(bundeswehr halt, bürokratie ! über 1000 ecken muss es laufen !)
Das ist nur dummerweise NICHT auf die Bundeswehr beschränkt - es gibt auch noch genug andere Dienststellen, Ämter und sonstige Behörden, die genau den selben Dienstweg gehen müssen und ihn einzuhalten haben. Und das hat auch seine Vorteile - so wird es wesentlich schwieriger, Gelder zu hinterziehen. Aber darum geht es ja hier nicht ...
nun soll das geld angeblich am 23.7 auf dem konto sein. aber wenn nicht, dann werde ich auf jedenfall am montag morgen eine beschwerde einreichen, denn dies wäre sonst wieder BESCHISS.
Hat das jemand so schriftlich verlautbaren lassen? Wenn nicht, gibt es wohl kaum eine Möglichkeit, denjenigen dafür zu belangen: Wenn etwas nicht schriftlich vorliegt, gab es das auch nicht ...
aber wer weiß nun, wie man genau diese beschwerde adressiert ? und schreibt ?
Schreib die Beschwerde an deinen Disziplinarvorgesetzten (mit Zusatz "o.V.i.A." - oder Vertreter im Amt, wenn er zu dem Zeitpunkt nicht anwesend sein sollte; so wird vielleicht gewährleistet, dass die 14 Tage Frist eingehalten werden). Der wird die bearbeiten und den zuständigen Stellen (vermutlich Kommandeur) weiterleiten.
Wie schreibt man sowas? Wie würdest du es schreiben?
Im Prinzip handelt es sich bei einer Beschwerde lediglich um einen normalen (formlosen) Brief, in dem du deinen Beschwerdewillen kund tust und aufführst, weshalb du dich über wen beschweren willst.
Also z.B.:
"Sehr geehrter Herr XY/Sehr geehrte Frau XY (DV; je nachdem, was zutrifft),
hiermit möchte ich Beschwerde einreichen über den Herrn <Dienstgrad, Name>, derzeit ReFü bei <Dienststelle>."
Dann folgt die Begründung bzw. eine Erläuterung, weshalb du dich beschwerst. Und zum Schluss vielleicht noch einen Satz wie z.B.:
"Ich bitte höflichst um Weiterleitung dieser Beschwerde an die zuständigen Personen.", um ganz sicher zu gehen. In den Briefkopf das Datum, deine PK, Name, Einheit, Dienstgrad. Fertig, Aus, Applaus.
Ansonsten frag deinen TE-Führer, den Spieß oder den KpChef, die werden dir sicherlich weiterhelfen.
Für den Wehrbeauftragten kannst du im Prinzip den selben Schrieb nehmen, nur führst du keine Beschwerde, sondern informierst ihn über den entsprechenden Sachverhalt.