Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 08:24:18
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug  (Gelesen 4079 mal)

briefbeschwerer

  • Gast
Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« am: 16. Januar 2008, 13:40:16 »

Hi.
Ich habe großes Interesse daran meinen Wehrdienst abzuleisten. Im März '08 hab' ich mein Abitur und möchte dann im September/Oktober 2009 (also knapp eineinhalb Jahre nach meinem Abitur) mit dem Studieren beginnen.
Ich habe nur ein Problem:
- der Wehrdienst dauert ja 9 Monate -> kein Problem bis zum Studium fertig zu sein
- aber: ich wurde bisher weder gemustert noch eingeladen.
- nehmen wir mal an ich rufe beim Kreiswehrersatzamt an, sag' denen Bescheid, dass ich gerne mal gemustert werden würde...

die Frage ist nun.... wie lange würde es denn dann ungefähr dauern, bis man mich tatsächlich mustert?
müsste ich dann noch monatelang warten?
und sobald man mich gemustert hat, ist es denn möglich in den nächsten paar wenigen Wochen eingezogen zu werden?

Ich sehe nämlich ein Problem darin, wenn ich z.B. im April '08 gemustert werde, aber erst im Februar '09 eingezogen werde, denn dann wäre ich erst im November oder gar erst im Dezember '09 fertig und könnte erst 2010 mit dem Studium beginnen und das wäre verdammt sch****.
Also, ist es denn möglich innerhalb von ca. 18 Monaten
zur Musterung einladen zu werden-gemustert zu werden-und für 9 Monate eingezogen zu werden?

Ich wäre auch bereit dazu, an einen Standort zu gehen, der nicht in der Nähe meines Wohnortes liegt, falls denn ein Standort in meiner Nähe "überfüllt" sein würde.


---- und noch was: kann ich auch als Wehrdienstleistender meinen Führerschein beim Bund machen?


Ich bedanke mich dann schon mal für Antworten.
bis dann
Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.656
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #1 am: 16. Januar 2008, 14:17:18 »

Du kannst auch schon lange vor dem Abi gemustert werden, kein Problem
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #2 am: 16. Januar 2008, 16:15:24 »

Du kannst auch schon lange vor dem Abi gemustert werden, kein Problem

Aus dieser Antwort folgert, dass Du jetzt bald im KWEA anrufen solltest, dann kurzfristig gemustert werden kannst, dort Deine Zeitplanung mit ins Gespräch bringst und den Wunschtermin für die Einberufung nach dem Abi nennst und dann damit rechnen kannst, eingezogen zu werden. Einen passenden Standort wird es geben, auch ohne Deinen Verzicht auf "Heimatnähe" ;)

Führerscheine gibts m.W. für GWDL nicht mehr...
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

sliderbp

  • Gast
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #3 am: 16. Januar 2008, 19:29:33 »

Je nach Verwendung sind C-Führerscheine drin aber nur wenn man den B bereits hat. Höre immer wieder im Bekanntenkreis, dass normale W9er noch auf diese Lehrgänge geschickt werden.
Gespeichert

SpaxXx

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 114
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #4 am: 16. Januar 2008, 22:31:28 »

Hi,
kleiner Auzug aus Bundeswehr Treff

"Abiturienten und Fachoberschüler werden möglichst in der Zeit vom 1. Mai bis 18. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Schulentlassung vorausgeht, gemustert, spätestens jedoch bis zum Januar des Schulentlassungsjahres."

Sprich du wirst irgendwann zwischen Mai und Dezebmber in diesem Jahr gemustert.

Ausserdem kannst du einen Wunschtermin angeben, wann du gezogen werden willst, ob der wiederum berücksichtigt wird, ist wieder ne andere Sache, aber wenn du deinen Fall äußerst wird man vllt. deinen Wunsch erfüllen.

MfG
Gespeichert

briefbeschwerer

  • Gast
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #5 am: 16. Januar 2008, 22:41:13 »

Alles klar, danke.
Also wenn ich meine Situation erläutere ist es schon möglich bereits im Mai gemustert zu werden, oder? Und falls dem so ist, ist es wahrscheinlich, dass ich aufgrund meines Wunsches dann noch bis Dezember eingezogen werde?
Das Problem ist nun mal auch, dass ich mir nicht mein eigenes Grab schaufeln will. Da ich erst Anfang letzten Jahres Deutscher geworden bin und ich bis heute nichts vom Bund gehört habe, denke ich, dass man mich "übersehen" hat. Und falls ich jetzt dort anrufe, gemustert werde und es nicht so läuft wie ich es mir wünsche, also zu spät eingezogen werde, dann habe ich umsonst die Gelegenheit versäumt dem Bund zu entwischen, da man mich ja offensichtlich "übersehen" hat. Das wäre halt auch frustrierend.
Gespeichert

SpaxXx

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 114
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #6 am: 17. Januar 2008, 00:05:56 »

Also wenn ich meine Situation erläutere ist es schon möglich bereits im Mai gemustert zu werden, oder?

Wenn du da anrufst, könntest du auch schon den nächsten Termin erhalten, wann der ist weiß ich jetzt nicht, aber auf jedem Fall vor Mai.

Und falls dem so ist, ist es wahrscheinlich, dass ich aufgrund meines Wunsches dann noch bis Dezember eingezogen werde?
Der Zeitpunkt wann du gemustert wirst, beeinträchtigt eigentlich nicht den Termin wann du gezogen wirst, sprich du musst nicht gleich morgen zur Musterung rennen um im Januar gezogen zu werden.
Aber versteh ich auch nicht ganz warum Dezember.
Ich denke du bekommst dein Abi erst März ?
Und Eingezogen wird man in der Regel zum 1. eines Quartals, also 1.1 usw.


Das Problem ist nun mal auch, dass ich mir nicht mein eigenes Grab schaufeln will. Da ich erst Anfang letzten Jahres Deutscher geworden bin und ich bis heute nichts vom Bund gehört habe, denke ich, dass man mich "übersehen" hat.

Also hast du auch nicht den Brief bekommen, wo du angeben musstest, wann du deinen Abschluss bekommst ?
Hmm... kann ich dir nicht sagen wie das in sonem Fall läuft, aber ich würde mich auf keinem Fall darauf verlassen, dass da keiner mehr kommt, denn kommt er für deine Zukunftspläne zu spät lässt es sich nicht mehr ändern.
Es kann auch passieren, dass du während deines Studium gemustert und wenig später gezogen wirst.
Ich an deiner Stelle würde beim KWEA anrufen und versuchen einen frühen Termin zu bekommen, ist auf jeden Fall besser als später einen zu kriegen und dann in der Tinte zu sitzen.
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.218
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #7 am: 17. Januar 2008, 11:43:27 »

... Da ich erst Anfang letzten Jahres Deutscher geworden bin und ich bis heute nichts vom Bund gehört habe, denke ich, dass man mich "übersehen" hat.
Du bist offenbar noch nicht einmal erfasst worden. Das wird nachgeholt, wenn Du Dich jetzt zur Musterung meldest. Du wirst dann zur Wehrerfassung ans Einwohnermeldeamt verwiesen. 
Ich würde mich an Deiner Stelle auch nicht darauf verlassen, "dass man vergessen werden kann". Das kann sich nach Beginn des Studiums bitter rächen. Eine frühzeitige Meldung belässt die Planung für Deine Zukunft weitgehend in Deiner Hand. Wenn Du jetzt den Ratschlägen von SpaxXx und meinen folgst, kann das alles innerhalb der passenden Fristen funktionieren. Du musst Dir später keine Vorwürfe machen.
Falls Du nicht geeignet sein solltest, ist auch das ein Ergebnis.   
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

briefbeschwerer

  • Gast
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #8 am: 17. Januar 2008, 17:45:55 »

Ok, alles klar. Ich rufe dann morgen mal dort an. Danke für eure Ratschläge.

@Spaxxx:
du sagtest, dass man immer zum ersten eines Quartals eingezogen wird... also 1.4., 1.9., 1.12. und wie du bereits sagtest am 1.1.?
Gespeichert

SpaxXx

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 114
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #9 am: 17. Januar 2008, 20:41:57 »

@Spaxxx:
du sagtest, dass man immer zum ersten eines Quartals eingezogen wird... also 1.4., 1.9., 1.12. und wie du bereits sagtest am 1.1.?
Hast n kleinen Rechenfehler drin, ein Quartal sind 3 Monate und zwischen 1.4 und 1.9 sinds 5.
Eingezogen wird 1.1., 1.4., 1.7, 1.10.

Wobei ich gehört habe, dass Abiturienten wohl angeblich 1.7. und 1.10. gezogen werden sollen, da die Hauptschüler und so die anderen Termine bekommen und diese keinen schlechten Einfluss auf die Ex-Gymnasiasten haben sollen.
Wurde auf jedem Fall meinem Bruder so von seinem Feldwebel erzählt, ob das wirklich so ist weiß ich nicht.
« Letzte Änderung: 17. Januar 2008, 20:46:30 von SpaxXx »
Gespeichert

briefbeschwerer

  • Gast
Re: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug
« Antwort #10 am: 18. Januar 2008, 13:33:49 »

Ouh, stimmt... ok.^^
Gut, danke nochmal.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de