Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. Juni 2024, 14:18:45
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten  (Gelesen 29242 mal)

Nathan

  • Gast
Re: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten
« Antwort #195 am: 05. April 2007, 19:56:50 »

Das hat nicht wirklich mit der Diskusion zu tun. Ich habe das wirklich zufällig an anderer Stelle gefunden. Es zeigt einem aber, wie unterschiedlich Dinge gesehen und auch dargestellt werden können. Ich find´s gar nicht ´mal schlecht:

Brief eines Rekruten vom Lande

Liebe Mutter, lieber Vater:

Mir geht's gut. Ich hoffe euch, Annemarie, Klaus, Karl, Willi, Sigrid, Peter und Hans auch. Sagt Karl und Willi das beim Bund sein, jede Landarbeit um Längen schlägt. Sie sollen sich schnell verpflichten, bevor alle Plätze voll sind.

..........................

Vergesst nicht Karl und Willi schnell Bescheid zu sagen bevor andere mitkriegen wie das hier läuft und uns die Bude einrennen.

Alles Liebe,

Eure Tochter Maria


Ich hätte gerne ein Bild von dieser Maria  ;D

und wenn möglich auch ihren IQ  ;)

Sorry, das war gemein.

Nathan
Gespeichert

MisterS

  • Gast
Re: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten
« Antwort #196 am: 05. April 2007, 20:56:10 »

Zitat
Ich hätte gerne ein Bild von dieser Maria 

und wenn möglich auch ihren IQ 

Sorry, das war gemein.
Und das JAhrhundert, in dem die Story spielt !

Zitat
Ordentliche Gericht sind die Amts-, Land, Oberlandesgerichte und der BGH. Man unterscheidet diese von den Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten (mit ihrem jeweiligen Instanzenzug).
Die letzte Instanz nach dem Truppendienstgericht sind die beiden  Wehrdisziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts.
Truppendienstrichter sind ganz normale Richter ohne militärischen Status und selbstverständlich Judikative. Selbst der WDA ist- gerade aus dem von Ihnen monierten Grund - ziviler Beamter und gerade kein Soldat.
Richter sind immer unabhängig und lediglich Recht und Gesetz unterworfen. Die Zivil- und Strafrichter werden vom BMJ eingestellt (eindeutig Exekutive), gehören aber nicht dazu und sind nicht weisungsgebunden!
Auch die Arrestvorschriften der Bw gehen eindeutig parallel zu den nichtmilitärischen Regeln.

Bisher hatten Sie nur eine andere - meinetwegen vertretbare - Meinung. Aber jetzt wird es schlicht sachlich falsch.
Ich gestehe zu, dass ich mich bisher mit Truppendienstgerichten eher wenig beschäftig hab (wahrscheinlich hätten Sie's erraten).
Von daher bin ich gerne bereit mich ggf. auch belehren zu lassen.
Also 1. Richter, die nicht gerade an einem Bundesgericht sitzen, sind den Justizministerien der Länder untergeordnet, aber ausdrücklich unabhängig von ihnen. Soweit stimmt ich mit Ihnen überein, dass eine gewisse Schnittstelle Exekutive / Judikative nicht eben vermeiden lässt.
Aber: wieso ist das Truppendienstgericht dem BMV zugeordnet und nicht dem BMJ ?
Warum sind als Beisitzer nur Soldaten zugelassen ?
Das sind die Punkte, die in meinen Augen die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative zwar nicht gänzlich aushebeln, aber trüben.

Im Übrigen gehört die Bundeswehr zur Exekutive, wozu auch sonst ?

Und dass die BwVollZO anrüchig ist, habe ich nie behauptet (bzw. nie sagen wollen). Ich hatte sie lediglich angeführt, um zu zeigen, dass die BW Vollzug vollziehen darf.
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Re: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten
« Antwort #197 am: 06. April 2007, 02:29:06 »

Aber: wieso ist das Truppendienstgericht dem BMV zugeordnet und nicht dem BMJ ?

Weil vor ihnen Dienstrecht der Bundeswehr verhandelt wird! Abgesehen davon werden hier keine Strafsachen, sondern Disziplinarverfahren und Verfahren über Beschwerden von Soldaten.
Strafsachen werden - wie derzeit offenkundig in den Medien nachvollziehbar ist - vor den zuständigen zivilen Gerichten verhandelt.
Aber:
"Art 96 Grundgesetz (2) Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten. Sie können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfalle sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Diese Gerichte gehören zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministers. Ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben."

Solche Wehrstrafgerichte gab und gibt es aber bis dato nicht.

Zitat
Warum sind als Beisitzer nur Soldaten zugelassen ?

Weil Soldaten als Laienrichter ihre eigene Fachexpertise und Erfahrung zur Fallbewertung einbringen und zudem vor Truppendienstgerichten dienstliche Internas mit Geheimhaltunsstufen verhandelt werden.

Zitat
Das sind die Punkte, die in meinen Augen die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative zwar nicht gänzlich aushebeln, aber trüben.

Nein, da es sich bei den Truppendienstgerichten nicht um eine staatliche judikative Einrichtung handelt, die in Strafsachen Recht sprechen, sondern nur um verwaltungs- und dienstrechtlich agierende Gerichte des Bundesministeriums der Verteidigung. Im Übrigen ist die nächsthöhere Instanz der Truppendienstgerichte wieder ein ziviles Verwaltungsgericht.

Zitat
Ich hatte sie lediglich angeführt, um zu zeigen, dass die BW Vollzug vollziehen darf.

Und das ist gut so, auch wenn es nicht im großen Stil, sondern derzeit nur in Einzelfällen praktiziert wird.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

MisterS

  • Gast
Re: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten
« Antwort #198 am: 06. April 2007, 09:57:22 »

Zitat
Weil vor ihnen Dienstrecht der Bundeswehr verhandelt wird! Abgesehen davon werden hier keine Strafsachen, sondern Disziplinarverfahren und Verfahren über Beschwerden von Soldaten.
Diese Disziplinarmaßnahmen gehen aber bis hin zum Arrest, der in der BWVollzO in einem Atemzug mit "gewöhnlichen" Arresten genannt wird, also etwa dem Jugendarrest.
Wenn dort "nur" entschieden wird, ob jemand einen Tadel eingetragen kriegt oder nicht, dann ist legitim, dass dies so gehandhabt wird.
Aber der Jugendarrest wird ja auch nicht von der Staats- oder Amtsanwaltschaft angeordnet / entschieden, sondern von einem gänzlich unabhängigen Gericht.
Und das ist, was ich vermisse.
Zitat
Solche Wehrstrafgerichte gab und gibt es aber bis dato nicht.
Einen Verteidigungsfall gab's ja glücklicherweise auch noch nicht. Nichtsdestotrotz stehe ich Militärtribunalen seeeehr skeptisch gegenüber. Mit solchen Gerichten ist schon viel Unheil angerichtet worden, sodass ich froh bin, dass sie bei uns in dieser Form eher Theorie denn Praxis sind.
Zitat
Weil Soldaten als Laienrichter ihre eigene Fachexpertise und Erfahrung zur Fallbewertung einbringen und zudem vor Truppendienstgerichten dienstliche Internas mit Geheimhaltunsstufen verhandelt werden.
Ich will Soldaten ja nicht nehmen ehremamtlicher Richter zu sein - weder bei Militär- noch bei Zivilgerichten.
Dennoch soll bei Zivilgerichten durch die Benennung Ehrenamtlicher Öffentlichkeit hergestellt werden. Die Leute sind ja zur Verschwiegenheit verpflichtet, also ist das kein Problem.
Immerhin üben sie eine wichtige Kontrollfunktion aus und sollten möglichst unabhängig und unbefangen sein.
Vor einem zivilen Gericht werden jedenfalls beim Prozess unter Beteiligung einer Firma XY garantiert keine Angestellten dieser Firma zugelassen, auch wenn diese noch so fair sein mögen.

Aus dem Grunde der Kontrolle durch die Öffentlichkeit ist diese ja auch stets als Zuschauer zugelassen, außer sie wird ausdrücklich und begründet kurzzeitig ausgeschlossen.
Warum soll die Öffentlichkeit bei Truppendienstgerichten persé ausgeschlossen sein ?
In einem Prozess gegen einen Totalverweigerer dürften wohl kaum Staatsgeheimnisse preisgegeben werden, oder ?
Und selbst wenn, könnte man die Öffentlichkeit DANN ausschließen.
Zitat
Nein, da es sich bei den Truppendienstgerichten nicht um eine staatliche judikative Einrichtung handelt, die in Strafsachen Recht sprechen, sondern nur um verwaltungs- und dienstrechtlich agierende Gerichte des Bundesministeriums der Verteidigung. Im Übrigen ist die nächsthöhere Instanz der Truppendienstgerichte wieder ein ziviles Verwaltungsgericht.
Es ist mir ziemlich wurscht, ob ein Gericht nun ein Strafgericht ist oder eine andere Form annimmt. ein Gericht ist stets Organ der Rechtssprechung und gehört damit gänzlich unabhängig in die Judikative.
Verwaltungsgerichte sind ja auch unabhängig, lassen Zuschauer zu und haben nicht nur Bundes- oder Landesbeamte als Beisitzer.
Zitat
Und das ist gut so, auch wenn es nicht im großen Stil, sondern derzeit nur in Einzelfällen praktiziert wird.
Ob die BW nun selber Arrest vollzieht, oder dies in JVAs geschieht, soll mir eigentlich wurscht sein. Die BwVollzO macht ja immerhin den Eindruck, als wäre sie in keinster Weise "schärfer", als eine zivile Strafvollzugsordnung.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.716
Re: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten
« Antwort #199 am: 06. April 2007, 10:58:35 »

Ich werde hier wohl nicht mehr weiterdiskutieren. Bei allem Respekt, aber es kommt großteilig wirklich nur noch Unsinn.

Ich kenne Ihren Ausbildungshintergrund nicht, aber um die Militärrechtspflege zu beurteilen, fehlen Ihnen die Grundlagen! Die Replik eines flachen Scherzes über den IQ mir unbekannter Leute spare ich mir jetzt bewusst.

Nicht jeder, der anderes weiß als ich und andere Einstellungen hat, ist automatisch weniger intelligent. Dieser Blick auf die Gesellschaft ist sehr gefährlich!
In Ihrem Fachbereich sähe ich vielleicht dämlich aus - auch wenn ich hoffe dort weniger forsch zu urteilen - ohne Grundlagen!

Truppendienstgerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich! Die Öffentlichkeit wird teilweise ausgeschlossen, wenn es dazu Gründe gibt.
Genau wie bei nichtmilitärischen Verfahren auch: So sind zum Beispiel Verhandlungen nach JGG nicht öffentlich. Dass es dort selten Zuschauer gibt, ist auch nicht anders, als z. B. beim VG oder FinanzG. Selbst in normalen Strafverfahren hält sich "die Öffentlichkeit" sehr zurück, wenn es nicht um einen medienträchtigen Fall geht. Das GVG ist ein Bundesgesetz und gilt demnach bundesweit!

Laienrichter sind im Verfahren, um den "gesunden Menschenverstand" einzubringen. Kein juristischer Theorienstreit, sondern Lebens- und Berufserfahrung und Menschenkenntnis sollen das Urteil tragen - damit Urteile noch verstanden werden und nicht völlig weltfremd sind.
Ob man das als erfogreich ansieht, kann jeder für sich entscheiden, aber das ist der Grund.

Und jetzt kommen wir zum TrpDstG: Ein ziviler Richter mit vollständiger juristischer Ausbildung und völlig unabhängig; ein Beisitzer StOffz und ein Beisitzer aus der Dienstgradgruppe des Angeschuldigten.
Stellen wir uns hier zivile Beisitzer vor: Ein Jurist, ein Studienrat und ein Maurergeselle urteilen über Verstöße gegen ZDv xyz der Bw! War die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorkehrung XY an der FK 20mm Rh 202 grob oder leicht fahrlässig?
Oft geht es um die persönliche Schuld.
Kann ein Mensch in der konkreten Situation des Betroffenen das wissen oder nicht? Und danach soll sich der evtl. Verurteilte verstanden fühlen?
"Ich habe den Fehler gemacht, konnte mich erklären, wurde verstanden und insgesamt hat das zu meiner gerechten Strafe geführt!" Wissen Sie wie schwer so etwas sogar unter Idealbedingungen ist? Und die hat man weder zivil noch militärisch.
Gerechtigkeit ist immer nur ein Versuch!
Ich habe übrigens nicht unterstellt, dass Sie den Militärvollzugsdienst als "anrüchig" dargestellt hätten. Ich habe lediglich dargestellt, dass die Regelungen und Verfahrensweisen im Kern identisch mit den nichtmilitärischen sind. Hintergrund sind verfassungsmäßige und z. T. europarechtliche Grundlagen. Auch diese gelten immer bundesweit und es wäre rechtswidrig, wenn die Bw hier ausgenommen wäre (Um es deutlich zu sagen: Sie lagen schon falsch, als Sie äußerten, ein Polizist könne Sie weniger lange "PGDieren" als ein Bw-Vorgesetzter!).

Und noch ein paar wenige Klarstellungen: Mein "Salatdressingbeispiel" war satirisch überzogen! Aber die "Message" dahinter war real und stimmt. So würde es behandelt werden, wenn es denn real wäre! Nur weil es Ihnen nicht passt, muss es nicht gelogen sein.

Der Brief des Rekruten ist wohl ebenfalls Satire. Ich fand es gestern zufällig im Netz; es stand nicht dabei, aber ich fasse es so auf. Passend empfand ich es als Beleg, wie unterschiedlich Dinge gesehen, aufgefasst und verstanden werden können. Wenn ein Vorgesetzter mir gegenüber völlig austilt und die Fassung verliert, finde ich das meistens eher komisch. Ich akzeptiere aber, dass andere darunter leiden - übrigens sowohl militärisch, wie auch zivil.
Noch einmal kurz zum Azubi: Wissen Sie wann ich erstmals von irgendwelchen Rechten als Azubi gehört habe? Im Teil IV meiner Meisterprüfung, die ich im Rahmen meiner Ausbildung zum Fw der Bw an der Handwerkskamer Niederbayern-Oberpfalz ablegen musste. Garantiert nicht in meiner Ausbildung und auch nicht in der Berufsschule. Vielleicht war Ihre da mustergültig, sofern ihr Urteil auf eigenem Erlebten beruht.
Gerade kommt mir übrigens der Skandal des Handy-Videos über die Quälereien an einem 17jährigen in Hildesheim(?) in den Kopf. War das nicht eine Berufsschule? Ein Mißstand! Ein typischer Mißstand?
Natürlich ist eine Ausbildung  - großteilig - Privatrecht und nicht Öffentliches mit Zwangsmitteln. In der Realität ist es aber für die Betroffenen oftmals kein Unterschied. Was glauben Sie, wieviele 16jährige tatsächlich sagen: "Das mache ich nicht! Ich kenne meine Rechte"!
Dass der "Zwangsdienst Bundeswehr" schlicht demokratisch legitimiert und zumindest bisher formell und materiell gerechtfertigt ist, haben wir, denke ich, geklärt! Sollten die Mehrheiten wechseln, akzeptiere ich das!
Bis dahin, ist das eine politische Frage.
Dahingehend können sich engagieren; es ist Ihnen unbenommen.

Ich kämpfe für den Wehrdienst aus Gründen rein militärischer Funktionalität und auch, weil es meinem Gesellschaftsbild entspricht!

Und die anderen Beispiele wirklicher öffentlicher Zwangsverwaltung (Polizei- und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Schuldienst) haben Sie geflissentlich überlesen! Dort gilt Eingriffsverwaltung; Freiheitsbeschränkungen wohin man guckt. Die sog. "Adressatenformel" sagt aus, dass immer dann ein Eingriff in ihre Grundrechte vorliegt, wenn Ihr Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit beschnitten wird. Das schlichte Recht, tun und lassen zu können, was man gerade möchte! Im zweiten Band der Entscheidungssammlung hat das BVerfG schon entschieden, dass hierzu auch profanste Dinge gehören.
Insofern war das "Liegenbleiben im Bett" kein völliger Unsinn - wenn auch wieder satirisch überspitzt - sondern ein konkreter Eingriff!

Natürlich ist die Karriere eines Polizisten bei einem Übergriff, der gerichtlich geahndet wird, empfindlich gestört. Genauso ist es bei einem militärischen Vorgesetzten auch.

Also mein Fazit: Der Rekrut hat ein Recht auf eine fordernde, erlebnisreiche und professionelle Ausbildung, die im Falle eines Einsatzes sein Leben und das Leben seiner Kameraden schützt. Seine persönlichen Rechte sind hierzu weitestmöglich zu schonen. Es wird immer Missstände geben, die es abzustellen gilt, da bereits einer zuviel ist.
Die Bw bietet dazu ein vorbildliches Instrumentarium und ist viel weiter, als fast alle anderen Institutionen.

"Durst, Hunger, Hitze, Kälte, Leid,
alles kann ein Mann ertragen,
nur Ungerechtigkeit nicht,
dafür muss man sich schlagen!"
Fiat Iustitiam

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
« Letzte Änderung: 07. April 2007, 13:31:24 von Dennis812 »
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Timid

  • Deputy chief
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.831
    • Bundeswehrforum.de
Re: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten
« Antwort #200 am: 06. April 2007, 11:36:50 »

Ich sehe schon, die Diskussion verläuft (einmal mehr) im Sande  ::)
Daher ist der Thread an dieser Stelle dicht!
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Dennis812

  • Aesculap-Jünger
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.904
Re: allgemeiner Diskussionsthread über Wehrpflicht in allen Facetten
« Antwort #201 am: 07. April 2007, 13:33:13 »

Um einen sauberen Epilog zu setzen - zitiere ich Herrn Robbes Schlussworte einmal:

Zitat
"Mein Jahresbericht erhebt nicht den Anspruch, eine umfassende Analyse mit Blick
auf den Gesamtzustand unserer Armee zu sein. Auch die Summe der rund 6 000 Eingaben,
die mich Jahr für Jahr von den Soldatinnen und Soldaten erreichen, spiegelt
natürlich nicht die viel zitierte "Stimmung in der Truppe" wider. Meine Erkenntnisse,
Feststellungen und Hinweise sind fast ausnahmslos problembehaftet, weil nur
durch die ungeschminkte und realistische Darstellung der zentralen und auch der weniger
relevanten Probleme der Deutsche Bundestag und hier speziell der Verteidigungsausschuss
innerhalb unseres Parlamentes eine verlässliche Beratungsgrundlage an die Hand bekommt."
Gespeichert
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de