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Autor Thema: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis  (Gelesen 7061 mal)

werder

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #15 am: 18. August 2007, 14:05:28 »

Das stimmt schon, aber er wird in der AGA nicht Vorgesetzter wegen des Dienstgrades sein! Das wäre ja aberwitzig bei Offz nach Studium, die machen ja auch eine AGA...
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Timid

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #16 am: 18. August 2007, 14:34:43 »

Das stimmt schon, aber er wird in der AGA nicht Vorgesetzter wegen des Dienstgrades sein! Das wäre ja aberwitzig bei Offz nach Studium, die machen ja auch eine AGA...

Und? Ein Hauptmann ist ein Hauptmann, ob er jetzt in der AGA rumrödelt, oder schon zig Jahre beim Barras Dienst getan hat. Er ist damit auch prinzipiell Vorgesetzter auf Grund des Dienstgrades und könnte Befehle erteilen etc.! Nur sind die Ausbilder ihm gegenüber wiederum Vorgesetzte im Rahmen der Ausbildung.

Wenn sich das mittlerweile geändert haben sollte, würde ich ganz gerne die Vorschrift o.ä. sehen, die die VorgV für "Neckermänner" aufhebt ...
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peppie

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #17 am: 18. August 2007, 16:46:50 »

Der ZgFhr ist auch Vorgesetzter nach §1 ! Also ist der ZgFhr dem "Neckermann-Hauptmann" gegenüber auch Vorgesetzter! Beim GrpFhr in der AGA bin ich mir nicht sicher, aber ich vermute dieser ist auch Vorgesetzter nach §1.
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Zitat
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Timid

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #18 am: 18. August 2007, 17:32:41 »

Beim GrpFhr in der AGA bin ich mir nicht sicher

Der Gruppenführer führt auch eine Teileinheit, also wird für ihn exakt das selbe gelten wie für den Zugführer.
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frederik200

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #19 am: 18. August 2007, 19:22:37 »

Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Sind die Neckermaenner also sobald sie Flecktarn tragen Vorgesetzte auf Grund des Dienstgrades?
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Timid

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #20 am: 18. August 2007, 19:25:56 »

Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Sind die Neckermaenner also sobald sie Flecktarn tragen Vorgesetzte auf Grund des Dienstgrades?

Genau das! http://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/__4.html - Abschnitt 1 ist in der Beziehung eigentlich absolut eindeutig. Oder steht dort, oder sonstwo in der VorgV, dass diese Vorschrift erst ab bestandenem Lehrgang X oder Y Dienstjahren/-monaten gültig wäre?
« Letzte Änderung: 18. August 2007, 19:28:35 von Timid »
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Huey

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #21 am: 18. August 2007, 22:05:49 »

Zitat
Wollt Ihr also behaupten, dass ein Neckermann, egal ob Hptm oder SU, ohne jegliche Militarische Grundbildung, ohne Grußabnahme, ohne bestandene AGA und vor allem ohne bestandene Lehrgaenge Vorgesteztenfunktionen uebernehmen darf?

Nein.

Er übernimmt sie nicht-er ist Vorgesetzter-mit allen Rechten (und gerne vergessen: Pflichten)!

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landrysgryff

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #22 am: 19. August 2007, 08:05:01 »

Zitat
@ Huey:
Er übernimmt sie nicht-er ist Vorgesetzter-mit allen Rechten


Und mancher nützt das gleich die ersten Tage aus und lässt seine "normalen" Mitrekruten
das Revierreinigen übernehmen (Neckermann befiehlt - die anderen Rekruten putzen)

Als Vorgesetzter....

(aus eigenem Erleben - nachdem es ein "klärendes Gespräch" mit dem GrpFhr gab, hat er
das nicht wieder gemacht  ;D )

Kann nur jedem Rekruten empfehlen, hier gleich den GrpFhr einzuschalten, denn es wird nicht
gerade gerne gesehen, dass die Kameraden Neckermänner (ohne besonders beauftragt worden
zu sein) schon den Vorgesetzten raushängen lassen.

Gruss

landrysgryff
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wolverine

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Re: Dienstgradfrage bezüglich Vorgesetztenverhältnis
« Antwort #23 am: 19. August 2007, 10:02:02 »

Und im Gegensatz zu allem anderen, was hier geäußert wurde, findet unsere "Behauptung" wenigstens eine Stütze im Gesetz! Ich denke eher, dass alles andere nur "behauptet" wurde!
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