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Eignungstest FwD

Begonnen von Brentano, 18. April 2012, 10:09:53

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Brentano

Guten Morgen zusammen.

Ich hätte da ein paar Fragen bzg des FwD.

Aber erst einmal zu meiner Person.

Ich bin 28 Jahre jung, Ledig, gehe derzeit einem 1€ Job nach,
und möchte jetzt den FwD leisten, da ich damals mit T5 gemustert wurde,
obwohl ich sehr gerne zum Bund gegangen wäre.
Damals hatte ich leichtes Untergewicht und Asthma,
was jetzt nicht mehr der Fall ist :)

Mit dem für mich zuständigem Berater habe ich bereits gesprochen,
und erhalte die Tage dann Post für den Eignungstest.

Jetzt kommen mir allerdings ein paar Fragen bzg meiner Vergangenheit auf.
Ich war damals leider etwas Naiv und Dumm, dazu kamen der Falsche Umgang,
was heißen soll, ich hab die 9te Klasse damals ohne Abschluss verlassen. -.-  *Vor den Kopf hau*
Habe dann aber meinen Abschluss noch an einer Abendschule gemacht,
nebenbei gejobt, und war dann auf Ausbildungs suche.
Als dann Licht am Horizont war, erkrankte mein Vater an einem Hirn-Tumor und lag im Sterben.
(3 Herzinfarkte im Krankenhaus)
Hier ging es dann Bergab mit mir.
Ich lies mich hängen, und fing mit Alkohol an -.-
Als es meinem Vater wieder besser ging legte sich alles wieder ein wenig,
allerdings entstanden durch den Stress und die Ungewissheit bei mir mit "fester" Arbeit,
Existenzängste, wodurch der Alkohol teilweise noch anwesend war.
Was ich noch dazu sagen muss, ich rauch 1-2x im Monat am Wochenende einen Joint,
was ich zwar nicht weiter tragisch finde, aber das Thema kann man ja nochmal angehen.
Wie dem auch sei, vor 2 Jahren fuhr ich mit meiner Mutter an einem Dienstag einkaufen (an dem Freitag davor hatte ich einen Joint geraucht),
kam in eine Verkehrskontrolle, Drogen Test - THC Positiv! -.-
Lappen 1 Monat weg, Geldstrafe von ca 1.110€, 3 Punkte.
Mußte dann noch zum Psychologen für ein Gespräch, war aber alles Ok. *Hab also keinen an der Waffel*  ;)
Letztes Jahr ging ich dann Freiwillig in einen Alkohol Entzug, für 3 1/2 Wochen,
und habe seither auch nichts mehr getrunken.
*Das Kiffen stellt hier auch keinerlei Probleme da, ich kann jederzeit aufhören und sehe es als Genussmittel,
und nicht als berauschende Substanz - HA wie auch Psychologe könnten dies bestätigen - aber dies ist wohl ein anderes Thema.

Inzwischen habe ich mein Leben voll im Griff, es geht mir gut,
und ich möchte weiter in die Zukunft blicken und an ihr Arbeiten.

Mir stellt sich jetzt die frage, kann dies ein Problem werden bei meinem Eignungstest?
Welche Unterlagen sieht die BW ein?


Ich möchte unbedingt zur BW, und bereite mich schon jetzt darauf vor,
Sportlich wie auch Geistlich.

Ich bitte um Informative und aussagekräftige Beiträge,
bitte nicht : Hoffentlich fällst du durch, aufgrund von THC!
Bitte die Scheuklappen abnehmen, Informieren und wir können sachlich über solch ein Thema reden.

Vielen Dank :)



Paramedic

Es interessiert den Bund herzlich wenig warum THC konsumiert wird, es ist mit dem militärischen Dienst nicht vereinbar und deswegen werden Sie auch nicht eingestellt.

Bei Tests wird THC sicherlich nachgewiesen, was automatisch zu T5 führt, ohne Kompromisse.


Vor allem warum FWD? Was nach den 23mon tun? Wäre eine Ausbildung nicht besser? Denn mit 30 ist eine Ausbildung auch nicht leichter.


Das sollten Sie sich durch den Kopf gehen lassen.
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schlammtreiber

Ja, insbesondere die Vorbelastung mit Fahren unter Drogeneinfluss, die entsprechende Strafe, und allgemein die Historie der Suchtvergangenheit (Alkohol) und Gegenwart (THC) könnte ein Problem bei der Einstellung werden, zumindest wirst Du beim psychologischen Vorstellungsgespräch intensiv darauf angesprochen werden.

Für dieses Gesrpäch auch gleich zwei hilfreiche Ratschläge: solche Aussagen wie unten zitiert besser unterlassen.

ZitatDas Kiffen stellt hier auch keinerlei Probleme da, ich kann jederzeit aufhören und sehe es als Genussmittel,
und nicht als berauschende Substanz - HA wie auch Psychologe könnten dies bestätigen - aber dies ist wohl ein anderes Thema.

Mit so einer Aussage bist Du gleich raus, das wird freundlich unter "Realitätsverweigerung, typisch für Suchtkranke" abgebucht. Und auch dieses...

ZitatBitte die Scheuklappen abnehmen, Informieren und wir können sachlich über solch ein Thema reden.

...ist eher kontraproduktiv. Voraussehbarer Kritik gleich implizit unterstellen zu wollen sie beruhe auf "Scheuklappen" und/oder Uninformiertheit gilt, um es mal freundlich zu sagen, als "schlechter Stil".  ;)


@all: nicht aufregen. Denkt an das Pony.  ;)
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MediDream

Also ich wäre schon mit der ausgesprochen lässigen Eigen-Beurteilung des THC-Konsums vorsichtig, es sind eben doch Langzeitschäden (Psychosen u.ä.) beschrieben. Und da hätte ich schon Bedenken, was in einer kritischen Situation bei einer solchen Vorbelastung auf den Ex-Konsumenten und seine Kameraden, die sich auf ihn verlassen können müssen, zukommt.
Außerdem sehe ich das auch so wie der Paramedic: FWD ist schon recht, aber bei einer noch nicht sehr zielführenden Vorgeschichte ein reiner Zeitverlust. Dann besser SaZ und im Rahmen des BFD ganz konsequent auf eine berufliche Qualifikation zusteuern. Oder noch besser erst eine Berufsausbildung und dann zur Bundeswehr.

Paramedic

Es fehlen auch zu viele Infos.

Wie will er den Konsum erklären? Wie will er erklären, dass er mit 28 so gut wie nichts verwertbares erreicht hat wie z.B. eine Ausbildung? Was soll nach den 23mon kommen? Ist Untergewicht und Asthma von einem Arzt untersucht/behandelt worden, mit einem Attest, dass alles okay ist? Welchen Abschluss genau hat er gemacht?...


Die Liste ist lang, hoffentlich gibt es darauf ein paar Antworten.
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Hauptfeldwebel d.R.

wolverine

#5
Wollen wir einmal zusammenfassen: Eher lebensälter, ohne jede Qualifikation, Alkohol- und Drogenauffälligkeit, Eintragung im BZR und durch THC-Besitz höchstwahrscheinlich weitere Straftaten bis heute.
Dass hier eine Einstellung nicht allzu wahrscheinlich ist, sollte klar sein?! Also lieber schon einmal ohne die Bw die Zukunft planen.

Zum andauernden THC-Konsum sage ich ´mal nichts und unsere letzte "Expertin" zu diesem Thema hat sich ja selbst entleibt.
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schlammtreiber

Ich bin stolz auf Eure Zurückhaltung und Toleranz  :)

[gelöscht durch Administrator]
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Cpt. Price

Zitat von: Brentano am 18. April 2012, 10:09:53
bitte nicht : Hoffentlich fällst du durch, aufgrund von THC!
Bitte die Scheuklappen abnehmen, Informieren und wir können sachlich über solch ein Thema reden.


Bei uns sind 3 Leute wegen THC wieder gegangen. Da gabs keine Diskusion

Zitat von: Brentano am 18. April 2012, 10:09:53
*Das Kiffen stellt hier auch keinerlei Probleme da, ich kann jederzeit aufhören und sehe es als Genussmittel,
und nicht als berauschende Substanz - HA wie auch Psychologe könnten dies bestätigen - aber dies ist wohl ein anderes Thema.



Ich glaub der Psychologe bei der BUndeswehr sieht das nicht so locker.

Zitat von: Brentano am 18. April 2012, 10:09:53
Bitte die Scheuklappen abnehmen, Informieren und wir können sachlich über solch ein Thema reden.

Ich war schon im ZNwg und kann Sie 100 %ig darüber informieren, das Drogen (auch nur ein Joint) zu T5 also nicht verwendungsfähig führen.
Bei der Bw werden Drogen nicht als genussmittel sondern als berauschende Substanz gesehen, mit der der Dienst an der Waffe nicht vereinbar ist.
Ein Soldat steht für die Gesetze ein, und hat sich als solcher auch daran zu halten, dazu gehört nun mal, das Kiffen eine Straftat ist.
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

boxenmax2000

OK Schluss mit Toleranz  ;)
Hak die Bundeswehr ab.
Zum einen wirst du sicherlich nach der Urinprobe nach Hause geschickt, zum anderen glaube ich dir den Punkt nicht, mit 1 - 2 Joint`s im 'Monat.
Ist aber auch egal, denn THC ist auf jeden Fall im Spiel.
Zum anderen wird die Bundeswehr ein polizeiliches Führungszeugnis ( oder Auszug Bundeszentralregister ) sehen wollen, und fahren unter Drogen hat man da nicht wirklich Verständnis für.
Dann der Spruch :
ZitatDas Kiffen stellt hier auch keinerlei Probleme da, ich kann jederzeit aufhören und sehe es als Genussmittel,
und nicht als berauschende Substanz - HA wie auch Psychologe könnten dies bestätigen - aber dies ist wohl ein anderes Thema.
Für dich vielleicht nicht, für die Bundeswehr schon, und was irgend welche Psychologen dazu sagen ist genau so interessant wie wenn ein Eichhörnchen im Wald blähen muss.
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben was wäre nach 23 Monaten.
Versuch besser ne Ausbildung zu machen, denn jünger wirst du nicht. Und wenn man arbeiten will findet man auch Arbeit. Meine Meinung

F_K

... dann mal wieder ich mit dem "Faktencheck" -

Zitat, dazu gehört nun mal, das Kiffen eine Straftat ist.

Lieber Cpt. Price - dafür hätte ich gerne eine Quelle - (so ein § aus dem StGB oder einem sonstigen Strafgesetz).

Zitatund nicht als berauschende Substanz - HA wie auch Psychologe könnten dies bestätigen

Lieber Brentano -
Wie Du Dinge siehst, ist Dir natürlich freigestellt.

THC ist nunmal ein RAUSCHGIFT, genau wie Alkohol oder Nikotin. Ob jemand (noch) in der Lage ist, so ein Rauschgift als Genußmittel zu nutzen oder schon eine Abhängigkeit besteht kann idR (zumindest bei Abhängigen) nicht von diesen selber beurteilt werden.

check?

ulli76

#10
Wir sprechen hier immerhin nich von "hab mal als Jugendlicher an nem Joint gezogen, weil ich es mal ausprobieren wollte. War einmalig und hab danach nie wieder was mit zu tun gehabt", sondern von jahrelangem, regelmäßigem Konsum.

Nein- du wirst kein Soldat. Und das ist auch gut so.
Fighting Alongside Stoned Afghan Soldiers - VICE
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Zitat von: ulli76 am 18. April 2012, 14:16:25
Fighting Alongside Stoned Afghan Soldiers

Na die haben doch wenigstens Spaß  ;D
Semper Communis
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boxenmax2000


wolverine

Zitat von: F_K am 18. April 2012, 13:54:25
Zitat, dazu gehört nun mal, das Kiffen eine Straftat ist.

Lieber Cpt. Price - dafür hätte ich gerne eine Quelle - (so ein § aus dem StGB oder einem sonstigen Strafgesetz).
Wenn er Konsum ohne Besitz hinbekommt .... dann natürlich nicht.
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F_K

Hallo Wolverine,

ich möchte hier ungern in die (juristische) Diskussion Besitz und Eigentum beim Konsum von Drogen einsteigen - mein Punkt ist / war:
- Der Konsum als solcher ist nicht strafbewehrt.
- Der Besitz von Drogen für den Eigenbedarf wird in alles Bundesländern (Grenzmengen unterscheiden sich) in aller Regel NICHT strafrechtlich verfolgt, so mag zwar
- rechtstheoretisch eine Strafbarkeit bei Mindermenge vorliegen,

- Praktisch wird deswegen aber niemand strafrechtlich verurteilt (sollte also auch hier im Forum deswegen nicht verurteilt werden).

- Ich halte vom Konsum illegaler Drogen auch nichts, und die Bundeswehr als Arbeitgeber sieht dies noch strenger als ich - und entlässt in aller Regel Soldaten (zumindest in den ersten Jahren), sofern ein Konsum nachgewiesen wird.