Ich werde hier wohl nicht mehr weiterdiskutieren. Bei allem Respekt, aber es kommt großteilig wirklich nur noch Unsinn.
Ich kenne Ihren Ausbildungshintergrund nicht, aber um die Militärrechtspflege zu beurteilen, fehlen Ihnen die Grundlagen! Die Replik eines flachen Scherzes über den IQ mir unbekannter Leute spare ich mir jetzt bewusst.
Nicht jeder, der anderes weiß als ich und andere Einstellungen hat, ist automatisch weniger intelligent. Dieser Blick auf die Gesellschaft ist sehr gefährlich!
In Ihrem Fachbereich sähe ich vielleicht dämlich aus - auch wenn ich hoffe dort weniger forsch zu urteilen - ohne Grundlagen!
Truppendienstgerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich! Die Öffentlichkeit wird teilweise ausgeschlossen, wenn es dazu Gründe gibt.
Genau wie bei nichtmilitärischen Verfahren auch: So sind zum Beispiel Verhandlungen nach JGG nicht öffentlich. Dass es dort selten Zuschauer gibt, ist auch nicht anders, als z. B. beim VG oder FinanzG. Selbst in normalen Strafverfahren hält sich "die Öffentlichkeit" sehr zurück, wenn es nicht um einen medienträchtigen Fall geht. Das GVG ist ein Bundesgesetz und gilt demnach bundesweit!
Laienrichter sind im Verfahren, um den "gesunden Menschenverstand" einzubringen. Kein juristischer Theorienstreit, sondern Lebens- und Berufserfahrung und Menschenkenntnis sollen das Urteil tragen - damit Urteile noch verstanden werden und nicht völlig weltfremd sind.
Ob man das als erfogreich ansieht, kann jeder für sich entscheiden, aber das ist der Grund.
Und jetzt kommen wir zum TrpDstG: Ein ziviler Richter mit vollständiger juristischer Ausbildung und völlig unabhängig; ein Beisitzer StOffz und ein Beisitzer aus der Dienstgradgruppe des Angeschuldigten.
Stellen wir uns hier zivile Beisitzer vor: Ein Jurist, ein Studienrat und ein Maurergeselle urteilen über Verstöße gegen ZDv xyz der Bw! War die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorkehrung XY an der FK 20mm Rh 202 grob oder leicht fahrlässig?
Oft geht es um die persönliche Schuld.
Kann ein Mensch in der konkreten Situation des Betroffenen das wissen oder nicht? Und danach soll sich der evtl. Verurteilte verstanden fühlen?
"Ich habe den Fehler gemacht, konnte mich erklären, wurde verstanden und insgesamt hat das zu meiner gerechten Strafe geführt!" Wissen Sie wie schwer so etwas sogar unter Idealbedingungen ist? Und die hat man weder zivil noch militärisch.
Gerechtigkeit ist immer nur ein Versuch!
Ich habe übrigens nicht unterstellt, dass Sie den Militärvollzugsdienst als "anrüchig" dargestellt hätten. Ich habe lediglich dargestellt, dass die Regelungen und Verfahrensweisen im Kern identisch mit den nichtmilitärischen sind. Hintergrund sind verfassungsmäßige und z. T. europarechtliche Grundlagen. Auch diese gelten immer bundesweit und es wäre rechtswidrig, wenn die Bw hier ausgenommen wäre (Um es deutlich zu sagen: Sie lagen schon falsch, als Sie äußerten, ein Polizist könne Sie weniger lange "PGDieren" als ein Bw-Vorgesetzter!).
Und noch ein paar wenige Klarstellungen: Mein "Salatdressingbeispiel" war satirisch überzogen! Aber die "Message" dahinter war real und stimmt. So würde es behandelt werden, wenn es denn real wäre! Nur weil es Ihnen nicht passt, muss es nicht gelogen sein.
Der Brief des Rekruten ist wohl ebenfalls Satire. Ich fand es gestern zufällig im Netz; es stand nicht dabei, aber ich fasse es so auf. Passend empfand ich es als Beleg, wie unterschiedlich Dinge gesehen, aufgefasst und verstanden werden können. Wenn ein Vorgesetzter mir gegenüber völlig austilt und die Fassung verliert, finde ich das meistens eher komisch. Ich akzeptiere aber, dass andere darunter leiden - übrigens sowohl militärisch, wie auch zivil.
Noch einmal kurz zum Azubi: Wissen Sie wann ich erstmals von irgendwelchen Rechten als Azubi gehört habe? Im Teil IV meiner Meisterprüfung, die ich im Rahmen meiner Ausbildung zum Fw der Bw an der Handwerkskamer Niederbayern-Oberpfalz ablegen musste. Garantiert nicht in meiner Ausbildung und auch nicht in der Berufsschule. Vielleicht war Ihre da mustergültig, sofern ihr Urteil auf eigenem Erlebten beruht.
Gerade kommt mir übrigens der Skandal des Handy-Videos über die Quälereien an einem 17jährigen in Hildesheim(?) in den Kopf. War das nicht eine Berufsschule? Ein Mißstand! Ein typischer Mißstand?
Natürlich ist eine Ausbildung - großteilig - Privatrecht und nicht Öffentliches mit Zwangsmitteln. In der Realität ist es aber für die Betroffenen oftmals kein Unterschied. Was glauben Sie, wieviele 16jährige tatsächlich sagen: "Das mache ich nicht! Ich kenne meine Rechte"!
Dass der "Zwangsdienst Bundeswehr" schlicht demokratisch legitimiert und zumindest bisher formell und materiell gerechtfertigt ist, haben wir, denke ich, geklärt! Sollten die Mehrheiten wechseln, akzeptiere ich das!
Bis dahin, ist das eine politische Frage.
Dahingehend können sich engagieren; es ist Ihnen unbenommen.
Ich kämpfe für den Wehrdienst aus Gründen rein militärischer Funktionalität und auch, weil es meinem Gesellschaftsbild entspricht!
Und die anderen Beispiele wirklicher öffentlicher Zwangsverwaltung (Polizei- und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Schuldienst) haben Sie geflissentlich überlesen! Dort gilt Eingriffsverwaltung; Freiheitsbeschränkungen wohin man guckt. Die sog. "Adressatenformel" sagt aus, dass immer dann ein Eingriff in ihre Grundrechte vorliegt, wenn Ihr Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit beschnitten wird. Das schlichte Recht, tun und lassen zu können, was man gerade möchte! Im zweiten Band der Entscheidungssammlung hat das BVerfG schon entschieden, dass hierzu auch profanste Dinge gehören.
Insofern war das "Liegenbleiben im Bett" kein völliger Unsinn - wenn auch wieder satirisch überspitzt - sondern ein konkreter Eingriff!
Natürlich ist die Karriere eines Polizisten bei einem Übergriff, der gerichtlich geahndet wird, empfindlich gestört. Genauso ist es bei einem militärischen Vorgesetzten auch.
Also mein Fazit: Der Rekrut hat ein Recht auf eine fordernde, erlebnisreiche und professionelle Ausbildung, die im Falle eines Einsatzes sein Leben und das Leben seiner Kameraden schützt. Seine persönlichen Rechte sind hierzu weitestmöglich zu schonen. Es wird immer Missstände geben, die es abzustellen gilt, da bereits einer zuviel ist.
Die Bw bietet dazu ein vorbildliches Instrumentarium und ist viel weiter, als fast alle anderen Institutionen.
"Durst, Hunger, Hitze, Kälte, Leid,
alles kann ein Mann ertragen,
nur Ungerechtigkeit nicht,
dafür muss man sich schlagen!" Fiat Iustitiam
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