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Verpflichtungsprämie zum 2.1.13?

Begonnen von Daniel1006, 30. Juli 2012, 14:57:19

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Ralf

Das Gesetz ist frei zugänglich, auch im Bundesgesetzblatt wird es veröffentlicht. Die Quintessenz hat LwPersFw hier gepostet. Die Durchführungsbestimmungen selber haben in ihrer Detailiertheit  nur Sinn für diejenigen, die auch wirklich mit arbeiten müssen. Von daher sehe ich wenig Sinn, das Ding hier online zustellen, unabhängig davon, ob sie VS sind.
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Kai Rehberg

Ok, das stimmt dann natürlich.

ich steige da nämlich nicht ganz durch und habe mir erhofft, dass die Durchführungsbestimmungen mir etwas mehr Klarheit geben.

Ich bin nämlich Wiedereinsteller als ITFw InfoÜtr WV Bw mit dem Eintrittsdatum 02.04.13. Kann ich demnach damit rechnen die Prämie zu erhalten?

Fehler sind Menschlich, aber wer richtig Misst bauen will braucht einen Computer

Ralf

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LwPersFw

Also ich lese die Durchführungsbestimmungen so, dass alle, die vor dem 01.05.2013 eine
Verpflichtungs-/Weiterverpflichtungserklärung abgegeben haben, keinen Anspruch haben.

Denn in den DBest steht :

Nr. 4.3

"Um einen Prämienanspruch begründen zu können, müssen während des Zeitraumes,
für den eine Prämiengewährung nach § 43b Abs. 1 des BBesG (Prämienfestlegung)
getroffen worden ist, folgende Voraussetzungen erfüllt sein :

- Eingang der Verpflichtungs-/Weiterverpflichtungserklärung (Eingangsstempel ist maßgeblich)
  in der gem. ZDv 14/5 B 127 vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Stelle

und

- Ernennung zum SaZ oder Dienstantritt als Eignungsübender"

Das bedeutet für mich, ein Prämienanspruch besteht nur - abgesehen vom erforderlichen Dienstposten -,
wenn die V-/WV-Erklärung im Zeitraum 01.05.2013 bis 30.04.2014 bei der zuständigen Stelle eingeht
und
dann auch in diesem Zeitraum die Ernennung bzw. der Dienstantritt zur EÜ erfolgt.

Lag/liegt die V-/WV also schon vor dem 01.05.13 bei der zuständigen Stelle vor = kein Anspruch.

Aber wie gesagt, dies ist meine persönliche Lesart der DBest.
Vielleicht wird dies ja nocheinmal überdacht...
Nur Stichtage gab es schon immer...und dann gilt...mal gewinnt man...mal verliert man... ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Kai Rehberg

Dann kann man ja nur hoffen, dass da noch eine Möglichkeit besteht, diese Prämie doch noch zu bekommen.

Ich verstehe z.B. nicht, warum man den Zeitraum nicht Quartalsweise festgelegt hat? So ist das 2. Quartal 2013 total angeschmiert, weil diese Soldaten 1 Monat zu früh eingestellt worden sind.

Aber wie du schon sagtest, mal gewinnt man, mal verliert man...  :-\
Fehler sind Menschlich, aber wer richtig Misst bauen will braucht einen Computer

Ralf

Da dein Dienstantritt ja vor dem Zeitraum liegt, wird das nichts. Da nützt auch das hoffen nichts, denn:
ZitatUm einen Prämienanspruch begründen zu können, müssen während des Zeitraumes...
- Ernennung zum SaZ oder Dienstantritt als Eignungsübender"
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F_K

... eine Verpflichtungsprämie hat ja auch einen Sinn / Absicht der Führung - nämlich "zusätzliche Attraktivität".

So etwas "rückwirkend" zu machen,  ist völlig sinnentlehrt, weil die "hat man ja schon" ...

Kai Rehberg

Es ist zwar ärgerlich, aber ich bin ja nicht wegen einer Verpflichtungsprämie wieder eingestiegen.

Trotzdem ist es bitter, dass man eine menge Geld nicht bekommt, weil man 1 Monat vorher eingestellt worden ist. Und die Prämie ab Mitte eine Quartals gezahlt wird und nicht wie sonst üblich, am Anfang des Quartals.

Aber so ist es nun mal, also Mund abwischen und weiter machen... ;)
Fehler sind Menschlich, aber wer richtig Misst bauen will braucht einen Computer

KlausP

Zitat von: Kai Rehberg am 16. April 2013, 08:15:30
Es ist zwar ärgerlich, aber ich bin ja nicht wegen einer Verpflichtungsprämie wieder eingestiegen.

Trotzdem ist es bitter, dass man eine menge Geld nicht bekommt, weil man 1 Monat vorher eingestellt worden ist. Und die Prämie ab Mitte eine Quartals gezahlt wird und nicht wie sonst üblich, am Anfang des Quartals.

Aber so ist es nun mal, also Mund abwischen und weiter machen... ;)

Das müssen Sie dem Gesetzgeber erzählen. Wenn der nicht zeitgerecht die Gesetzesänderungen "fertig" hat, kann der nachfolgende Bereich die Regelungen auch nicht zeitgerecht in die Durchführungsbestimmungen umsetzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kai Rehberg

ich denke das werde ich auch, sobald ich nächste Woche vom Übungsplatz wieder in den Standort verlegt habe.   ;)
Fehler sind Menschlich, aber wer richtig Misst bauen will braucht einen Computer

F_K

... als ich meinen (aktiven) Dienst geleistet habe, ist man mit A1 eingestiegen - inzwischen bekommt man A3 - kann ich da mit einer Nachzahlung rechnen?

Soll ich mit dem "Gesetzgeber" reden?

(.. und in diesem Fall hatte der Gesetzgeber "Recht" - den Kai hat er nämlich ohne Prämie "gefangen" - ist doch Super!)

Synco

Ich hätte zu dieser ganzen Thematik mal eine Frage.

Ich hatte mich bereits August 2012 beworben (SAZ 4), dort waren die Voraussetzungen für eine Verpflichtungsprämie eine ganz andere (Wehrdienstberater). Mein Verwendungswunsch war damals ITSdt (N00).
Nun im März 2013 zum Einstellungstest - bestanden - leider durch eine Knie Verletzung wird der Sporttest nun am 22.04.2013 nachgeholt. Voraussichtliche Einstellung würde zum 01.07.2013 erfolgen.

Nun wäre meine Frage, weil das was ich so rauslese mir nicht so ganz schlüssig ist. Und leider auch beim Einplaner mir diesbezüglich keine Informationen dargelegt wurden.

Wehrdienstberatung : 01.08.2013
Einstellungstest : 14.03.2014-15.03.2014
Vorraussichtliche Einstellung : 01.07.2013
Verwendung : N00

Nach dem Sporttest soll es voraussichtlich direkt wieder zum Einplaner gehen. (22.04.2013)

Wird diese Prämie wahrscheinlich auch für mich zutreffen ? Dienstantritt wäre ja der 01.07.2013 - oder dadurch das ich bereits vor dem 01.05 mich für einen Dienstantritt entschieden habe eher nicht zu treffen ?




F_K

ZitatHierzu ist es vorgegeben, dass der zukünftige Soldat, mit der Aushändigung der Einplanungsverfügung
durch das KC/AC, auch schriftlich darüber informiert wird, dass für ihn eine Gewährung der Verpflichtungsprämie
nach § 43b BBesG beabsichtigt ist.

@ Synco:

... und, schriftliche Information erhalten?

Nein - Na, dann wohl ohne Prämie "gefangen".

Synco

Nein nichts :)

Es erfolgt zwar noch ein Termin beim Einplaner, da ich erst nach absolvierter Sportprüfung erst meine Einplanung erhalten werden.

Aber denke damit auch mal das es eher weniger zutrifft.

Aber sofern keine Informationen offen gelegt wurden beim Einplaner, ist es quasi amtlich - das keine Prämie erfolgen wird ?

Spielt es jedoch eine Rolle, bezüglich des Dienstantritts ? Meine vorausgegangen Frage ?

Ich wusste quasi nicht ob diese Regeln festgelegt wurden vielleicht nach meinen Einstellungstest, daher meine Fragen.



F_K

.. treten wir doch mal einen Schritt zurück.

Die Personalbearbeiter haben sicherlich bei der Schlüsselung ein BEGRENZTES Kontingent an Haushaltsmitteln - warum sollte da dann eine Stelle entsprechend geschlüsselt werden, die schon besetzt ist?

Merkste was ....?

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