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Autor Thema: MeisterBrief-Bundeswehr  (Gelesen 4361 mal)

Ironice

  • Gast
MeisterBrief-Bundeswehr
« am: 11. Januar 2008, 19:20:26 »

Hallo Guten Tag,
Ich möchte Euch eigentlich nicht belästigen mit solchen Themen. Aber momentan weiss ich einfach nich weiter wo ich mich sonst erkundigen kann.
Also zur gegenwärtigen Sitution. Familie mit 3 männlichen Kindern, der erstgeboren(23) Bereits bei der Bundeswehr SaZ4. Der 2te (21) Befidnet sich noch bis im Februar in der Ausbildung, der 3te (17) noch in der Schule. Vater ist verstorben(1999) und Mutter alleinerziehend.

Zum eigenmtlichen Problem bzw. sinn meines Post´s
Also ich der SaZ4 bin Bereits seit 2006 Beim Bund und fühl mich da wohl. Mein Bruder Befindet sich in der Ausbildung bis Februar 08. Mein Bruder hat sich in seinem Ausbildungsbetrieb sehr gut gemacht, und hat von seinen Chef´s ein Angebot auf Übernahme bekommen. Mit Anschließender Fachwirt(MEister) Prüfung. Das alles unter der Vorrausetzung nicht mehr zum Bund zu müssen.
Sollte er doch hin müssen, wird das ganze Angebot ungültig. Dieses Angebot ist natürlich sehr gut, vor allem bei der heutigen Arbeitslage.
Jetzt suchen wir einen Weg, der uns die möglichkeit gibt, dieses Angebot zu nutzen. DAzu gibt es einige Theoretische Fragen.

1. Als ich zum bund sollte, wollte ich dahin obwohl man mir sagte, dass ich nicht müsste, da ich der Erstgeborene bin und im zusammenhang mit dem Ableben meines Vaters als Ernährer der Familie gelten würde. Jetzt weiss ich nicht ob des Faktum ist oder ob da jemand Gesponnen hat. Sollte diese möglichkeit bestehen, ist es möglich das dieses auf meinen Bruder Springt und er so seinen Arbeitsplatz behalten kann?

2. Gibbet es ja noch den Zivil Dienst gibt es da ne möglichkeit des Wochenend ZivilDienstes?! Über eine längere Zeit?

3. Wollten wir uns bei KWEA erkundigen aber die beiden KWEA´s die für mich damals zuständig waren gibt es nicht mehr. Ich muss erstmal in Erfahrung bringen welches Für Bremerhaven zuständig ist.

4. War ich beim Sozialdienst der Bundeswehr in meinem Standort und habe mich da informiert doch der Berater sagte nur man könnte Versuchen sich zurückstellen zu lassen mit ner Ausbildungsbescheinigung. Welches es für Meister garnicht gibt.

5. Wäre ich für jeden Tip hinsichtlich des Problems dankbar.

Es ist nicht so das mein Bruder garnicht zur Bundeswehr will/wollte er selber sagte zu mir die 9 Monate schaut er sich an. Doch jetzt natürlich mit dem Angebot der Festanstellung und der Kostenlosen Weiterbildung zum Meister/Fachwirt udn das bei dem Arbeitsmarkt ist momentan nicht an die Bundeswehr zu denken.


Ich danke euch schonmal im Vorraus.
Für Fehler etc haftet der UvD Dienstd er mich hat letzte nacht nicht schlafen lassen. Zuviel Aktion im Block.

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mailman

  • Gast
Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #1 am: 11. Januar 2008, 19:23:34 »

Es gäbe noch die Möglichkeit sich im Katastrophenschutz für 6 Jahre zu verpflichten. Hier muß man zu Übungen erscheinen und eine Mindestanzahl an Stunden ableisten.

Es besteht auch noch eine Pflicht an Einsätzen teilzunehmen, deshalb weiß ich nocht ob dies das richtige ist.
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Ironice

  • Gast
Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #2 am: 11. Januar 2008, 19:58:45 »

DAs klingt interessant zumindest vorerst.  Gibt es da genauere Infos zu?
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Fiestaman

  • Gast
Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #3 am: 11. Januar 2008, 21:08:17 »

1. Als ich zum bund sollte, wollte ich dahin obwohl man mir sagte, dass ich nicht müsste, da ich der Erstgeborene bin und im zusammenhang mit dem Ableben meines Vaters als Ernährer der Familie gelten würde. Jetzt weiss ich nicht ob des Faktum ist oder ob da jemand Gesponnen hat. Sollte diese möglichkeit bestehen, ist es möglich das dieses auf meinen Bruder Springt und er so seinen Arbeitsplatz behalten kann?


Die Regelung ist mir zwar nicht bekannt, aber interessant zu wissen. Mein Vater ist auch gestorben, bin auch der
Erstgeborene und mir wurde sowas nicht erzählt als ich gemustert worden bin damals. Kann mir das nur nicht vorstellen das dein Bruder verschont bleibt wenn du gehst. Ich habe mich nach meinem Wehrdienst verpflichtet und mein jüngerer Bruder hätte auch,wäre er nicht später ausgemustert, seinen Dienst antreten müssen




4. War ich beim Sozialdienst der Bundeswehr in meinem Standort und habe mich da informiert doch der Berater sagte nur man könnte Versuchen sich zurückstellen zu lassen mit ner Ausbildungsbescheinigung. Welches es für Meister garnicht gibt.

Wenn er in der Maßnahme steckt kann er sich zurückstellen bis die Meisterschule abgeschlossen ist. Muss dann allerdings sehr wahrscheinlich seinen Wehrdienst ableisten.
Ich glaube wenn er schon 3 Monate die Meisterschule besucht kann er sich bis zum Ende dieser zurückstellen lassen. Habe das letztes Jahr bei meinem Bruder auch mitgemacht. Er hat seinen Steuerfachwirt gemacht und wurde bis zum Ende zurück gestellt und danach bekam er einen Einberufungsbescheid.




DAs klingt interessant zumindest vorerst.  Gibt es da genauere Infos zu?

Hierzu kannst du dich bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr oder bei THW informieren. Sei dir aber im klaren darüber das dies auch gewisse Freizeit einbußen zur Folge hat. Dienste, Wochenendaktionen, Übungen und eventuelle Einsätze. Und wenn du dein Soll nicht erfüllst bist du auch ganz schnell raus.
Es ist eine gute Möglichkeit. Allerdings erleben die Feuerwehren und das THW oftmals junge Leute die dem Wehrdienst aus dem Weg gehen wollen und sich denken ich sitz meine 6 Jahre irgendwie ab und gut ist. Deshalb gibt es bei vielen Organisationen 1 Bewährungsjahr nachdem du dich erst dann für 6 Jahre verpflichten kannst.
Spreche auch hier aus Erfahrung da ich seit 9 Jahren in einer Freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2008, 21:13:46 von Fiestaman »
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Pioneer

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  • Beiträge: 592
Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #4 am: 11. Januar 2008, 21:15:51 »

Also wenn das Berufsverhältnis während der Meisterschule/Ausbildung zum Fachwirt nicht gekündigt wird sondern unter Bezug des monatlichen Einkommens weiterbesteht kann der Arbeitgeber einen Zurückstellungsantrag wegen betriebsbedingter Unabkömmlichkeit stellen. Weiter werden Leute die in einer Ausbildung (also auch Meisterschule etc.) zurückgestellt. Eine Ausbildungsbescheinigung stellt dann die Schule aus, an der die Aus-/Weiterbildung stattfindet.

Fiestaman war schneller, aber ich gehe abweichend davon aus, daß der AG nach Beendigung der Weiterbildung einen Antrag auf Zurückstellung einreichen kann (falls benötigt) dem im allgemeinen auch entsprochen wird.

Ist Dein Bruder schon gemustert? Wenn ja mit welcher Tauglichkeitsbewertung?
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Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Mariner

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Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #5 am: 11. Januar 2008, 21:23:27 »

Hallo,

3. Wollten wir uns bei KWEA erkundigen aber die beiden KWEA´s die für mich damals zuständig waren gibt es nicht mehr. Ich muss erstmal in Erfahrung bringen welches Für Bremerhaven zuständig ist.


Zuständig für Bremerhaven KWEA Stade, dort sitzen 4 WDB´s :)

Albert-Schweitzer-Str. 16
21680 Stade
04141/522 - 120


Gruß Mariner ;)
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schlammtreiber

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Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #6 am: 14. Januar 2008, 08:34:22 »

Mein Bruder hat sich in seinem Ausbildungsbetrieb sehr gut gemacht, und hat von seinen Chef´s ein Angebot auf Übernahme bekommen. Mit Anschließender Fachwirt(MEister) Prüfung. Das alles unter der Vorrausetzung nicht mehr zum Bund zu müssen.
Sollte er doch hin müssen, wird das ganze Angebot ungültig.

Das ist natürlich völliger Blödsinn und de jure Bullshit ersten Grades, das kann ich Dir sogar als Laie sagen  ;)
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Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #7 am: 14. Januar 2008, 09:42:19 »

Ich schließe mich schlammtreibers Einschätzung an und halte das ebenfalls für kriminell. Denk mal nach: Wie sollte Dein Bruder für etwas Verantwortung übernehmen und davon seine Zukunft abhängig machen müssen, auf das er keinen Einfluss hat, außer dass er einen KDV-Antrag stellen und dann aber dort Dienst leisten müsste?
Mit anderen Worten: Dieses Angebot kann man nicht nutzen, weil ein solches Angebot mindestens sittenwidrig ist und m.E. einer juristischen Überprüfung nicht standhält. 
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Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #8 am: 14. Januar 2008, 19:06:35 »

Nicht so ganz: Wenn ich das richtig verstanden habe, wird Übernahme (und die Extras) angeboten, wenn kein Wehrdienst ansteht (aus welchem Grund auch immer). Wird eine Einberufung verfügt oder macht der Bewerber keine Angaben, wird nicht übernommen. Das klingt in meinen Ohren rechtlich tragfähig - was man menschlich und gesamtgesellschaftlich davon halten mag, steht auf einem anderen Blatt.
Fakt ist: Wird der Mann übernommen, ist sein Arbeitsplatz gesichert für einen eventuellen Wehrdienst. Auf Zugaben (Meister etc.) hat man keinen Anspruch und keinen Schutz.
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Re: MeisterBrief-Bundeswehr
« Antwort #9 am: 15. Januar 2008, 08:33:07 »

Nicht so ganz: Wenn ich das richtig verstanden habe

Auf´s Verstehen habe ich mich erstmal nicht eingelassen, aber nach dem o.g. Wortlaut ist es einfach nicht drin...
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