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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrsoldgesetz (WSG) - nur noch für FWDL  (Gelesen 71647 mal)

Jay-C

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Antw:USG
« Antwort #60 am: 18. September 2019, 20:21:08 »

Und ab wann genau gibt es wieder die unentgeltliche Truppenverpflegung für Reserveübende?

Die letzten 7 Beiträge gelesen? :o
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snitch

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Antw:USG
« Antwort #61 am: 18. September 2019, 20:30:50 »

Nun ja.... und das finde ich wo genau schriftlich?

Auf den Seiten BAPersBw wird zwar bei einigen Änderungen der genaue Zeitpunkt aufgelistet, der Punkt unentgeltliche Verpflegung aber nicht erwähnt.
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Thomi35

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Antw:USG
« Antwort #62 am: 18. September 2019, 21:53:12 »

Und ab wann genau gibt es wieder die unentgeltliche Truppenverpflegung für Reserveübende?

Meiner Meinung nach überhaupt nicht, vgl. meinen Post vom 01.09.19. Dort findest Du auch die relevanten gesetzlichen Regelungen.
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LwPersFw

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USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #63 am: 19. September 2019, 06:52:00 »

Bitte nochmals beachten:

Das Wehrsoldgesetz - WSG (neu) --- gilt ab 01.01.2020 nur noch für die FWDL  [Für FWDL, die vor dem 01.01.2020 ihren Dienst angetreten haben/antreten ... gelten die Übergangsregelungen im § 18 WSG (neu)]

Das Unterhaltssicherungsgesetz - USG (neu)  --- gilt ab dem 01.01.2020 nur noch für die RDL


D.h. der alte § 3 WSG findet auf die RDL ab 01.01.2020 keine Anwendung mehr.

Wie die neuen Regeln des USG für die RDL im Einzelnen umgesetzt werden ...

+ Teile sind ja schon auf der USG-Seite veröffentlicht worden... und auch hier eingestellt...
+ und ansonsten ... einfach auf die angekündigten weiteren Veröffentlichungen ab Oktober 19 warten...


« Letzte Änderung: 19. September 2019, 06:56:39 von LwPersFw »
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Thomi35

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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #64 am: 20. September 2019, 05:33:18 »

Vielen Dank für die Klarstellung, LwPersFw. Ich hatte das leider nicht so deutlich geschrieben, mir ist es aber schon klar. Ich habe den § 3 WSG a. F. nur zitiert, um darzustellen, wie die unentgeltliche Verpflegung derzeit (bis zum 31.12.2019)  geregelt ist, daher auch meine Einleitung „in der noch geltenden Fassung“. Eine derartige Regelung wird es ab dem 01.01.2020 nur im § 23 Abs. 2 USG n. F. für DVag'en geben.

Interessant ist, das im WSG n. F. nicht mehr von freier Verpflegung die Rede ist, somit diese Leistung auch für FWDL m. E. ab 01.01.20 wegfallen wird.

Ich kann in den neuen Fassungen von WSG und USG mit Ausnahme von § 23 Abs. 2 USG n. F. nichts mehr von generell freier Verpflegung finden. Die gleichlautenden es §§ 17 Abs. 1 WSG n. F. und 23 Abs. 1 USG n. F. beziehen sich auf  „auswärtige Dienstgeschäften, die keine Dienstreisen sind“. Die hier unter bestimmten Bedingungen gewährte freie Verpflegung dient gemäß der Gesetzesbegründung zum Ausgleich von Verpflegungsmehraufwendungen, da RDL und FWDL keine Leistungen aus der TGV erhalten.

Aber ich stimme LwPersFw zu: Warten wir ab, welche weitere Informationen noch kommen werden ...
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F_K

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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #65 am: 20. September 2019, 08:49:59 »

Vor einigen Jahren wurde der Wehrsold für Reservisten in Wehrübungen / jetzt RDL in ein Dienstgeld "umgewandelt", und dieses Dienstgeld wurde aus dem bestehenden Wehrsold und dem AUSGEZAHLTEN Verpflegungsgeld "zusammengesetzt".

Insoweit gab es ab diesem Zeitpunkt schon "noch" freie Verpflegung - indem man das Geld nutzte, an der Truppenverpflegung teilzunehmen.
(Es wurde der Aufwand mit der Auszahlung der nicht genommenen Mahlzeiten eingespart, man hatte damit quasi ein Wahlrecht).

Insoweit ist der "Wunsch" nach unentgeltlicher Verpflegung nicht zielführend - weil es das für RDL schon gibt (und immer gab).
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LwPersFw

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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #66 am: 20. September 2019, 17:29:04 »

Vor einigen Jahren wurde der Wehrsold für Reservisten in Wehrübungen / jetzt RDL in ein Dienstgeld "umgewandelt", und dieses Dienstgeld wurde aus dem bestehenden Wehrsold und dem AUSGEZAHLTEN Verpflegungsgeld "zusammengesetzt".

Insoweit gab es ab diesem Zeitpunkt schon "noch" freie Verpflegung - indem man das Geld nutzte, an der Truppenverpflegung teilzunehmen.
(Es wurde der Aufwand mit der Auszahlung der nicht genommenen Mahlzeiten eingespart, man hatte damit quasi ein Wahlrecht).

Insoweit ist der "Wunsch" nach unentgeltlicher Verpflegung nicht zielführend - weil es das für RDL schon gibt (und immer gab).


Auszug aus

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie
zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften 2015


"Mit der Neufassung des Gesetzes sollen die finanziellen Leistungen für Reservistendienst Leistende, die bislang
im Wehrsoldgesetz geregelt sind, in diesem Gesetz geregelt werden. Die Reservistendienstleistungsprämie tritt
an die Stelle des jetzigen Wehrsolds nach § 2 des Wehrsoldgesetzes. Dabei wurde der Wehrsold der allgemeinen
Kostenentwicklung geringfügig angepasst.

Die Verpflegung soll zukünftig Reservistendienst Leistenden nicht mehr unentgeltlich bereitgestellt werden. Dies
hat sich in der Praxis, insbesondere an Wochenenden, als nicht durchführbar gezeigt. Die dadurch erzielten Ein-
sparungen des Bundes wurden dem Wehrsold zugeschlagen, damit Reservistendienst Leistende ihre Verpflegung
selbständig und auf eigene Kosten beschaffen können. Somit setzt sich die Reservistendienstleistungsprämie aus
dem bisherigen Wehrsold zuzüglich des Verpflegungsgeldes zusammen."
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Antw:USG
« Antwort #67 am: 21. September 2019, 20:11:15 »

Und ab wann genau gibt es wieder die unentgeltliche Truppenverpflegung für Reserveübende?

Dazu gibt es ja keine aussagekräftigen Quellen, ob und wann das kommt. Bin mal gespannt
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Tommie

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Antw:USG
« Antwort #68 am: 21. September 2019, 20:49:40 »

Dazu gibt es ja keine aussagekräftigen Quellen, ob und wann das kommt. Bin mal gespannt

Na ja, für mich ist der Text der Gesetzesvorlage eindeutig …

Die Verpflegung soll zukünftig Reservistendienst Leistenden nicht mehr unentgeltlich bereitgestellt werden. Dies hat sich in der Praxis, insbesondere an Wochenenden, als nicht durchführbar gezeigt. Die dadurch erzielten Einsparungen des Bundes wurden dem Wehrsold zugeschlagen, damit Reservistendienst Leistende ihre Verpflegung selbständig und auf eigene Kosten beschaffen können. Somit setzt sich die Reservistendienstleistungsprämie aus dem bisherigen Wehrsold zuzüglich des Verpflegungsgeldes zusammen."

Und damit ist die Aussage relativ einfach: Die Kosten für Verpflegung werden quasi in Form einer erhöhten Prämie ausbezahlt und damit kann der Reservist sich sein Essen selbst kaufen oder aber hungern! Und die Komödie mit der Befreiung von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung hat sich damit auch erledigt.
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F_K

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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #69 am: 21. September 2019, 22:26:31 »

Nochmal:

Das Dienstgeld gibt es für RDL seid 2015 - der Personalfeldwebel war so nett meine Aussage aus der Praxis mit Termin und Begründung zu unterfüttern - das Ganze ist schon lange Gesetz.
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MMG-2.0

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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #70 am: 22. September 2019, 03:34:33 »

Verstehe die weiterführende Diskussion über das Verpflegungsgeld nicht, LwPersFw hat
doch klar den Gesetzestext von aus 2015 zitiert, incl. der Begründung im Gesetzestext. ^^

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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #71 am: 22. September 2019, 07:09:58 »

Wenn ich das richtig sehe hat der Reservistenverband das still und heimlich in seiner Presseerklärung geändert.
Hieß das noch Anfang Juni:

Die Erhöhung der Prämie wird beibehalten, trotzdem erhalten Reservisten nun wieder unentgeltliche Truppenverpflegung bzw., an Dienstorten, an denen diese nicht gestellt werden kann, zusätzlich den entsprechenden Tagessatz ausgezahlt.

Neu ist jetzt eingefügt worden:

"in zwei Sonderfällen gemäß Artikel 22, Paragraph 23."

Damit ist das mit dem Verpflegungsgeld vom Tisch und der Reservistenverband hat sich einen richtigen Fehler erlaubt. Erst die Menschen heiß machen und dann heimlich eine Presseerklärung umschreiben. Einfach nur peinlich.
Bin mal gespannt ob es je eine richtig Stellung geben wird. So macht man sich keine Freunde
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Thomi35

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Antw:USG
« Antwort #72 am: 22. September 2019, 14:44:19 »

Meine Rede. Daher schrieb ich:

Zu 1.: Meiner Meinung nach täuscht sich der Reservistenverband.

[...]

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snitch

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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #73 am: 22. September 2019, 15:43:30 »

Die Änderung auf der Website des Reservistenverbandes ist mir auch aufgefallen... Auf diese Art und Weise ein absolutes No-Go!  >:(
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Antw:USG (RDL) und WSG (FWDL)
« Antwort #74 am: 25. September 2019, 19:24:36 »

Die Änderung auf der Website des Reservistenverbandes ist mir auch aufgefallen... Auf diese Art und Weise ein absolutes No-Go!  >:(

Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Alles kein Problem. Was nicht sein darf, dass eine Falschmeldung heimlich geändert wird. Die armen Refüs, die ab 1.1 dem Hptm d.R erklären dürfen, warum er keine rote Karte erhält, obwohl er ja eine Mail vom Reservistenverband hat....
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