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Autor Thema: ermittlungsverfahren kurz bevor einstellungstest  (Gelesen 2892 mal)

Maike

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ermittlungsverfahren kurz bevor einstellungstest
« am: 05. Dezember 2008, 17:12:28 »

hallo leute,

brauche mal unbedingt eure hilfe.
hab mich dieses jahr im märz bei der bundeswehr als feldwebel beworben. Habe alle tests bestanden und fange im Januar die AGA an.
doch kurz nach den einstellungstests beim zentrum kam bei mir eine Anklageschrift mit verdacht auf drogenbesitz ins haus geflattert. ich habe aber niemals drogen besessen. genommen im Jahr davor ein paar mal aber nie besessen. es kam dann zur gerichtsverhandlung die aber eingestellt wurde. musste dann 500 euro strafe zahlen und alles war vom tisch.
meine frage jetzt soll ich einfach den dienst antreten oder hätte ich das melden müssen? mir wurde verichert dass im führungszeugnis nichts steht. wird nur das angefordert oder noch ein auszug aus dem zentralregister? oder ist das das gleiche? ich hab keine ahnung und mach mir jetzt sorgen dass die mich nochmal überprüfen und das raus kommt.
in meiner einberufungen war ein zettel dabei ich sollte nochmal angeben dass kein verfahren gegen mich läuft. tuts jetzt ja auch nicht mehr. was soll ich denn jetzt nur machen???  :-\
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Andi

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Re: ermittlungsverfahren kurz bevor einstellungstest
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2008, 17:39:34 »

ich habe aber niemals drogen besessen. genommen im Jahr davor ein paar mal aber nie besessen.

Wenn du Drogen genommen hast, dann hattest du sie auch im Besitz. Etwas im Besitz zu haben (tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache) hat nichts damit zu tun, ob man auch der Eigentümer ist.

Zitat
es kam dann zur gerichtsverhandlung die aber eingestellt wurde. musste dann 500 euro strafe zahlen und alles war vom tisch.

Wenn du 500€ Strafe zahlen musstest, dann ist da gar nichts vom Tisch. Und das Strafverfahren wurde auch nicht eingestellt, sondern zur Entlastung der Gerichte und deiner mutmaßlichen Geständigkeit wurde das Gerichtsverfahren durch einen Strafbefehl ersetzt.
Du hast offenbar einen Strafbefehl über 500€ akzeptiert und bist damit vorbestraft.
Ob Es tatsächlich keinen Eintrag im Behördenführungszeugnis gibt weiß ich nicht, da müsstest du selber mal in §32 Bundeszentralregistergesetz schauen.

Zitat
meine frage jetzt soll ich einfach den dienst antreten oder hätte ich das melden müssen?

Ja, das laufende Verfahren hättest du melden müssen und ja, nach der Schuldanerkennung deinerseits wäre wohl von einer Einstellung abgesehen worden.

Zitat
mir wurde verichert dass im führungszeugnis nichts steht. wird nur das angefordert oder noch ein auszug aus dem zentralregister? oder ist das das gleiche?

Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Die Bundeswehr erhält aber ein umfassenderes Behördenführungszeugnis.

Zitat
ich hab keine ahnung und mach mir jetzt sorgen dass die mich nochmal überprüfen und das raus kommt.
in meiner einberufungen war ein zettel dabei ich sollte nochmal angeben dass kein verfahren gegen mich läuft. tuts jetzt ja auch nicht mehr. was soll ich denn jetzt nur machen???  :-\

Vielleicht endlich mal die Verantwortung für dein Handeln übernehmen und das ganze melden?

Gruß Andi
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Maike

  • Gast
Re: ermittlungsverfahren kurz bevor einstellungstest
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2008, 18:14:44 »

vorbstraft bin ich nicht. bei mir wurde das verfahren gegen eine geldbuße eingestellt. damit ist man nicht vorbstraft. so stehts auf meinem brief vom amtsgericht. habe die 500 euro bezahlt. also warum sollte das nicht vom tisch sein.

das mit der bundeswehr ist nicht vom tisch. das weiss ich auch.

nur weil man drogen nimmt heisst es nicht dass man sie auch besitzt. wie du bestimmt weisst ist der konsum legal aber der besitz illegal.

ich würde auch das auch am liebsten melden aber dann kann ich das mit der bundeswehr vergessen.

ich habe einen riesen fehler gemacht. ich bin nicht drogenabhängig und hab das auch nicht regelmäßig gemacht. ein einziges mal. da ist mir die lust schon echt dran vergangen.

habe beim zentrum schon einmal ein zettel unterschrieben dass mein führungszeugnis angefordert werden kann. wurde das schon gemacht oder wird das erst mit dem schreiben der einberufung wo es auch noch mal drin steht gemacht. aber warum geschieht das so kurzfristig und warum nbin ich schon eingeplant worden. macht man das dann nicht vorher??? kannst du mir das vielleicht sagen???
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Andi

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Re: ermittlungsverfahren kurz bevor einstellungstest
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2008, 18:59:09 »

vorbstraft bin ich nicht. bei mir wurde das verfahren gegen eine geldbuße eingestellt. damit ist man nicht vorbstraft. so stehts auf meinem brief vom amtsgericht. habe die 500 euro bezahlt. also warum sollte das nicht vom tisch sein.

Drück dich beim nächsten mal von Anfang an klar und deutlich aus, oben hast du nämlich von einer Geldstrafe geschrieben und das setzt eine Verurteilung/einen Strafbefehl voraus und führt dazu, dass man vorbestraft ist.

Zitat
nur weil man drogen nimmt heisst es nicht dass man sie auch besitzt.

Der Kosum setzt grundsätzlich den Besitz voraus, so ziemlich der einzige Fall in dem das nicht so ist, ist die Einnahme/Aufnahme unter Zwang. Und wie der Besitz definiert ist habe ich bereits oben geschrieben. Wenn der A dem B einen Joint gibt, dann ist A der Eigentümer, aber B der Besitzer - auch wenn er den Joint nur ein paar Sekunden in der Hand hat.

Zitat
wie du bestimmt weisst ist der konsum legal aber der besitz illegal.

Da Konsum grundsätzlich mit Besitz einhergeht ist das grundsätzlich Unsinn!
Habe irgendwie das Gefühl, dass bei dir weder Schuldbewusstsein vorhanden ist, noch eine Einsicht in Bezug darauf was du falsch gemacht hast. Das einzige, was dich zu treiben scheint ist die Sorge, dass sich das mit der Bundeswehr erledigt hat und nicht die Frage woran das liegt.

Zitat
ich würde auch das auch am liebsten melden aber dann kann ich das mit der bundeswehr vergessen.

ich habe einen riesen fehler gemacht. ich bin nicht drogenabhängig und hab das auch nicht regelmäßig gemacht. ein einziges mal. da ist mir die lust schon echt dran vergangen.

Wenn das ganze ohne Verurteilung/Strafbefehl abgelaufen ist brauchst du nichts zu melden. Solltest du aber beim Drogenstest auffällig werden dann war es das.

Blaues Auge kassiert, ab durch die Mitte und nicht wieder machen.

Gruß Andi
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Re: ermittlungsverfahren kurz bevor einstellungstest
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2008, 09:03:28 »

nur weil man drogen nimmt heisst es nicht dass man sie auch besitzt. wie du bestimmt weisst ist der konsum legal aber der besitz illegal.

Es ist immer wieder faszinierend, wie schnell wackliges Halbwissen in fundierte Unwissenheit oder blanke Selbsttäuschung umschlagen kann  :D
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Re: ermittlungsverfahren kurz bevor einstellungstest
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2008, 11:09:08 »

Konsum ohne Besitz hieße, dass ein Anderer das Rauschmittel "beherrscht" (Sachherrschafft) und man selbst lediglich "zieht" (raucht). Lebensnah ist eine solche Darstellung nicht! Darum wird hier davon ausgegangen, dass Sie besessen haben. Und das Gericht ging wohl auch davon aus, da keine Einstellung aus rechtlichen Gründen (§ 170 II StPO), sondern eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gegen Auflagen (§ 153s StPO) erfolgte.
Eine Einstellung muss nicht gemeldet werden.
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