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ZAW-Meister, ich habe ein RIESEN PROBLEM und benötige Ideen

Begonnen von mdm1987, 31. März 2016, 18:45:54

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mdm1987

Hallo liebe Kamerade,

bevor ich hier mein Problem niederschreiben kann, muss ich euch zunächst meine aktuelle Situation erklären.

Aktuell befinde ich mich in der finalen Phase des Grundstudiums meines Bachelor Studienganges für Wirtschaftsinformatik, welches ich neben des Dienstes in meiner Freizeit vollziehe und auch aus eigener Tasche finanziere.
Bis dahin konnte ich Dienst, Studium und Privatleben relativ gut in Einklang bringen, dennoch bin ich kurz gesagt hart am Limit.

Für das Jahr 2015 wollte unser Dienstherr mich bereits auf den IT-Projektleiter (ZAW-Meister) schicken. Wer die Situation, die Meisterausbildung und den Studiengang rational betrachtet wird feststellen, dass die Meisterausbildung in meinem Fall absolut überflüssig ist und unnötige Ressourcen auf beiden Seiten verbraucht (Zeit, Geld, fehlende Fachkompetenz für Dienstherr für min. 1 Jahr welche ich gewinnbringend aus dem Studium in den Dienstalltag einbringe). Alle Inhalte aus dem IT-Projektleiter wurden bereits erfolgreich im ersten als auch im zweiten Semester abgeprüft.
All diese Punkte hatte ich damals Sachlich dem BAPersBw dargelegt, dennoch wurde der Antrag zunächst abgelehnt. Erst nachdem ich einen Verfahrensfehler seitens des Amtes festgestellt und gemeldet habe wurde mir Aufschub gewährt.

Heut (31.03.) erhielt ich jedoch die Kommandierung, Dienstantritt 31.05., welche auf den 12.01. datiert ist.
Nun weis ich nicht wirklich mehr weiter...

Trete ich die Meisterausbildung an so kann ich für das komplette nächste Jahr kein Prüfungen im Studium schreiben und das ganze stagniert, demzufolge werde ich auch nicht rechtzeitig zum Vollzeit BFD fertig und könnte den Master-Studiengang mit einer deutlichen Verspätung beginnen. Sprich, ich hätte erhebliche Nachteile bei der Eingliederung in das zivile Berufsleben und keinen positiven Nutzen, weder für mich noch für den Dienstherren.

So langsam überfordert mich die Situation und ich will nicht wissen wie sich ganze innerhalb der Meisterbende entwickelt, schließlich hat für mich das Studium höchste Priorität.

Habt ihr evt. noch eine Idee wie ich weiter vorgehen könnte? Denn meine Vorgesetzen stehen alle hinter mir. Dennoch hat sich ja schon 2015 gezeigt, dass auch Sie nichts am System bewegen können.

Besten Dank und viele Grüße



wolverine

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turbotyp

Es sollte doch kein Problem sein das Studium für den entsprechenden Zeitraum zu pausieren.

Da du eine ZAW auf Meisterebene absolvieren sollst bist du doch min. SaZ 12, oder nicht? Wieviel geht denn durch die ZAW von deinem BFD "runter"?

mdm1987

Zitat von: wolverine am 31. März 2016, 18:50:41
Ihre Freizeit hat die höhere Priorität als Ihre Dienstverpflichtung?  ???

Lieber Wolverin,

besten Dank für Ihre Antwort, welche ich mit einem leichten schmunzeln aufgefasst habe.

Sie drücken sich dann doch ein wenig drastisch aus und operationalisieren nicht, daher möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der Dienstherr aktuell von meinem akademischen Wissen profitiert und dieses auch in Zukunft weiter nutzen sollte.

Weiter habe ich darauf hingewiesen, dass die Meisterausbildung in Ihrem gesamten Umfang bereits schon erfolgreich detaillierte im Studium abgeprüft wurde. Habe ich meine Dienstpflicht somit nicht bereits erfüllt?!

Besten Dank

Ralf

Zitat von: turbotyp am 31. März 2016, 19:29:51
Da du eine ZAW auf Meisterebene absolvieren sollst bist du doch min. SaZ 12, oder nicht? Wieviel geht denn durch die ZAW von deinem BFD "runter"?
Die Frage ist doch nicht relevant. Oder übersehe ich da etwas?

ZitatHabe ich meine Dienstpflicht somit nicht bereits erfüllt?!
Nein, anscheinend nicht, denn ansonsten würde das BAPersBw ja das anerkennen. Den formalen Meisterabschluss hast du ja mit deinen Inhalten nicht erreicht. Wenn man dir das Äquivalent allerdings bescheinigen würde, also dass du nun auch einen Meisterbrief hast, dann wäre dein Ansinnen erfolgsversprechend.
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F_K

Nein, und Du hast einen Befehl erhalten.

Off topic: (vor Ralfs Antwort geschrieben ...)

Im Studium werden ggf. zwar Themen einer Meisterausbildung in Teilen geprüft, aber inhaltlich anders.

Sonst würden Studenten auch einen Meisterbrief erhalten und Meister Studienpunkte - dem ist aber nicht so.

mdm1987

Zitat von: turbotyp am 31. März 2016, 19:29:51
Es sollte doch kein Problem sein das Studium für den entsprechenden Zeitraum zu pausieren.

Da du eine ZAW auf Meisterebene absolvieren sollst bist du doch min. SaZ 12, oder nicht? Wieviel geht denn durch die ZAW von deinem BFD "runter"?

Kann dir nur bedingt zusprechen,

1. Das Studium kann ich laut der Hochschulverordnung ein Semester (halbes Jahr) aussetzen, die Ausbildung geht jedoch ein Jahr...

2. Darüber hinaus wird ein halbes Jahr von 2 Jahren BFD abgezogen.

In Anbetracht der Kürzung auf 1 1/2 Jahre in Verbindung mit den Übergangsgebührnissen währe Punkt 2 noch vertretbar.
Punkt 1 jedoch nicht.

mdm1987

#7
Zitat
ZitatHabe ich meine Dienstpflicht somit nicht bereits erfüllt?!
Nein, anscheinend nicht, denn ansonsten würde das BAPersBw ja das anerkennen. Den formalen Meisterabschluss hast du ja mit deinen Inhalten nicht erreicht. Wenn man dir das Äquivalent allerdings bescheinigen würde, also dass du nun auch einen Meisterbrief hast, dann wäre dein Ansinnen erfolgsversprechend.

Interessante These Ralf... Danke

Edit: Zitat getrennt

F_K

Ist keine These, sondern Praxis.

Nur vergeben Unis keine Meisterbrief und IHKs "wandeln" keine Studien Abschlüsse in Meisterbrief um.

Klingt nicht mal komisch - ist aber so.

wolverine

Zitat von: mdm1987 am 31. März 2016, 19:34:49
Sie drücken sich dann doch ein wenig drastisch aus und operationalisieren nicht,
Nein, ich fasse nur konsequent das Wesentliche zusammen: Sie haben eine Dienstverpflichtung und beantragt, statt der dienstlichen Meistersusbildung Ihr privates Studienwissen einzubringen. Dieser Antrag wurde abgelehnt und damit ist ZAW Dienst und Studium Freizeit. Und Sie schrieben, dass Ihr Schwerpunkt auf Ihrer Freizeitbeschäftigung liegt. Damit sollten Sie sich Ihre Frage sehr leicht selbst beantworten können.
Im Kern nichts anderes als wenn jemand lieber ins Kino geht als Wache zu schieben.
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FoxtrotUniform

Zunächst mal eine Feststellung: Der Bachelorstudiengang kennt kein Grundstudium / Vordiplom, auch wenn einige Dozenten dieses Wording nutzen.

Wenn ich das richtig raus lese bist du am Anfang des 3. Semesters; Ich vermute die Regelstudienzeit liegt zwischen 7 (FOM) und 9 (Verbundstudiengang) Fachsemestern. Daraus leite ich ab, dass du noch nicht sehr weit gekommen bist, BAPersBw kann also nicht davon ausgehen, dass du dein Studium erfolgreich beendest, also eine Meisterqualifikation oder höherwertig deines Fachgebiets erlangst.

Während meiner Chefverwendung konnte ich drei Soldaten die Meisterausbildung "ersparen", einer musste hin. Davon war einer bis zum vorgesehenen Beginn der ZAW staatlich geprüfter Techniker, die anderen beiden waren etwa im letzten Drittel ihres Studiums. Der vierte war im 2. Semester und musste an der Weiterbildung teilnehmen.
Neben der Erklärung des Soldaten habe ich jeweils meine Stellungnahme sowie - nach deren Zustimmung - den aktuellen Notenspiegel an das BAPersBw gesendet.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

mdm1987

Zitat von: FoxtrotUniform am 31. März 2016, 20:22:00
Zunächst mal eine Feststellung: Der Bachelorstudiengang kennt kein Grundstudium / Vordiplom, auch wenn einige Dozenten dieses Wording nutzen.

Wenn ich das richtig raus lese bist du am Anfang des 3. Semesters; Ich vermute die Regelstudienzeit liegt zwischen 7 (FOM) und 9 (Verbundstudiengang) Fachsemestern. Daraus leite ich ab, dass du noch nicht sehr weit gekommen bist, BAPersBw kann also nicht davon ausgehen, dass du dein Studium erfolgreich beendest, also eine Meisterqualifikation oder höherwertig deines Fachgebiets erlangst.

Während meiner Chefverwendung konnte ich drei Soldaten die Meisterausbildung "ersparen", einer musste hin. Davon war einer bis zum vorgesehenen Beginn der ZAW staatlich geprüfter Techniker, die anderen beiden waren etwa im letzten Drittel ihres Studiums. Der vierte war im 2. Semester und musste an der Weiterbildung teilnehmen.
Neben der Erklärung des Soldaten habe ich jeweils meine Stellungnahme sowie - nach deren Zustimmung - den aktuellen Notenspiegel an das BAPersBw gesendet.

Grundstudium 1-4. Semester
Vertiefungsstudium 5-6. Semester.

Danke für dein Betrag

Papierberg

Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich Ihre privaten Bemühungen zum Erwerb eines Hochschulabschlusses äußerst respektabel und angesichts der damit einhergehenden Belastungen auch anerkennenswert im Hinblick auf Ihre berufliche Zukunft finde. Unbeschadet dessen lässt sich die soldatische Verpflichtung zum treuen Dienen aber eben auch nicht Wegdiskutieren und dies ist eine der Hauptpflichten in Ihrem Dienstverhältnis als SaZ für die Ihnen die Dienstbezüge gewährt werden. Sie haben bisher so viel Zähigkeit, Einsatzwillen und Zielorientierung gezeigt, dass Sie das Studium mit Sicherheit auch nach Ende der ZAW-Maßnahme weiterführen können bzw. dafür Wege im Rahmen der Studienordnung finden werden. Viel Erfolg.

funker07

Wo verstößt ein Soldat, der die Ausplanung aus einer Maßnahme beantragt gegen soldatische Pflichten?
Der Dienstherr kann den Soldaten länger nutzen und spart das Geld, das die Ausbildung kosten würde.

Ich konnte mit der Begründung dienstlicher Bedarf aus der Meister-ZAW ausgeplant werden und ich bin kein BS.
Versuch doch nochmal einen Antrag auf Ausplanung und lege Bescheinigungen über erreichte Qualifikationen bei.
Vielleicht kann man von der IHK eine Aussage bekommen, was davon auf den IT-Projektleiter anrechenbar wäre.

Da das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.
Normalerweise ist es aber deutlich zu spät für eine Ausplanung.

Ralf

ZitatWo verstößt ein Soldat, der die Ausplanung aus einer Maßnahme beantragt gegen soldatische Pflichten?
Bei der Beantragung verstößt er gegen keine Pflichten.

ZitatVersuch doch nochmal einen Antrag auf Ausplanung
Hatte er schon gestellt, wurde abgelehnt. Ansch. besteht hier ein dienstl. Interesse.
ZitatVielleicht kann man von der IHK eine Aussage bekommen, was davon auf den IT-Projektleiter anrechenbar wäre.
Genau das wurde ihm ja geraten: wenn er die Vergleichbarkeit bescheinigt bekommt, kann er damit ggf. punkten. Dass das nicht so ohne weiteres möglich ist, haben andere aber auch dargelegt.
ZitatDa das Ganze verdammt knapp ist, würde ich parallel eine Eingabe schreiben.
Eigentlich kann man sich ja den ganz normalen Antragsweg incl. Bescheidung bald sparen. Lassen wir doch den Wehrbeauftragten alle Bescheide erstellen  ::)
Wenn doch alles sachgerecht verläuft und kein Systemfehler vorliegt, warum dann diesen arbeitsintensiven Weg? Es ist doch völlig normal, dass nicht alle Anträge positiv beschieden werden können.
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