Die Zuständigkeiten und Verfahren wurden festgelegt und befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Grundsätzlich gilt, dass eine Prämiengewährung möglich ist, die nur bestimmte

- Laufbahnen (z.B. Mannschaftslaufbahn, Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes)
- Fachtätigkeitsbereiche (z.B. Fluggerätmechaniker)
- spezielle Fachtätigkeiten (z.B. Fluggerätmechaniker A340) betreffen.

Auch eine regionale Begrenzung ist möglich.

Festgelegt werden diese Bereiche im sog. "Festsetzungserlass" aus dem ich am 25.03.2013 zitiert habe.

Desweiteren werden die entsprechenden Dienstposten im "Vakanzenmanagement" der Bw,
(früher Stellenbörse der Bw genannt) ausgewiesen werden.

Auf dieses System haben auch die Wehrdienstberater zugriff, können also, sobald dies umgesetzt ist,
dem Bewerber schon konkret sagen, ob - im Falle einer Einstellung - eine Prämienzahlung vorgesehen ist.

Hierzu ist es vorgegeben, dass der zukünftige Soldat, mit der Aushändigung der Einplanungsverfügung
durch das KC/AC, auch schriftlich darüber informiert wird, dass für ihn eine Gewährung der Verpflichtungsprämie
nach § 43b BBesG beabsichtigt ist.

Ebenso erhalten Soldaten im Rahmen der Erst- bzw Weiterverpflichtung eine entsprechende schriftliche Information.

Diese beläuft sich auf 1000 Euro je Jahr der Verpflichtung. Also z.B. SaZ 12 = 12.000 Euro Prämie.

Wichtig zu wissen
>> Vordienstzeiten werden dabei nicht berücksichtigt !
>> Es zählt die Zeit ab der Wiedereinstellung !
>> Wer z.B. bereits SaZ 4 war und als SaZ 12 wiedereingestellt würde, müsste ja 8 Jahre dienen,
     da ihm die ersten 4 Jahre auf die Gesamtdienstzeit angerechnet werden.
     Und nur diese 8 Jahre sind dann für die Prämienzahlung relevant!

Um in den Genuss der Prämie kommen zu können muss - neben der Einstellung/Erstverpflichtung/Weiterverpflichtung
für/auf einem entsprechenden Dienstposten - folgendes erfüllt werden :

- Eingang einer Verpflichtungs-/Weiterverpflichtungserklärung in der vorgeschriebenen Form gem. ZDv 14/5 B 127
  bei der zuständigen Stelle >> es zählt der Eingangsstempel und

- Ernennung zum SaZ oder Dienstantritt als Eignungsübender

in dem o.g. Zeitraum.

Der Anspruch auf Zahlung entsteht mit der verbindlichen Festsetzung der Dienstzeit.

Bei stufenweiser Festsetzung der Dienstzeit - wird auch anteilig gezahlt.

Noch als wichtiger Hinweis :

Gemäß den Durchführungsbestimmungen besteht grundsätzlich kein dienstliches Interesse
an einer Verkürzung der Dienstzeit als SaZ nach § 40 Abs. 7 Soldatengesetz, wenn der
Soldat unter Gewährung einer Verpflichtungsprämie nach § 43b oder 85a BBesG gewonnen wurde.
Über Ausnahmen entscheidet das BMVg P II 1.

Soll heißen, wer für SaZ 12 unterschreibt, es wird, die volle Prämie bekommt und dann nach
z.B. 6 Jahren eine Dienstzeitverkürzung beantragt, bekommt vom Grundsatz einen ablehnenden
Bescheid!! Nur im schwerwiegenden Ausnahmefall würde man dem Antrag stattgeben!

Zum weiteren Verfahren :

Wer in den nächsten Wochen - auf jeden Fall ab 01.05.2013 -

- beim KC/AC das Einstellungsverfahren durchläuft
- als FWD die Erstverpflichtung als SaZ beabsichtigt
- als SaZ seine Weiterverpflichtung beabsichtigt
      Wichtig : Gem. Festsetzungserlass soll der SaZ bei WV grundsätzlich im letzten aktiven Dienstjahr gewonnen werden 

sollte die zuständigen Stellen

- Einstellung >> Wehrdienstberater/KC/AC
- Erst-/Weiterverpflichtung >> Personalbearbeiter der Einheiten

um Information bitten, ob für den entsprechenden Dienstposten eine Prämiengewährung vorgesehen ist.

Wer sich für eine Stelle in den von mir am 25.03.13 eingestellten Verwendungsbereichen bewirbt...
...dort ist die Wahrscheinlichkeit dafür gegeben!

Ich bitte aber noch zu beachten... es befindet sich noch alles in der Umsetzung !!
D.h. es kann noch einige Wochen dauern, bis im Vakanzenmanagement alle entsprechenden
Dienstposten abgebildet sind.

Bzw. bis die Truppe weiß, wie genau im Falle einer Erst-/Weiterverpflichtung zu verfahren ist.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Balboa

Also ich hab im September 2012 unterschrieben und im januar 2013 Dienstantritt d.h ich würde das nicht kriegen

Ralf

Ist das denn nun eine Frage (->?) oder eine Feststellung (->!)?
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dv_uffz

Hallo zusammen...
Als nicht Perser blickt man bei diesen ganzen Bestimmungen kaum noch durch..
Bin gerade in einer einsatzvorbereitenden Ausbildung und kann im Grunde keinen Fragen diesbezüglich.

Kurz zu meiner Person:
Diensteintritt: 01.01.2004
SaZ 12
Freistellungsanspruch ab 01.07.2014
DZE: 31.12.2015
ausgebildeter ITFwInfoVarb Bw

Habe im Januar diesen Jahres meinen Antrag auf Weiterverpflichtung abgegeben. (mit Unterzeichnung der Weiterverpflichtungserklärung für SaZ 15).
Wie ich mein Glück kenne, habe ich wohl Pech gehabt ?!

Cherryblossom

Lies mal ganz oben das letzte Posting vom LwPersFw...
Theoretisch könnte es was werden, sofern deine AVR/ ATN dort reingezogen wird, aber es fehlen immer noch die konkreten Durchführungsbestimmungen...


Ralf

@cherry: Die Durchführungsbestimmungen sind erlassen worden, kann ich dir gerne zumailen, wenn du mir deine email PNst
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Cherryblossom

Oh echt... Das kam bei uns noch gar nicht rum.
Könntest Du mir die per LoNo schicken? ;)

Ralf

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Kai Rehberg

Besteht die Möglichkeit, die Durchführungsbestimmungen hier zu posten, oder sind die VS eingestuft?
Fehler sind Menschlich, aber wer richtig Misst bauen will braucht einen Computer

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