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Juristen (Uni) beim Bund?

Begonnen von CH53, 07. September 2009, 12:58:19

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F_K

Och justice,

um PzGren ZgFhr sein zu können, muss man Kommandant (SPz) sein, dazu gehört vorab die Richtschützenausbildung.

ZgFhr ATN erwerben Leutnants im Rahmenbinder OffZausbildung, dass wird nicht "nachgeholt".

blubbbla

Auch wenn ich nicht angesprochen war: Die Offiziersausbildung wird tatsächlich voll umfänglich als StOffz/R nachgeholt.

miguhamburg1

Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen, wenn doch alle Informationen bereits gegeben wurden:

Ein Jurist mit absolviertem 2. Staatsexamen wird mit dem Dienstgrad Hauptmann/Kapitänleutnant als StOffz R eingestellt. Er absolviert seine Ausbildung zum Offizier und übernimmt dann auch Führungsdienstposten bis hin zum Kompaniechef, denn er soll ja Mittler zwischen der Truppe und sie betreffenden juristischen Aspekten werden. Dafür braucht er die Truppenkenntnis. Hierbei wird darauf geachtet, dass diese Verwendungen keine Fachspezifika aufweisen. Mit Masse sind dies also Verwendungen in GA-Einheiten und Truppenschulen - hier also Hörsaalleiter oder InChef (= DV 1).

Anmerkung für F_K: In allen mir bekannten Konstellationen ist die Verwendung als Zugführer/KEO zwingendes Tor, um als Kompaniechef verwendet zu werden.

Als Major/Korvettenkapitän und somit ausgebildeter StOffzR wird unser Jurist dann im Wechsel auf juristischen Dienstposten (mit Masse BMVgR, AbtPers sowie im PersABw) und Truppendienstposten mit juristischem Bezug (also im S 1 Geschäft) oder als RBStOffz in Einsatzstäben verwendet.

Eine Verwendung in den anderen FGG ist für die StOffz R nicht vorgesehen, weil ihnen dafür die militärischen Spezifika fehlen.


justice005

Der Einstellungsdienstgrad ist Major, A13.

Wenn schon im ersten Satz Unsinn steht, braucht man den Rest eigentlich nicht lesen. Und ein RBStOffz ist auch etwas völlig anderes.

Schade, dass dieser Thread schon wieder durch Ihre Unkenntnis belastet wird.


F_K

Gehen wir mal einen Schritt zurück - warum macht nicht jeder Soldat alles?

Weil Ausbildung viel Geld und Zeit kostet - und man versucht, diese Kosten in Grenzen zu halten.

Natürlich wird man einen Offizier in ca. / knapp 2 Jahren Ausbildungen lehrgangsgebunden zum PzGren Btl Kdr führen können - er hat dann aber keine praktische Erfahrung auf KEINER Ebene (Zg, Kp, Btl), noch würde die Ausbildungszeit in Verhältnis zum Nutzen stehen.

Daher erhält ein StOffz R nunmal KEINE truppengattungsspezifische Ausbildung und kann daher "nur" Dienstposten wahrnehmen, auf denen das nicht erforderlich ist.

Andi

#50
Ich darf vielleicht aus der Praxis noch ein wenig Licht in die Diskussion bringen.
Es ist tatsächlich müßig über eine "Blaupause" für die Förderung/Förderungsperspektiven und Verwendungen von Stoffz "R" zu diskutieren. Das ist alles absolut individuell und bei den paar die wir haben werden sich kaum Dopplungen finden! Der Bedarf ist in der Regeneration ja auch so gering, dass wir pro Jahr ja maximal über zwei Einstellungen reden.

Als StOffz "R" ist in geringem Maße tatsächlich ein vollumfänglicher truppengattungsspezifischer Verwendungsaufbau und auch eine dauerhafte (das heißt mit zwischenzeitlichen Verwendungen als StOffz "R") Verwendung in der Truppengattung möglich.
Aber, die einzige Truppengattung in der das konsequent und außerhalb des Personalgeschäfts geht ist die Feldjägertruppe.
Hier erfolgt nach der Absolvierung der Offizierlehrgänge direkt die Verwendung als Kompaniechef (A13/Major).
Im Anschluss daran dann im Normalfall die erste Referentenverwendung als StOffz "R". Danach ist alles möglich. Wahrscheinlich ist eine Verwendung im Kommando FJgWesBw und auch die Verwendung als Regimentskommandeur (A16/Oberst) eines der drei Feldjägerregimenter ist möglich.

Haben wir so schon in der kurzen Geschichte der Regimenter in Berlin gehabt und das wird sicherlich nicht das letzte Mal gewesen sein.

Andere Bereiche der Bundeswehr in der tatsächlich eine fachspezifisch begründbarer Aufbau für dauerhafte Truppenverwendungen von StOffz "R" (und das KdoFJgBw zähle ich da als Regimentsebene mit zu) sind mir nicht bekannt.

Wenn also hier gerade an einer StOffz "R" Karriere gefeilt wird sollte - bei entsprechendem Interesse an fachbezogenen Truppenverwendungen - die Feldjägertruppe angedacht werden. Allerdings ohne Garantie, dass sich die Geschichte wiederholt, denn Eignung, Befähigung und Leistung entscheiden am Ende genauso, wie der Bedarf über die Verwendungen.

Gruß Andi
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blubbbla


HDCraftY

Ist das von der Bundeswehr dann nicht überzogen auf der Karriereseite zu schreiben, dass zu den Aufgaben als Stabsoffizier (R) u.a. gehört: "Sie können als Einstiegsverwendung im Heer als Disziplinarvorgesetzte bzw. Disziplinarvorgesetzter und Einheitsführerin bzw. Einheitsführer eingesetzt werden. Hier sind Sie insbesondere in der militärischen Führung und Ausbildung der unterstellten Soldatinnen und Soldaten gefordert."

Oder hat die Bundeswehr das in Zukunft vor, aber ist bisher noch nicht angelaufen ? Wenn das nur für die Feldjäger stimmt, dann sollte man das doch dazuschreiben.

Humblot

Zitat von: miguhamburg1 am 08. Januar 2018, 08:30:30
Als Major/Korvettenkapitän und somit ausgebildeter StOffzR wird unser Jurist dann im Wechsel auf juristischen Dienstposten (mit Masse BMVgR, AbtPers sowie im PersABw) und Truppendienstposten mit juristischem Bezug (also im S 1 Geschäft) oder als RBStOffz in Einsatzstäben verwendet.

Das ist - wenn es überhaupt vorkommt - die absolute Ausnahme.

RBStOffz sind in aller Regel Beamte der Rechtspflege der Bundeswehr, die im Soldatenstatus in den Einsatz gehen. Und anders als die StOffz R kennen sie bereits aus dem Grundbetrieb die Aufgabe des rechtlichen Beraters militärischer Führer.

StOffz R bedeutet, was das Juristische angeht, letztlich eine Verengung auf das FGG 1, wobei man dadurch "belohnt" wird, eben auch Truppenverwendungen einschließlich ggf. Kdr zu durchlaufen.

Es ist schon richtig, was hier bereits geschrieben wurde: Wer als Jurist Soldat sein möchte, sollte StOffz R werden. Juristisch vielfältiger und damit abwechslungsreicher ist sicherlich eine Tätigkeit als Beamter der Rechtspflege.

Andi

Zitat von: HDCraftY am 28. Januar 2018, 16:11:59
Ist das von der Bundeswehr dann nicht überzogen auf der Karriereseite zu schreiben, dass zu den Aufgaben als Stabsoffizier (R) u.a. gehört: "Sie können als Einstiegsverwendung im Heer als Disziplinarvorgesetzte bzw. Disziplinarvorgesetzter und Einheitsführerin bzw. Einheitsführer eingesetzt werden. Hier sind Sie insbesondere in der militärischen Führung und Ausbildung der unterstellten Soldatinnen und Soldaten gefordert."

Oder hat die Bundeswehr das in Zukunft vor, aber ist bisher noch nicht angelaufen ? Wenn das nur für die Feldjäger stimmt, dann sollte man das doch dazuschreiben.

Was ist daran falsch? Wie gesagt, wir reden hier über ein oder zwei handverlesene Einstellungen pro Jahr - wenn überhaupt.

Gruß Andi
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HDCraftY

Wieso macht man sich dann die Mühe das Berufsbild des Stabsoffizier (R) überhaupt auf der Karriereseite so vollumfänglich anzupreisen ? Oder sind alle Stabsoffizier Seiteneinstiege, wie z.B. als Geoinformationsdienstler, in einem so geringen Bereich. Das wird auf der Seite nicht ersichtlich und führt meiner Ansicht nach zu einer Fehleinschätzung von Leute die daran Interesse haben.

Das dann die Anforderungen mit befriedigenden Staatsexamina so niedrig sind, wenn eh nur 2 im Jahr eingestellt werden. Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Oder beziehen sich die zwei Posten auf Einsatzführer und der Rest geht in den Bereich Personal oder wird Rechtsberater bzw. WDA ?

wolverine

Die Bundeswehr hat zwei Universitäten und bildet ihren Führernachwuchs selbst aus. Seiteneinstieg ist für ein paar wenige Ausnahmen vorgesehen, welche die Bw aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst abbilden kann oder will. Hinzu kommen dann noch Einstellungen wegen einem akuten Mangel, wie er z. B. durch eine strukturelle Änderung vorkommt. Es ist doch schnell einsichtig, dass das nicht der Normalfall ist oder sein soll.
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HDCraftY

Klar. Aber gerade bei den GeoInf und den Rechtswissenschaftlern gibt es die dazugehörigen Studiengänge bei den Bundeswehruniversitäten nicht. Klar erwarte ich dann nicht, dass dort pro Jahr hunderte Leute gebraucht werden. Aber das es im einstelligen Bereich ist auch nicht unbedingt.

wolverine

#58
Wo sollen die denn alle sein? Es gibt nur ein ZentrGeoInf und StOffz sind so grob 50 Dp.
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Ralf

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