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Autor Thema: Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken  (Gelesen 5828 mal)

xassax

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Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« am: 05. Juni 2012, 18:42:41 »

Hallo,

kurz zu meiner Situation:

Habe letzten Monat die OPZ bestanden und wurde, wie zu erwarten, auf die Warteliste gesetzt.
Nun habe ich gestern einen Anruf erhalten, dass es dieses Jahr nichts mehr mit der Einstellung wird. Am Telefon hatte man mir nun dazu geraten, mich mit meinem Berater bzw. Einplaner in Kontakt zu setzen um Möglichkeiten durchzusprechen die Wartezeit bis 2013 zu überbrücken. Der Herr am Telefon sprach vom Freiwilligen Wehrdienst oder mich doch als Feldwebel zu bewerben um später noch in die Laufbahn als Offizier zu "rutschen". Allerdings erreiche ich meinen Berater nicht und habe heute einen Brief von der Uni, in der ich z.Z. noch eingeschrieben bin, erhalten, dass ich bis zum 15.07. für das nächste Semester zahlen soll.
Müsste somit also bis zum 15.07. irgendeine Form von Einstellung bei der Bundeswehr haben, da ich beim nicht zahlen umgehend exmatrikuliert werde und somit nicht weiter krankenversichert bin.

Natürlich kann mir bei diesen Fragen am besten mein Berater bzw. Einplaner helfen, aber hat eventuell irgendwer von euch so etwas ähnliches erlebt und kann mir raten was ich tun soll? FWD oder Feldwebel um die Zeit zu überbrücken? etc.

Mit freundlichen Grüßen

xassax
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Niederbayer

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #1 am: 05. Juni 2012, 19:01:49 »

Lass dir doch einfach im kommenden Semester die Beiträge rückerstatten, solltest du bis dahin schon im Dienst stehen.
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xassax

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #2 am: 05. Juni 2012, 19:12:06 »

Geht das?
An sich möchte ich allerdings als bald als möglich bei der Bundeswehr anfangen. Und sei es vorerst "nur" als FWDler für einen gewissen Zeitraum. Hab jetzt im Forum ein paar mal was von einer Einstellung als eben solcher zum 02.07. gesehen.
Allerdings hab ich da wieder Angst, dass ich in der Zeit nicht in den Offiziersdienst komme.
Sprich, dass ich 2013/2014 auch "keine Stelle bekomme".
Ist dies trotzdem zunächst sinnvoller? Also FWD.
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Ralf

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #3 am: 05. Juni 2012, 19:17:50 »

Wenn du dich umgehend mit einem FWD-Berater in deinem KWEA in Verbindung setzt, könnte der 01.07. noch klappen, denn du bist ja gemustert etc.
Dann könntest ausreichend Monate FWD machen bis zum möglichen Diensteintritt als OA. Vorausgesetzt du bekommst dann die Zusage.
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ERF

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #4 am: 05. Juni 2012, 19:20:43 »

Mit einer Einstellung wird das dieses Jahr so oder so nichts mehr. Das ist meine Einschätzung.
Sie können sich für Oktober 2012 als FWDL bewerben, das sollte dann jedoch noch diese Woche geschehen. Selbst dann würde ich mich eher auf eine Einstellung 2013 (Januar oder April) einstellen. Hängt alles von der gewünschten Verwendung und den freien Stellen ab, sowie Ihrer Eignung. So ist jedenfalls der Ton in meinem KWEA. Deshalb @Ralf: ist der 1.7. nicht schon verdammt knapp? Da einem regelmäßig nahegelegt wird, sich ein halbes oder ein ganzes Jahr vor Dienstantritt zu bewerben, sehe ich persönlich für Juli schwarz.

So oder so halte ich aber einen FWD für sinnvoll, um mal "reinschnuppern" zu können. Aus der Truppe können Sie sich jederzeit für die Offizierslaufbahn bewerben und da das Ergebnis der OPZ - wenn ich mich jetzt recht erinnere - drei Jahre gültig ist, dann können Sie das auch nächstes Jahr ohne erneute Tests an der OPZ machen. In der Hinsicht mich aber bitte nicht festnageln, da ich mir nicht ganz sicher bin.
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xassax

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #5 am: 05. Juni 2012, 19:33:17 »

Schonmal vielen Dank für die Antworten!

Werde hoffentlich morgen einen Ansprechpartner erreichen. Kann ich da auch meinen zuständigen Wehrdienstberater ansprechen?
Bezüglich FWD: Welche Verpflichtungszeit macht denn Sinn bzw. welche Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Fänd es halt schon sehr schade wenn ich jetzt mehrere Jahre als FWDler diene und niemals meine Zusage als Offizier bekomme.
Aber das ist dann wohl die große Wackelnummer daran :/
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Ralf

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #6 am: 05. Juni 2012, 21:17:20 »

@ERF: grundsätzlich hast du völlig Recht, denn man rechnet dann noch die Musterung mit ein und ggf. Fachärztebefunde. Hier ist aber die Besonderheit, dass durch die OPZ bereits alles festgestellt wurde und somit eigentlich nur eine noch Einplanungsmöglichkeit vergeben werden muss. Zum 01.07. sind noch FWD Stellen frei, deswegen könnte es auch ggf. noch klappen, auch wenns recht knapp wird. Aber da wir mit Einverständnis der Bewerber auch noch telefonische Dienstantritte 2 Tage vorher vergeben haben, besteht durchaus auch noch eine kleine Chance.
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xassax

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #7 am: 05. Juni 2012, 21:26:20 »

@ERF: grundsätzlich hast du völlig Recht, denn man rechnet dann noch die Musterung mit ein und ggf. Fachärztebefunde. Hier ist aber die Besonderheit, dass durch die OPZ bereits alles festgestellt wurde und somit eigentlich nur eine noch Einplanungsmöglichkeit vergeben werden muss. Zum 01.07. sind noch FWD Stellen frei, deswegen könnte es auch ggf. noch klappen, auch wenns recht knapp wird. Aber da wir mit Einverständnis der Bewerber auch noch telefonische Dienstantritte 2 Tage vorher vergeben haben, besteht durchaus auch noch eine kleine Chance.

Das hört sich doch schonmal gut an. Also kann ich morgen meine zuständigen Wehrdienstberater bezüglich FWD ansprechen bzw. anrufen und er leitet das dann weiter oder gibt mir ggf. eine Nummer unter der ich mich melden kann?
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ERF

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #8 am: 06. Juni 2012, 00:39:41 »

@ERF: grundsätzlich hast du völlig Recht, denn man rechnet dann noch die Musterung mit ein und ggf. Fachärztebefunde. Hier ist aber die Besonderheit, dass durch die OPZ bereits alles festgestellt wurde und somit eigentlich nur eine noch Einplanungsmöglichkeit vergeben werden muss. Zum 01.07. sind noch FWD Stellen frei, deswegen könnte es auch ggf. noch klappen, auch wenns recht knapp wird. Aber da wir mit Einverständnis der Bewerber auch noch telefonische Dienstantritte 2 Tage vorher vergeben haben, besteht durchaus auch noch eine kleine Chance.
Dann nimmt der bürokratische Apparat wohl doch weniger Zeit in Anspruch, als ich dachte. Bei mir hat die Suche nach einer Stelle bzw. das Warten auf selbige zwei Monate gedauert. Das wird aber wohl von Verwendung zu Verwendung anders sein.
In jedem Fall wünsche ich dem TE viel Glück! Vielleicht klappt es dann doch noch mit einem FWD dieses Jahr.
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NickReu

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #9 am: 08. Juni 2012, 16:24:33 »

Also ich mach FWD und muss sagen das ging wirklich recht zügig hatte so ca.2 wochen nach der Musterung meinen Bescheid mit der Einplanung im Briefkasten. Wenn man bedenkt, dass eine Woche von den 2 Wochen die Zeit war, die das Führungszeugnis der Geminde gebraucht hat geht das bürokratische wirlich eigentlich am schnellsten von der ganzen sache.
Denke also auch, dass FWD zum 02.07. kein Problem darstellen sollte :)
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xassax

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #10 am: 19. Juni 2012, 10:41:24 »

Hi,

wollte nur kurz nochmal bescheid geben, dass es tatsächlich geklappt hat.
Fange laut Einplaner zum 01.07. (was seltsamerweise ein Sonntag ist) beim Panzerbataillon in Augustdorf an.
Leider zunächst nur eine Stelle als Stabsdienstsoldat aber es hieß, dass ich wahrscheinlich innerhalb der Kompanie wechseln kann.

Beste Grüße!
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KlausP

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Antw:Wartezeit bis "Einberufung zum Offizier" überbrücken
« Antwort #11 am: 19. Juni 2012, 12:35:29 »

Zitat
Fange laut Einplaner zum 01.07. (was seltsamerweise ein Sonntag ist) beim Panzerbataillon in Augustdorf an.

Das glaube ich nicht. Warten Sie Ihre Aufforderung zum Dienstantritt ab (falls Sie die noch nicht haben) und lesen nach, was da für ein Dienstantrittsdatum drauf steht. Die alte Regelung, dass bei Wehrdienstleistenden der Wehrdienst ab dem Ersten des Monats zählte (und es schon Wehrsold dafür gab), der reale Dienstantritt wie in Ihrem Fall aber der erste Werktag war, ist m.W. nicht mehr zutreffend.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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