1. Als ich zum bund sollte, wollte ich dahin obwohl man mir sagte, dass ich nicht müsste, da ich der Erstgeborene bin und im zusammenhang mit dem Ableben meines Vaters als Ernährer der Familie gelten würde. Jetzt weiss ich nicht ob des Faktum ist oder ob da jemand Gesponnen hat. Sollte diese möglichkeit bestehen, ist es möglich das dieses auf meinen Bruder Springt und er so seinen Arbeitsplatz behalten kann?
Die Regelung ist mir zwar nicht bekannt, aber interessant zu wissen. Mein Vater ist auch gestorben, bin auch der
Erstgeborene und mir wurde sowas nicht erzählt als ich gemustert worden bin damals. Kann mir das nur nicht vorstellen das dein Bruder verschont bleibt wenn du gehst. Ich habe mich nach meinem Wehrdienst verpflichtet und mein jüngerer Bruder hätte auch,wäre er nicht später ausgemustert, seinen Dienst antreten müssen
4. War ich beim Sozialdienst der Bundeswehr in meinem Standort und habe mich da informiert doch der Berater sagte nur man könnte Versuchen sich zurückstellen zu lassen mit ner Ausbildungsbescheinigung. Welches es für Meister garnicht gibt.
Wenn er in der Maßnahme steckt kann er sich zurückstellen bis die Meisterschule abgeschlossen ist. Muss dann allerdings sehr wahrscheinlich seinen Wehrdienst ableisten.
Ich glaube wenn er schon 3 Monate die Meisterschule besucht kann er sich bis zum Ende dieser zurückstellen lassen. Habe das letztes Jahr bei meinem Bruder auch mitgemacht. Er hat seinen Steuerfachwirt gemacht und wurde bis zum Ende zurück gestellt und danach bekam er einen Einberufungsbescheid.
DAs klingt interessant zumindest vorerst. Gibt es da genauere Infos zu?
Hierzu kannst du dich bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr oder bei THW informieren. Sei dir aber im klaren darüber das dies auch gewisse Freizeit einbußen zur Folge hat. Dienste, Wochenendaktionen, Übungen und eventuelle Einsätze. Und wenn du dein Soll nicht erfüllst bist du auch ganz schnell raus.
Es ist eine gute Möglichkeit. Allerdings erleben die Feuerwehren und das THW oftmals junge Leute die dem Wehrdienst aus dem Weg gehen wollen und sich denken ich sitz meine 6 Jahre irgendwie ab und gut ist. Deshalb gibt es bei vielen Organisationen 1 Bewährungsjahr nachdem du dich erst dann für 6 Jahre verpflichten kannst.
Spreche auch hier aus Erfahrung da ich seit 9 Jahren in einer Freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.