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Autor Thema: Körperverletzung und ROA  (Gelesen 3759 mal)

Sin Citiy

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Körperverletzung und ROA
« am: 22. September 2008, 16:46:01 »

Hallo ich hätte da mal eine Frage!

Weiß jemand von Euch wie sich eine Anzeige wegen Körperverletzung auf die Zulassung als ROA a.d.W auswirkt. Wenn man zur EWÜ bereits zugelassen ist. Und sich die Anzeige erst vor ein paar Tagen ereignet hat?

Gruss
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der Lt

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #1 am: 22. September 2008, 17:01:21 »

Kurz und knapp: Du solltest dies in jedem Fall dem Personalamt umgehend melden. Solange der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, wird keine Zulassung erfolgen. Falls es später zu einer Verurteilung und damit eine Vorstrafe vorhanden sein sollte, kannst du das eh vergessen. Bitte verstehe das in Bezug auf den Tatvorwurf völlig wertungsfrei.
« Letzte Änderung: 22. September 2008, 17:04:55 von der Lt »
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Andi

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #2 am: 22. September 2008, 17:02:06 »

An die einstellende Dienststelle (ZNwG/OPZ) melden. Wahrscheinlich wird von einer Einstellung bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 22. September 2008, 17:08:11 von Andi »
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der Lt

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #3 am: 22. September 2008, 17:07:07 »

Ergänzung: Für den Fall, dass er ROB für die TSK Heer ist, ist das Personalamt zuständig.
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Sin City

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #4 am: 22. September 2008, 17:40:06 »

Nun ja, bisher steht noch nichts im Raum. Es wurden lediglich die Personalien festgehalten (In der Nacht von Samstag auf Sonntag morgens zwischen 02.00Uhr und 03.00Uhr). Weiterhin ist noch nichts passiert...ich denke ich warte jetzt mal ab bis was kommt von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Dann wird sich zeigen welcher Vorwurf erhoben wird. Dann werde ich natürlich es dem Personalamt melden.

 
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Fitsch

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #5 am: 23. September 2008, 13:53:25 »

Natürlich  ;)  ;D ;D ;D ;D ;D ;D
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Chris H.

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #6 am: 25. September 2008, 00:25:58 »

Kommt auf die KV an?
Rechtsberatung darf ich (noch) nicht erteilen, aber auf die §§ 223, 224 StGB hinweisen. Sollte es sich lediglich um Ersteren handeln und das auch zum ersten Mal, dann wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer Verurteilung kommen. Das Verfahren wird dann nach § 153a I StGB eingestellt. Damit wärst du nicht vorbestraft.

Sollte es sich um Zweiteren handeln, bsp weil du ein Messer, Schlagring, Schere, Stiefel, Baseballschlager, Bierkrug von der Wiesen, normaler Bierkrug etc oder mit ein paar Kumpels, Freunden, Freundin oder den Anderen von hinten angefallen, ihm aufgelauert etc. hast, sieht es schon übler aus.
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Andi

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #7 am: 25. September 2008, 01:06:05 »

Sollte es sich um Zweiteren handeln, bsp weil du ein Messer, Schlagring, Schere, Stiefel, Baseballschlager, Bierkrug von der Wiesen, normaler Bierkrug etc oder mit ein paar Kumpels, Freunden, Freundin oder den Anderen von hinten angefallen, ihm aufgelauert etc. hast, sieht es schon übler aus.

In der Theorie, wird trotzdem regelmäßig wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, bzw. wegen völliger Überlastung der Staatsanwaltschaft. Der Weiße Ring mag da ein Liedchen von zu trällern.

Gruß Andi
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schlammtreiber

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #8 am: 25. September 2008, 08:29:46 »

Bierkrug von der Wiesen

"von der Wiesen" mag ein westfälischer Nachname sein, aber die Bierkrüge stemmt der Bayer immer noch auf der Wies´n;)
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Sin City

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #9 am: 25. September 2008, 16:02:45 »

Nein es waren keine Waffen/Gegenstände im Spiel und ich war allein. Eigentlich wollte ich gerade mit meiner Freundin von einem Fest heimgehen (kurz vorher pinkeln im Wald gegenüber des Festzeltes). Dann kam es zu einem Handgemenge mit mehreren Personen (keine  Ahnung mehr wie die aussehen war stockdunkel) und ich habe mich mit denen geprügelt. Ich bin unverletzt und einer von denen hat aus der Nase geblutet.
Davor bin ich noch aufgefallen, also habe noch nie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun gehabt. Außer bei einem Verkehrsunfall vor mehr als vier Jahren.

Übrigens danke für Eure Antworten
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Sin City

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #10 am: 08. November 2008, 10:42:22 »

Wollte nur noch kurz sagen, dass das Verfahren wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden!
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StOPfr

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #11 am: 08. November 2008, 11:10:07 »

Gut für Dich! 
Auseinandersetzungen dieser Art künftig auf jeden Fall vermeiden...
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schlammtreiber

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #12 am: 11. November 2008, 09:36:30 »

Auseinandersetzungen dieser Art künftig auf jeden Fall vermeiden...

Oder den Gegenüber so gründlich ausschalten und dessen Überreste verschwinden lassen sowie eventuelle Zeugen beseitigen, dass niemals etwas ans Licht der Öffentlichkeit dringt  ;)
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Sin City

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Re: Körperverletzung und ROA
« Antwort #13 am: 11. November 2008, 21:07:32 »

hehe, genau...das problem könnte nur sein falls horatio von csi-miami die untersuchungen leitet, wird man niemals eine chance haben auch nur irgendetwas zu vertuschen  ;D
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